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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.

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Wind nördlicher gieng und ich nun in aller
Gemächlichkeit den Hafen erreichte.

Obwohl nie ein Freund tyrannischer Härte
in meinem Kommando, und auch hier nicht
von einer besondern Rachsucht getrieben,
glaubte ich es doch sowohl mir selbst, als dem
gemeinen Besten, schuldig, meine Schiffs-
mannschaft wegen ihrer angezettelten Meu-
terei bei dem Seegericht in Memel, sofort
nach meiner Ankunft, anzuklagen. Die Sache
ward untersucht, und der Spruch fiel dahin
aus, daß dem Bootsmann, als Rädelsführer,
hundert Stockprügel in zwei Tagen, dem
Koch funfzig, und noch einem Matrosen fünf-
undzwanzig zugezählt werden und sie ihrer
verdienten Gage verlustig gehen sollten,
welche den seefahrenden Armen zuerkannt
wurde. Nach empfangener Strafe aber sollten
sie über die nächste Preussische Grenze ge-
bracht werden.

Laut dieses Urtels wurden sie sogleich
in die Militair-Wache abgeführt, und an
dem bestimmten Tage ein paar Unterofficiere
beordert, die Sentenz an ihnen zu vollziehen.
Jch meines Theils erachtete es für gut und
wohlgethan, mein übriges Schiffsvolk mit
herbeizuführen, um Zeugen der Execution zu
seyn und sich daran zu spiegeln. Die drei
Kerle traten ziemlich keck aus dem Wachloche
hervor und schienen den Korporal-Stock

Wind noͤrdlicher gieng und ich nun in aller
Gemaͤchlichkeit den Hafen erreichte.

Obwohl nie ein Freund tyranniſcher Haͤrte
in meinem Kommando, und auch hier nicht
von einer beſondern Rachſucht getrieben,
glaubte ich es doch ſowohl mir ſelbſt, als dem
gemeinen Beſten, ſchuldig, meine Schiffs-
mannſchaft wegen ihrer angezettelten Meu-
terei bei dem Seegericht in Memel, ſofort
nach meiner Ankunft, anzuklagen. Die Sache
ward unterſucht, und der Spruch fiel dahin
aus, daß dem Bootsmann, als Raͤdelsfuͤhrer,
hundert Stockpruͤgel in zwei Tagen, dem
Koch funfzig, und noch einem Matroſen fuͤnf-
undzwanzig zugezaͤhlt werden und ſie ihrer
verdienten Gage verluſtig gehen ſollten,
welche den ſeefahrenden Armen zuerkannt
wurde. Nach empfangener Strafe aber ſollten
ſie uͤber die naͤchſte Preuſſiſche Grenze ge-
bracht werden.

Laut dieſes Urtels wurden ſie ſogleich
in die Militair-Wache abgefuͤhrt, und an
dem beſtimmten Tage ein paar Unterofficiere
beordert, die Sentenz an ihnen zu vollziehen.
Jch meines Theils erachtete es fuͤr gut und
wohlgethan, mein uͤbriges Schiffsvolk mit
herbeizufuͤhren, um Zeugen der Execution zu
ſeyn und ſich daran zu ſpiegeln. Die drei
Kerle traten ziemlich keck aus dem Wachloche
hervor und ſchienen den Korporal-Stock

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[229/0233] Wind noͤrdlicher gieng und ich nun in aller Gemaͤchlichkeit den Hafen erreichte. Obwohl nie ein Freund tyranniſcher Haͤrte in meinem Kommando, und auch hier nicht von einer beſondern Rachſucht getrieben, glaubte ich es doch ſowohl mir ſelbſt, als dem gemeinen Beſten, ſchuldig, meine Schiffs- mannſchaft wegen ihrer angezettelten Meu- terei bei dem Seegericht in Memel, ſofort nach meiner Ankunft, anzuklagen. Die Sache ward unterſucht, und der Spruch fiel dahin aus, daß dem Bootsmann, als Raͤdelsfuͤhrer, hundert Stockpruͤgel in zwei Tagen, dem Koch funfzig, und noch einem Matroſen fuͤnf- undzwanzig zugezaͤhlt werden und ſie ihrer verdienten Gage verluſtig gehen ſollten, welche den ſeefahrenden Armen zuerkannt wurde. Nach empfangener Strafe aber ſollten ſie uͤber die naͤchſte Preuſſiſche Grenze ge- bracht werden. Laut dieſes Urtels wurden ſie ſogleich in die Militair-Wache abgefuͤhrt, und an dem beſtimmten Tage ein paar Unterofficiere beordert, die Sentenz an ihnen zu vollziehen. Jch meines Theils erachtete es fuͤr gut und wohlgethan, mein uͤbriges Schiffsvolk mit herbeizufuͤhren, um Zeugen der Execution zu ſeyn und ſich daran zu ſpiegeln. Die drei Kerle traten ziemlich keck aus dem Wachloche hervor und ſchienen den Korporal-Stock

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Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/233>, abgerufen am 24.11.2024.