leitet worden und ob ich, ohne den empfan- genen Schuß mein Vorhaben nicht unfehl- bar erreicht haben würde, überließ ich, dem Gericht zur einsichtsvollen Beurtheilung. -- Die Folge dieser Verantwortung war, daß ich einstimmig und mit Ehren freigesprochen wurde.
Während unsers ferneren Verweilens vor diesem Platze kam eines Tages ein hol- ländisches Schiff auf der Rheede vor Anker, welches sofort auch die Nothflagge wehen ließ und mehrere Nothschüsse abfeuerte. Von allen anwesenden Schiffen konnte indeß nichts zu dessen etwannigen Beistande geschehen, da unsre sämmtlichen Kapitaine eben mit den Schaluppen an Land gegangen waren, und wir Steuerleute kein anderes Boot zu unsrer Verfügung hatten. Doch sahen wir bald, daß vom Forte aus ein Kanot mit vier Negern abstieß, eiligst nach dem nothleiden- den Schiffe hinruderte und auch, nach Ver- lauf einer Stunde, von dort wieder zurück- kehrte.
Zwei Stunden später kam dies nemliche Kanot, vom Lande aus, wieder zum Vorschein und geradesweges zu mir an Bord. Es brachte mir den schriftlichen Befehl des Gou- verneurs, mit diesen Negern zu ihm an Land zu fahren. Jch befolgte diese Weisung ohne mir's einfallen zu lassen, daß meinem
leitet worden und ob ich, ohne den empfan- genen Schuß mein Vorhaben nicht unfehl- bar erreicht haben wuͤrde, uͤberließ ich, dem Gericht zur einſichtsvollen Beurtheilung. — Die Folge dieſer Verantwortung war, daß ich einſtimmig und mit Ehren freigeſprochen wurde.
Waͤhrend unſers ferneren Verweilens vor dieſem Platze kam eines Tages ein hol- laͤndiſches Schiff auf der Rheede vor Anker, welches ſofort auch die Nothflagge wehen ließ und mehrere Nothſchuͤſſe abfeuerte. Von allen anweſenden Schiffen konnte indeß nichts zu deſſen etwannigen Beiſtande geſchehen, da unſre ſaͤmmtlichen Kapitaine eben mit den Schaluppen an Land gegangen waren, und wir Steuerleute kein anderes Boot zu unſrer Verfuͤgung hatten. Doch ſahen wir bald, daß vom Forte aus ein Kanot mit vier Negern abſtieß, eiligſt nach dem nothleiden- den Schiffe hinruderte und auch, nach Ver- lauf einer Stunde, von dort wieder zuruͤck- kehrte.
Zwei Stunden ſpaͤter kam dies nemliche Kanot, vom Lande aus, wieder zum Vorſchein und geradesweges zu mir an Bord. Es brachte mir den ſchriftlichen Befehl des Gou- verneurs, mit dieſen Negern zu ihm an Land zu fahren. Jch befolgte dieſe Weiſung ohne mir’s einfallen zu laſſen, daß meinem
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leitet worden und ob ich, ohne den empfan-
genen Schuß mein Vorhaben nicht unfehl-
bar erreicht haben wuͤrde, uͤberließ ich, dem
Gericht zur einſichtsvollen Beurtheilung. —
Die Folge dieſer Verantwortung war, daß
ich einſtimmig und mit Ehren freigeſprochen
wurde.
Waͤhrend unſers ferneren Verweilens
vor dieſem Platze kam eines Tages ein hol-
laͤndiſches Schiff auf der Rheede vor Anker,
welches ſofort auch die Nothflagge wehen
ließ und mehrere Nothſchuͤſſe abfeuerte. Von
allen anweſenden Schiffen konnte indeß nichts
zu deſſen etwannigen Beiſtande geſchehen, da
unſre ſaͤmmtlichen Kapitaine eben mit den
Schaluppen an Land gegangen waren, und
wir Steuerleute kein anderes Boot zu unſrer
Verfuͤgung hatten. Doch ſahen wir bald,
daß vom Forte aus ein Kanot mit vier
Negern abſtieß, eiligſt nach dem nothleiden-
den Schiffe hinruderte und auch, nach Ver-
lauf einer Stunde, von dort wieder zuruͤck-
kehrte.
Zwei Stunden ſpaͤter kam dies nemliche
Kanot, vom Lande aus, wieder zum Vorſchein
und geradesweges zu mir an Bord. Es
brachte mir den ſchriftlichen Befehl des Gou-
verneurs, mit dieſen Negern zu ihm an
Land zu fahren. Jch befolgte dieſe Weiſung
ohne mir’s einfallen zu laſſen, daß meinem
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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/72>, abgerufen am 16.02.2025.
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