Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.Da der Zustand des Irrsinnes, in welchem Albus fortdauernd sich befand, nicht gestattete, ihm das Erkenntniß zu publiziren; so wurd' es dem Doctor Rebhahn als dem Defensor eröffnet. "Ei daß Ihr schwarz würdet!" rief er aus. "werden bald den Grundsatz aufstellen, daß Keiner eher für unschuldig erkannt werden darf, bis er den Schuldigen herbeigeschafft. Wollt' ich nun doch beinahe, daß ich der wäre, für welchen Albus mich Schöppenstuhl zu Leipzig ist, von welchem es ausgegangen. Sächsische Rechtsgelehrte werden überhaupt leicht bemerken, daß der ganze Rechtsfall im Königreiche Sachsen nicht füglich vorgekommen seyn könnte. Er ist das Erzeugniß eines deutschen Bodens, welcher seit einem Viertheil-Jahrhundert seine Gestalt dergestalt verändert hat, daß er für untergegangen geachtet werden kann.
Da der Zustand des Irrsinnes, in welchem Albus fortdauernd sich befand, nicht gestattete, ihm das Erkenntniß zu publiziren; so wurd’ es dem Doctor Rebhahn als dem Defensor eröffnet. „Ei daß Ihr schwarz würdet!“ rief er aus. „werden bald den Grundsatz aufstellen, daß Keiner eher für unschuldig erkannt werden darf, bis er den Schuldigen herbeigeschafft. Wollt’ ich nun doch beinahe, daß ich der wäre, für welchen Albus mich Schöppenstuhl zu Leipzig ist, von welchem es ausgegangen. Sächsische Rechtsgelehrte werden überhaupt leicht bemerken, daß der ganze Rechtsfall im Königreiche Sachsen nicht füglich vorgekommen seyn könnte. Er ist das Erzeugniß eines deutschen Bodens, welcher seit einem Viertheil-Jahrhundert seine Gestalt dergestalt verändert hat, daß er für untergegangen geachtet werden kann.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0203" n="183"/> <p>Da der Zustand des Irrsinnes, in welchem Albus fortdauernd sich befand, nicht gestattete, ihm das Erkenntniß zu publiziren; so wurd’ es dem Doctor Rebhahn als dem Defensor eröffnet.</p> <p>„Ei daß Ihr schwarz würdet!“ rief er aus. „werden bald den Grundsatz aufstellen, daß Keiner eher für unschuldig erkannt werden darf, bis er den Schuldigen herbeigeschafft. Wollt’ ich nun doch beinahe, daß ich <hi rendition="#g">der</hi> wäre, für welchen Albus mich <note xml:id="note-0203" prev="note-0202" place="foot" n="*)"><hi rendition="#g">Schöppenstuhl zu Leipzig</hi> ist, von welchem es ausgegangen. <hi rendition="#g">Sächsische</hi> Rechtsgelehrte werden überhaupt leicht bemerken, daß der ganze Rechtsfall im Königreiche <hi rendition="#g">Sachsen</hi> nicht füglich vorgekommen seyn könnte. Er ist das Erzeugniß eines deutschen Bodens, welcher seit einem Viertheil-Jahrhundert seine Gestalt dergestalt verändert hat, daß er für untergegangen geachtet werden kann.</note> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [183/0203]
Da der Zustand des Irrsinnes, in welchem Albus fortdauernd sich befand, nicht gestattete, ihm das Erkenntniß zu publiziren; so wurd’ es dem Doctor Rebhahn als dem Defensor eröffnet.
„Ei daß Ihr schwarz würdet!“ rief er aus. „werden bald den Grundsatz aufstellen, daß Keiner eher für unschuldig erkannt werden darf, bis er den Schuldigen herbeigeschafft. Wollt’ ich nun doch beinahe, daß ich der wäre, für welchen Albus mich *)
*) Schöppenstuhl zu Leipzig ist, von welchem es ausgegangen. Sächsische Rechtsgelehrte werden überhaupt leicht bemerken, daß der ganze Rechtsfall im Königreiche Sachsen nicht füglich vorgekommen seyn könnte. Er ist das Erzeugniß eines deutschen Bodens, welcher seit einem Viertheil-Jahrhundert seine Gestalt dergestalt verändert hat, daß er für untergegangen geachtet werden kann.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/203 |
Zitationshilfe: | Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/203>, abgerufen am 08.07.2024. |