und rohen Menschen Schiffe und Ladungen an- zuvertrauen, und daß darüber die ganze preussi- sche Rheederei in Mißkredit und Verachtung ge- rathen könnte. Andrer Orten -- setzte ich hin- zu -- würde kein Steuermann oder Schiffer zu- gelassen, bevor sie in einem Steuermanns-Exa- men erwiesen hätten, daß sie ihrer Kunst und Wissenschaft vollkommen mächtig geworden. Sie wüßten auch, daß ich noch immer fortführe, mich in meinen Nebenstunden mit dem Unterricht jun- ger Seeleute zu beschäftigen; und so läge mir denn, zu Sicherung meiner eigenen Ehre, daran, daß sie die Güte hätten, mit nächstem einer Prü- fung meiner Lehrlinge beizuwohnen und sich von ihren gemachten Fortschritten in der Steuermanns- kunst zu überzeugen.
Das geschah auch wirklich, und die Herren fanden einen solchen Wohlgefallen an der Sache, daß auf der Stelle beschlossen wurde: Es solle fortan auf hiesigem Platze kein Schiffer oder Steuermann angenommen und vereidet werden, bevor er nicht seine Tüchtigkeit durch ein wohl- bestandenes Examen nachgewiesen. Und so ist es seitdem auch fortdauernd hier gehalten worden.
Um die nemliche Zeit etwa befand sich das hiesige Königl. Licent-Amt in einiger Verlegen- heit wegen eines hinreichend tüchtigen Schiffs- vermessers, der sich auf die Berechnung der Träch- tigkeit der Fahrzeuge verstände, und wie viel La- sten sie laden und über See führen könnten.
und rohen Menſchen Schiffe und Ladungen an- zuvertrauen, und daß daruͤber die ganze preuſſi- ſche Rheederei in Mißkredit und Verachtung ge- rathen koͤnnte. Andrer Orten — ſetzte ich hin- zu — wuͤrde kein Steuermann oder Schiffer zu- gelaſſen, bevor ſie in einem Steuermanns-Exa- men erwieſen haͤtten, daß ſie ihrer Kunſt und Wiſſenſchaft vollkommen maͤchtig geworden. Sie wuͤßten auch, daß ich noch immer fortfuͤhre, mich in meinen Nebenſtunden mit dem Unterricht jun- ger Seeleute zu beſchaͤftigen; und ſo laͤge mir denn, zu Sicherung meiner eigenen Ehre, daran, daß ſie die Guͤte haͤtten, mit naͤchſtem einer Pruͤ- fung meiner Lehrlinge beizuwohnen und ſich von ihren gemachten Fortſchritten in der Steuermanns- kunſt zu uͤberzeugen.
Das geſchah auch wirklich, und die Herren fanden einen ſolchen Wohlgefallen an der Sache, daß auf der Stelle beſchloſſen wurde: Es ſolle fortan auf hieſigem Platze kein Schiffer oder Steuermann angenommen und vereidet werden, bevor er nicht ſeine Tuͤchtigkeit durch ein wohl- beſtandenes Examen nachgewieſen. Und ſo iſt es ſeitdem auch fortdauernd hier gehalten worden.
Um die nemliche Zeit etwa befand ſich das hieſige Koͤnigl. Licent-Amt in einiger Verlegen- heit wegen eines hinreichend tuͤchtigen Schiffs- vermeſſers, der ſich auf die Berechnung der Traͤch- tigkeit der Fahrzeuge verſtaͤnde, und wie viel La- ſten ſie laden und uͤber See fuͤhren koͤnnten.
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[25/0041]
und rohen Menſchen Schiffe und Ladungen an-
zuvertrauen, und daß daruͤber die ganze preuſſi-
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rathen koͤnnte. Andrer Orten — ſetzte ich hin-
zu — wuͤrde kein Steuermann oder Schiffer zu-
gelaſſen, bevor ſie in einem Steuermanns-Exa-
men erwieſen haͤtten, daß ſie ihrer Kunſt und
Wiſſenſchaft vollkommen maͤchtig geworden. Sie
wuͤßten auch, daß ich noch immer fortfuͤhre, mich
in meinen Nebenſtunden mit dem Unterricht jun-
ger Seeleute zu beſchaͤftigen; und ſo laͤge mir
denn, zu Sicherung meiner eigenen Ehre, daran,
daß ſie die Guͤte haͤtten, mit naͤchſtem einer Pruͤ-
fung meiner Lehrlinge beizuwohnen und ſich von
ihren gemachten Fortſchritten in der Steuermanns-
kunſt zu uͤberzeugen.
Das geſchah auch wirklich, und die Herren
fanden einen ſolchen Wohlgefallen an der Sache,
daß auf der Stelle beſchloſſen wurde: Es ſolle
fortan auf hieſigem Platze kein Schiffer oder
Steuermann angenommen und vereidet werden,
bevor er nicht ſeine Tuͤchtigkeit durch ein wohl-
beſtandenes Examen nachgewieſen. Und ſo iſt es
ſeitdem auch fortdauernd hier gehalten worden.
Um die nemliche Zeit etwa befand ſich das
hieſige Koͤnigl. Licent-Amt in einiger Verlegen-
heit wegen eines hinreichend tuͤchtigen Schiffs-
vermeſſers, der ſich auf die Berechnung der Traͤch-
tigkeit der Fahrzeuge verſtaͤnde, und wie viel La-
ſten ſie laden und uͤber See fuͤhren koͤnnten.
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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung03_1823/41>, abgerufen am 16.07.2024.
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