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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.

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damals gebräuchlich war. Während jedoch mein
Attest hierüber an die Regierung abgieng, hatten
meine beiden Widersacher das Schiff gleichfalls,
nach ihrer Weise, in aller Stille vermessen, die
Trächtigkeit desselben auf 55 Lasten berechnet, und
darüber gleichzeitig einen Bericht nach Stettin
abgesandt, worinn ich eben so sehr der Unwissen-
heit, als der Unredlichkeit, beschuldigt wurde.

So gelangte denn bald darauf ein gefährlich
besiegeltes Schreiben an mich, worinn die Stet-
tiner Herren mir meine begangene Ungeschicklich-
keit vorhielten und mich zur Verantwortung zo-
gen. Jch, meines Theils, begnügte mich, mei-
nen gemachten Riß, sammt der schriftlichen Be-
rechnung, einzupacken und um eine strenge, aber
unpartheiische Prüfung meines Verfahrens zu
bitten; mit dem Beifügen, daß übrigens diese
Arbeit, so wie sie meine erste gewesen, auch mei-
ne letzte bleiben werde. Nun war man doch dort
so vernünftig oder so billig gewesen, unsre bei-
derseitigen Aufsätze in Danzig und Königsberg
einer neuen Berechnung unterwerfen zu lassen;
wobei die Richtigkeit des meinigen, so wie die
Falschheit des andern Machwerks an's Tageslicht
kam. Meine Angeber wurden für ihren bösen
Willen, ausser einer Ordnungsstrafe, angewiesen,
sich fernerhin in mein Geschäft nicht zu mischen;
mir aber angetragen, dasselbe wiederum zu über-
nehmen. Solches habe ich denn auch, des ge-

damals gebraͤuchlich war. Waͤhrend jedoch mein
Atteſt hieruͤber an die Regierung abgieng, hatten
meine beiden Widerſacher das Schiff gleichfalls,
nach ihrer Weiſe, in aller Stille vermeſſen, die
Traͤchtigkeit deſſelben auf 55 Laſten berechnet, und
daruͤber gleichzeitig einen Bericht nach Stettin
abgeſandt, worinn ich eben ſo ſehr der Unwiſſen-
heit, als der Unredlichkeit, beſchuldigt wurde.

So gelangte denn bald darauf ein gefaͤhrlich
beſiegeltes Schreiben an mich, worinn die Stet-
tiner Herren mir meine begangene Ungeſchicklich-
keit vorhielten und mich zur Verantwortung zo-
gen. Jch, meines Theils, begnuͤgte mich, mei-
nen gemachten Riß, ſammt der ſchriftlichen Be-
rechnung, einzupacken und um eine ſtrenge, aber
unpartheiiſche Pruͤfung meines Verfahrens zu
bitten; mit dem Beifuͤgen, daß uͤbrigens dieſe
Arbeit, ſo wie ſie meine erſte geweſen, auch mei-
ne letzte bleiben werde. Nun war man doch dort
ſo vernuͤnftig oder ſo billig geweſen, unſre bei-
derſeitigen Aufſaͤtze in Danzig und Koͤnigsberg
einer neuen Berechnung unterwerfen zu laſſen;
wobei die Richtigkeit des meinigen, ſo wie die
Falſchheit des andern Machwerks an’s Tageslicht
kam. Meine Angeber wurden fuͤr ihren boͤſen
Willen, auſſer einer Ordnungsſtrafe, angewieſen,
ſich fernerhin in mein Geſchaͤft nicht zu miſchen;
mir aber angetragen, daſſelbe wiederum zu uͤber-
nehmen. Solches habe ich denn auch, des ge-

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[27/0043] damals gebraͤuchlich war. Waͤhrend jedoch mein Atteſt hieruͤber an die Regierung abgieng, hatten meine beiden Widerſacher das Schiff gleichfalls, nach ihrer Weiſe, in aller Stille vermeſſen, die Traͤchtigkeit deſſelben auf 55 Laſten berechnet, und daruͤber gleichzeitig einen Bericht nach Stettin abgeſandt, worinn ich eben ſo ſehr der Unwiſſen- heit, als der Unredlichkeit, beſchuldigt wurde. So gelangte denn bald darauf ein gefaͤhrlich beſiegeltes Schreiben an mich, worinn die Stet- tiner Herren mir meine begangene Ungeſchicklich- keit vorhielten und mich zur Verantwortung zo- gen. Jch, meines Theils, begnuͤgte mich, mei- nen gemachten Riß, ſammt der ſchriftlichen Be- rechnung, einzupacken und um eine ſtrenge, aber unpartheiiſche Pruͤfung meines Verfahrens zu bitten; mit dem Beifuͤgen, daß uͤbrigens dieſe Arbeit, ſo wie ſie meine erſte geweſen, auch mei- ne letzte bleiben werde. Nun war man doch dort ſo vernuͤnftig oder ſo billig geweſen, unſre bei- derſeitigen Aufſaͤtze in Danzig und Koͤnigsberg einer neuen Berechnung unterwerfen zu laſſen; wobei die Richtigkeit des meinigen, ſo wie die Falſchheit des andern Machwerks an’s Tageslicht kam. Meine Angeber wurden fuͤr ihren boͤſen Willen, auſſer einer Ordnungsſtrafe, angewieſen, ſich fernerhin in mein Geſchaͤft nicht zu miſchen; mir aber angetragen, daſſelbe wiederum zu uͤber- nehmen. Solches habe ich denn auch, des ge-

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Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung03_1823/43>, abgerufen am 06.10.2024.