ungegründet ist; dass gerade in der angezeigten Richtung sich zu sehr bestimmten Entscheidungen über die Fragen des prak- tischen Lebens und der Erziehung zu ihm gelangen lässt. Und zwar liegt dieser Erweis in der geraden Fortsetzung des bis- her verfolgten Weges einer rein objektiven Untersuchung. Denn was im Konkreten Objekt des Willens sein muss, wie, nicht gleichsam im luftleeren Raum der blossen Idee, sondern unter empirischen Voraussetzungen wenn auch allgemeinster Art, sich eine Willenswelt gestaltet, das ist die entscheidende Frage; erst in zweiter Linie steht die andre: was der Wille selbst, für den es Objekt ist, seiner subjektiven Beschaffenheit nach, als Moment des psychischen Erlebens ist. Doch soll auch diese psychologische Frage insoweit berücksichtigt werden, dass die von dieser Seite regelmässig erhobenen Einwände dem Prinzip nach ihre Erledigung finden.
Als die gesetzliche Form, die für den Aufbau der Willens- welt massgebend ist, kennen wir bereits die notwendige Rich- tung auf das unbedingt Gesetzliche; den Stoff soll Erfahrung bieten. Wie sie ihn bietet und wie er sich jener Form fügt, ist der nächste Gegenstand unsrer Untersuchung.
Wäre nicht schon im Aufbau der Erfahrung selbst ein Moment enthalten, das sie zum Stoff einer Willenswelt taug- lich macht und gleichsam voraus bestimmt, so wäre schwer zu begreifen, wie das Willensgesetz je zu den Daten der Erfah- rung in die verlangte Beziehung treten sollte. Wir glaubten aber zwischen theoretischem und praktischem Bewusstsein einen bis zur letzten Wurzel zurückreichenden, nicht erst hinterher sich gleichsam künstlich herstellenden Zusammenhang zu er- kennen. Wir lernten Erfahrung als Prozess verstehen. Sie zeigt sich auf keiner Stufe fertig, immer im Werden begriffen. Daher muss ein Verhältnis dessen, was schon in den sicheren Besitz des Bewusstseins, d. h. in Erfahrung, gebracht ist, und dessen, was erst in sie einbezogen zu werden im Begriff steht, noch aber ausser ihr, mithin ausser jedem bestimmten gegen- ständlichen Bewusstsein schwebt, auf jeder Stufe der Erfah- rung stattfinden. So wunderbar es ist, es giebt, und zwar in jedem Momente des Erfahrens, eine Art Bewusstsein des noch
ungegründet ist; dass gerade in der angezeigten Richtung sich zu sehr bestimmten Entscheidungen über die Fragen des prak- tischen Lebens und der Erziehung zu ihm gelangen lässt. Und zwar liegt dieser Erweis in der geraden Fortsetzung des bis- her verfolgten Weges einer rein objektiven Untersuchung. Denn was im Konkreten Objekt des Willens sein muss, wie, nicht gleichsam im luftleeren Raum der blossen Idee, sondern unter empirischen Voraussetzungen wenn auch allgemeinster Art, sich eine Willenswelt gestaltet, das ist die entscheidende Frage; erst in zweiter Linie steht die andre: was der Wille selbst, für den es Objekt ist, seiner subjektiven Beschaffenheit nach, als Moment des psychischen Erlebens ist. Doch soll auch diese psychologische Frage insoweit berücksichtigt werden, dass die von dieser Seite regelmässig erhobenen Einwände dem Prinzip nach ihre Erledigung finden.
Als die gesetzliche Form, die für den Aufbau der Willens- welt massgebend ist, kennen wir bereits die notwendige Rich- tung auf das unbedingt Gesetzliche; den Stoff soll Erfahrung bieten. Wie sie ihn bietet und wie er sich jener Form fügt, ist der nächste Gegenstand unsrer Untersuchung.
Wäre nicht schon im Aufbau der Erfahrung selbst ein Moment enthalten, das sie zum Stoff einer Willenswelt taug- lich macht und gleichsam voraus bestimmt, so wäre schwer zu begreifen, wie das Willensgesetz je zu den Daten der Erfah- rung in die verlangte Beziehung treten sollte. Wir glaubten aber zwischen theoretischem und praktischem Bewusstsein einen bis zur letzten Wurzel zurückreichenden, nicht erst hinterher sich gleichsam künstlich herstellenden Zusammenhang zu er- kennen. Wir lernten Erfahrung als Prozess verstehen. Sie zeigt sich auf keiner Stufe fertig, immer im Werden begriffen. Daher muss ein Verhältnis dessen, was schon in den sicheren Besitz des Bewusstseins, d. h. in Erfahrung, gebracht ist, und dessen, was erst in sie einbezogen zu werden im Begriff steht, noch aber ausser ihr, mithin ausser jedem bestimmten gegen- ständlichen Bewusstsein schwebt, auf jeder Stufe der Erfah- rung stattfinden. So wunderbar es ist, es giebt, und zwar in jedem Momente des Erfahrens, eine Art Bewusstsein des noch
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[48/0064]
ungegründet ist; dass gerade in der angezeigten Richtung sich
zu sehr bestimmten Entscheidungen über die Fragen des prak-
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zwar liegt dieser Erweis in der geraden Fortsetzung des bis-
her verfolgten Weges einer rein objektiven Untersuchung.
Denn was im Konkreten Objekt des Willens sein muss, wie,
nicht gleichsam im luftleeren Raum der blossen Idee, sondern
unter empirischen Voraussetzungen wenn auch allgemeinster
Art, sich eine Willenswelt gestaltet, das ist die entscheidende
Frage; erst in zweiter Linie steht die andre: was der Wille
selbst, für den es Objekt ist, seiner subjektiven Beschaffenheit
nach, als Moment des psychischen Erlebens ist. Doch soll
auch diese psychologische Frage insoweit berücksichtigt werden,
dass die von dieser Seite regelmässig erhobenen Einwände dem
Prinzip nach ihre Erledigung finden.
Als die gesetzliche Form, die für den Aufbau der Willens-
welt massgebend ist, kennen wir bereits die notwendige Rich-
tung auf das unbedingt Gesetzliche; den Stoff soll Erfahrung
bieten. Wie sie ihn bietet und wie er sich jener Form fügt,
ist der nächste Gegenstand unsrer Untersuchung.
Wäre nicht schon im Aufbau der Erfahrung selbst ein
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lich macht und gleichsam voraus bestimmt, so wäre schwer zu
begreifen, wie das Willensgesetz je zu den Daten der Erfah-
rung in die verlangte Beziehung treten sollte. Wir glaubten
aber zwischen theoretischem und praktischem Bewusstsein einen
bis zur letzten Wurzel zurückreichenden, nicht erst hinterher
sich gleichsam künstlich herstellenden Zusammenhang zu er-
kennen. Wir lernten Erfahrung als Prozess verstehen. Sie
zeigt sich auf keiner Stufe fertig, immer im Werden begriffen.
Daher muss ein Verhältnis dessen, was schon in den sicheren
Besitz des Bewusstseins, d. h. in Erfahrung, gebracht ist, und
dessen, was erst in sie einbezogen zu werden im Begriff steht,
noch aber ausser ihr, mithin ausser jedem bestimmten gegen-
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Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/natorp_sozialpaedagogik_1899/64>, abgerufen am 24.11.2024.
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