Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821."schem und Holländischem Seerecht. -- Jch zeichnete nunmehr diese Gesetzstelle; "Kannst du Deutsch lesen, Bursche?" fragt' „ſchem und Hollaͤndiſchem Seerecht. — Jch zeichnete nunmehr dieſe Geſetzſtelle; „Kannſt du Deutſch leſen, Burſche?‟ fragt’ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0225" n="221"/> „ſchem und Hollaͤndiſchem Seerecht. —<lb/> „Nach Daͤniſchen und Schwediſchen Ge-<lb/> „ſetzen wird der Verbrecher mit der Hand<lb/> „an den Galgen genagelt, um 6 Stun-<lb/> „den daran zu ſtehen, bis ihm das Meſſer,<lb/> „womit er angenagelt iſt, wieder heraus-<lb/> „gezogen worden. — Nach Preuſſiſchem<lb/> „Seerecht wird er 6 Monat in Eiſen an<lb/> „die Karre geſchmiedet.‟</p><lb/> <p>Jch zeichnete nunmehr dieſe Geſetzſtelle;<lb/> legte das Titelblatt mit den großgedruckten<lb/> Worten „Hamburgiſches Schiffs- und See-<lb/> Recht‟ aufgeſchlagen auf den Tiſch, und<lb/> meinen kurzen, aber gewichtigen Rohrſtock<lb/> daneben, und zog nun die Glocke, die den<lb/> Kajuͤten-Jungen mit ſeiner Frage: „Was zu<lb/> Dienſt?‟ herbeirief. — „Der Bootsmann<lb/> ſoll zu mir kommen.‟ — Eine Minute ſpaͤter<lb/> trat der Geforderte zuverſichtlich in die Ka-<lb/> juͤte, die ich ſofort hinter ihm in’s Schloß<lb/> warf.</p><lb/> <p>„Kannſt du Deutſch leſen, Burſche?‟ fragt’<lb/> ich ihn, indem ich ihm dicht auf den Leib trat. —<lb/> „Hm, ich werde ja! Was ſoll’s damit?‟<lb/> lautete die Antwort. — „So tritt her, und<lb/> ließ dieſen Titel. Das ſind die Geſetze,<lb/> wornach deine Vaterſtadt dich und Deines-<lb/> gleichen richtet. Und nun lies und beher-<lb/> zige hier auch <hi rendition="#g">dieſen</hi> Artikel.‟ — Er ſah<lb/> den Paragraphen uͤberhin an, und fuhr dann<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [221/0225]
„ſchem und Hollaͤndiſchem Seerecht. —
„Nach Daͤniſchen und Schwediſchen Ge-
„ſetzen wird der Verbrecher mit der Hand
„an den Galgen genagelt, um 6 Stun-
„den daran zu ſtehen, bis ihm das Meſſer,
„womit er angenagelt iſt, wieder heraus-
„gezogen worden. — Nach Preuſſiſchem
„Seerecht wird er 6 Monat in Eiſen an
„die Karre geſchmiedet.‟
Jch zeichnete nunmehr dieſe Geſetzſtelle;
legte das Titelblatt mit den großgedruckten
Worten „Hamburgiſches Schiffs- und See-
Recht‟ aufgeſchlagen auf den Tiſch, und
meinen kurzen, aber gewichtigen Rohrſtock
daneben, und zog nun die Glocke, die den
Kajuͤten-Jungen mit ſeiner Frage: „Was zu
Dienſt?‟ herbeirief. — „Der Bootsmann
ſoll zu mir kommen.‟ — Eine Minute ſpaͤter
trat der Geforderte zuverſichtlich in die Ka-
juͤte, die ich ſofort hinter ihm in’s Schloß
warf.
„Kannſt du Deutſch leſen, Burſche?‟ fragt’
ich ihn, indem ich ihm dicht auf den Leib trat. —
„Hm, ich werde ja! Was ſoll’s damit?‟
lautete die Antwort. — „So tritt her, und
ließ dieſen Titel. Das ſind die Geſetze,
wornach deine Vaterſtadt dich und Deines-
gleichen richtet. Und nun lies und beher-
zige hier auch dieſen Artikel.‟ — Er ſah
den Paragraphen uͤberhin an, und fuhr dann
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