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Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 4. Altenburg, 1779.

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keine schicklichere Auskunft hätte können
erdacht werden, den Burgholzheimer Kri-
minalprozeß mit Ehren zu beendigen, als
die Entweichung der Delinquenten. Da-
bey fanden die Richter so wohl ihre Rech-
nung als die armen Sünder; denn beyde
waren in Sicherheit. Die Letztern in Anse-
hung ihrer Haut und die Ersten in Absicht
auf ihre Ehre. Welche Facultät durfts
nun wagen ihren physiognomischen Rechts-
spruch zu reformiren? Da zum Glück noch
die Skizzen der Entronnenen vorhanden
waren, so hatten die Richter immer Fug und
Macht das Urtheil an den Delinquenten in
effigie
vollstrecken zu lassen. Das wär
auch mein unvorgreiflicher Rath, wenns
nach 25 Jahren dahin kommen sollte, daß
die Physiognomik statt der Tortur in dem
Criminalprozeß aufgenommen würd'. Auf
solche Weise wärs handgreiflich, daß
die Gesichtsfrage nie solch Unheil anrichten

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keine ſchicklichere Auskunft haͤtte koͤnnen
erdacht werden, den Burgholzheimer Kri-
minalprozeß mit Ehren zu beendigen, als
die Entweichung der Delinquenten. Da-
bey fanden die Richter ſo wohl ihre Rech-
nung als die armen Suͤnder; denn beyde
waren in Sicherheit. Die Letztern in Anſe-
hung ihrer Haut und die Erſten in Abſicht
auf ihre Ehre. Welche Facultaͤt durfts
nun wagen ihren phyſiognomiſchen Rechts-
ſpruch zu reformiren? Da zum Gluͤck noch
die Skizzen der Entronnenen vorhanden
waren, ſo hatten die Richter immer Fug und
Macht das Urtheil an den Delinquenten in
effigie
vollſtrecken zu laſſen. Das waͤr
auch mein unvorgreiflicher Rath, wenns
nach 25 Jahren dahin kommen ſollte, daß
die Phyſiognomik ſtatt der Tortur in dem
Criminalprozeß aufgenommen wuͤrd’. Auf
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die Geſichtsfrage nie ſolch Unheil anrichten

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[89/0097] keine ſchicklichere Auskunft haͤtte koͤnnen erdacht werden, den Burgholzheimer Kri- minalprozeß mit Ehren zu beendigen, als die Entweichung der Delinquenten. Da- bey fanden die Richter ſo wohl ihre Rech- nung als die armen Suͤnder; denn beyde waren in Sicherheit. Die Letztern in Anſe- hung ihrer Haut und die Erſten in Abſicht auf ihre Ehre. Welche Facultaͤt durfts nun wagen ihren phyſiognomiſchen Rechts- ſpruch zu reformiren? Da zum Gluͤck noch die Skizzen der Entronnenen vorhanden waren, ſo hatten die Richter immer Fug und Macht das Urtheil an den Delinquenten in effigie vollſtrecken zu laſſen. Das waͤr auch mein unvorgreiflicher Rath, wenns nach 25 Jahren dahin kommen ſollte, daß die Phyſiognomik ſtatt der Tortur in dem Criminalprozeß aufgenommen wuͤrd’. Auf ſolche Weiſe waͤrs handgreiflich, daß die Geſichtsfrage nie ſolch Unheil anrichten koͤnn- F 5

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 4. Altenburg, 1779, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_reisen04_1779/97>, abgerufen am 29.03.2024.