gen Orts aber unter der Hand verlauten will, daß in ihrem Gerichtsbezirk ein ge- wisser Fremdling sich häuslich niedergelassen, der sich für einen Dorfbarbier und Roßarzt ausgiebt, und oberwähntem, aus hiesiger Gerichtshaft entkommenen Jnquisiten, an Statur, Alter und allen in abschriftlich an- gebogenem Steckbrief angemerkten kenntli- chen Gesichtszügen gleichen soll, woraus denn die Vermuthung erwächst, daß besag- ter Dorfbarbier und dickerwähnter Flappert eine und die nämliche Person sey: als wer- den Ew. von Amtswegen hierdurch requiri- ret, für die Person aber Dienstfreundlich ersucht, von dem, für einen Dorfbarbier und Roßarzt Dero Orts sich gerierenden Eingesessenen, gebetene Nachricht einziehen; auch solchen, nach Befinden der Umstände, gefänglich niederwerfen und hiesigem Amt von dem, was sich in der Sache ergeben möchte, zu seiner Zeit beglaubte Notiz er- theilen zu lassen. Welche Gefälligkeit in ähnlichen Fällen, nebst Erstattung aller Ge- richtsspesen und Unkosten wir unsres Orts zu erwiedern, so willig als schuldig sind, u. s. w.
Der
gen Orts aber unter der Hand verlauten will, daß in ihrem Gerichtsbezirk ein ge- wiſſer Fremdling ſich haͤuslich niedergelaſſen, der ſich fuͤr einen Dorfbarbier und Roßarzt ausgiebt, und oberwaͤhntem, aus hieſiger Gerichtshaft entkommenen Jnquiſiten, an Statur, Alter und allen in abſchriftlich an- gebogenem Steckbrief angemerkten kenntli- chen Geſichtszuͤgen gleichen ſoll, woraus denn die Vermuthung erwaͤchſt, daß beſag- ter Dorfbarbier und dickerwaͤhnter Flappert eine und die naͤmliche Perſon ſey: als wer- den Ew. von Amtswegen hierdurch requiri- ret, fuͤr die Perſon aber Dienſtfreundlich erſucht, von dem, fuͤr einen Dorfbarbier und Roßarzt Dero Orts ſich gerierenden Eingeſeſſenen, gebetene Nachricht einziehen; auch ſolchen, nach Befinden der Umſtaͤnde, gefaͤnglich niederwerfen und hieſigem Amt von dem, was ſich in der Sache ergeben moͤchte, zu ſeiner Zeit beglaubte Notiz er- theilen zu laſſen. Welche Gefaͤlligkeit in aͤhnlichen Faͤllen, nebſt Erſtattung aller Ge- richtsſpeſen und Unkoſten wir unſres Orts zu erwiedern, ſo willig als ſchuldig ſind, u. ſ. w.
Der
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[42/0048]
gen Orts aber unter der Hand verlauten
will, daß in ihrem Gerichtsbezirk ein ge-
wiſſer Fremdling ſich haͤuslich niedergelaſſen,
der ſich fuͤr einen Dorfbarbier und Roßarzt
ausgiebt, und oberwaͤhntem, aus hieſiger
Gerichtshaft entkommenen Jnquiſiten, an
Statur, Alter und allen in abſchriftlich an-
gebogenem Steckbrief angemerkten kenntli-
chen Geſichtszuͤgen gleichen ſoll, woraus
denn die Vermuthung erwaͤchſt, daß beſag-
ter Dorfbarbier und dickerwaͤhnter Flappert
eine und die naͤmliche Perſon ſey: als wer-
den Ew. von Amtswegen hierdurch requiri-
ret, fuͤr die Perſon aber Dienſtfreundlich
erſucht, von dem, fuͤr einen Dorfbarbier
und Roßarzt Dero Orts ſich gerierenden
Eingeſeſſenen, gebetene Nachricht einziehen;
auch ſolchen, nach Befinden der Umſtaͤnde,
gefaͤnglich niederwerfen und hieſigem Amt
von dem, was ſich in der Sache ergeben
moͤchte, zu ſeiner Zeit beglaubte Notiz er-
theilen zu laſſen. Welche Gefaͤlligkeit in
aͤhnlichen Faͤllen, nebſt Erſtattung aller Ge-
richtsſpeſen und Unkoſten wir unſres Orts
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Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 1, 2. Aufl. Altenburg, 1779, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_reisen01_1779/48>, abgerufen am 08.07.2024.
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