Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811.sechszehn Jahre nach des Consuls Tode unter den er- Eine andre Erzählung nannte P. Valerius als den 88) Dionysius VI. c. 89. 89) Dionysius (V. c. 18.) beweißt eben dadurch daß die spä- tern Junii Bruti dem Gründer der Republik ganz fremd ge- wesen wären. Diese Aeußerung ist eben so wenig auffal- lend als die Gehässigkeit womit er den ersten Volkstribunen Brutus als einen heillosen Demagogen schildert, obgleich von ihm wohl kaum ein weiteres Andenken als der Nahme erhalten war. Die Sagen von Abstammungen welche in Ciceros Zeit herrschten waren durchgehend freylich auch nichts weniger als authentisch: aber sie gelten doch mehr als was nach der Schlacht bey Philippi geläugnet ward um die Ehre eines geächteten Andenkens zu kränken. Be- sonders ist hier die Uebereinstimmung des Geschlechts- und Familiennahmens wirklich bedeutend. 90) Festus s. v. qui patres, qui conscripti. Plutarch in
Publicola, p. 102. F. ſechszehn Jahre nach des Conſuls Tode unter den er- Eine andre Erzaͤhlung nannte P. Valerius als den 88) Dionyſius VI. c. 89. 89) Dionyſius (V. c. 18.) beweißt eben dadurch daß die ſpaͤ- tern Junii Bruti dem Gruͤnder der Republik ganz fremd ge- weſen waͤren. Dieſe Aeußerung iſt eben ſo wenig auffal- lend als die Gehaͤſſigkeit womit er den erſten Volkstribunen Brutus als einen heilloſen Demagogen ſchildert, obgleich von ihm wohl kaum ein weiteres Andenken als der Nahme erhalten war. Die Sagen von Abſtammungen welche in Ciceros Zeit herrſchten waren durchgehend freylich auch nichts weniger als authentiſch: aber ſie gelten doch mehr als was nach der Schlacht bey Philippi gelaͤugnet ward um die Ehre eines geaͤchteten Andenkens zu kraͤnken. Be- ſonders iſt hier die Uebereinſtimmung des Geſchlechts- und Familiennahmens wirklich bedeutend. 90) Feſtus s. v. qui patres, qui conscripti. Plutarch in
Publicola, p. 102. F. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0348" n="326"/> ſechszehn Jahre nach des Conſuls Tode unter den er-<lb/> ſten die das Volk als Tribunen vertraten <note place="foot" n="88)">Dionyſius <hi rendition="#aq">VI. c. 89.</hi></note>, und bis<lb/> in die ſpaͤteſten Zeiten der Republik bewaͤhrte dieſes Ge-<lb/> ſchlecht ſeinen plebejiſchen Stand durch das Tribunat <note place="foot" n="89)">Dionyſius (<hi rendition="#aq">V. c. 18.</hi>) beweißt eben dadurch daß die ſpaͤ-<lb/> tern Junii Bruti dem Gruͤnder der Republik ganz fremd ge-<lb/> weſen waͤren. Dieſe Aeußerung iſt eben ſo wenig auffal-<lb/> lend als die Gehaͤſſigkeit womit er den erſten Volkstribunen<lb/> Brutus als einen heilloſen Demagogen ſchildert, obgleich<lb/> von ihm wohl kaum ein weiteres Andenken als der Nahme<lb/> erhalten war. Die Sagen von Abſtammungen welche in<lb/> Ciceros Zeit herrſchten waren durchgehend freylich auch<lb/> nichts weniger als authentiſch: aber ſie gelten doch mehr<lb/> als was nach der Schlacht bey Philippi gelaͤugnet ward<lb/> um die Ehre eines geaͤchteten Andenkens zu kraͤnken. Be-<lb/> ſonders iſt hier die Uebereinſtimmung des Geſchlechts- und<lb/> Familiennahmens wirklich bedeutend.</note>.<lb/> Er ergaͤnzte mit dieſem Selbſtgefuͤhl den Senat nicht<lb/> allein aus Patriciern, ſondern auch aus den plebeji-<lb/> ſchen Rittern.</p><lb/> <p>Eine andre Erzaͤhlung nannte P. Valerius als den<lb/> Urheber dieſer entſcheidend wichtigen Veraͤnderung, und<lb/> meldete mit ſcheinbarer Genauigkeit die Zahl von 164 Ple-<lb/> bejern welche er in den Senat berufen haͤtte <note place="foot" n="90)">Feſtus <hi rendition="#aq">s. v. qui patres, qui conscripti.</hi> Plutarch <hi rendition="#aq">in<lb/> Publicola, p. 102. F.</hi></note>. An<lb/> ſich iſt es mehr als unwahrſcheinlich, daß ſo genaue<lb/> Nachrichten ſich bis zur Zeit der Annaliſten erhalten<lb/> gekonnt, bey dieſer aber erregt die Uebertragung auf<lb/> Valerius nicht weniger als die Zahlen den Verdacht<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [326/0348]
ſechszehn Jahre nach des Conſuls Tode unter den er-
ſten die das Volk als Tribunen vertraten 88), und bis
in die ſpaͤteſten Zeiten der Republik bewaͤhrte dieſes Ge-
ſchlecht ſeinen plebejiſchen Stand durch das Tribunat 89).
Er ergaͤnzte mit dieſem Selbſtgefuͤhl den Senat nicht
allein aus Patriciern, ſondern auch aus den plebeji-
ſchen Rittern.
Eine andre Erzaͤhlung nannte P. Valerius als den
Urheber dieſer entſcheidend wichtigen Veraͤnderung, und
meldete mit ſcheinbarer Genauigkeit die Zahl von 164 Ple-
bejern welche er in den Senat berufen haͤtte 90). An
ſich iſt es mehr als unwahrſcheinlich, daß ſo genaue
Nachrichten ſich bis zur Zeit der Annaliſten erhalten
gekonnt, bey dieſer aber erregt die Uebertragung auf
Valerius nicht weniger als die Zahlen den Verdacht
88) Dionyſius VI. c. 89.
89) Dionyſius (V. c. 18.) beweißt eben dadurch daß die ſpaͤ-
tern Junii Bruti dem Gruͤnder der Republik ganz fremd ge-
weſen waͤren. Dieſe Aeußerung iſt eben ſo wenig auffal-
lend als die Gehaͤſſigkeit womit er den erſten Volkstribunen
Brutus als einen heilloſen Demagogen ſchildert, obgleich
von ihm wohl kaum ein weiteres Andenken als der Nahme
erhalten war. Die Sagen von Abſtammungen welche in
Ciceros Zeit herrſchten waren durchgehend freylich auch
nichts weniger als authentiſch: aber ſie gelten doch mehr
als was nach der Schlacht bey Philippi gelaͤugnet ward
um die Ehre eines geaͤchteten Andenkens zu kraͤnken. Be-
ſonders iſt hier die Uebereinſtimmung des Geſchlechts- und
Familiennahmens wirklich bedeutend.
90) Feſtus s. v. qui patres, qui conscripti. Plutarch in
Publicola, p. 102. F.
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