Nachtheil für den Verkehr, getragen werden konnte.
Es war unter der Regierung König Wilhelm's III, im Jahre 1695, als der damalige Sekretär der Schatzkammer den Lords der Schatzkammer folgenden Bericht abstattete: "daß, in Folge des mangelhaften Zustandes der Silbermünzen, täg- lich auf Messen, Märkten, in Kaufmannsläden, und allenthalben im Königreiche, große Strei- tigkeiten entständen, so daß die öffentliche Ruhe auf das empfindlichste darunter leide; daß viele Ankäufe und Handel gänzlich unterbrochen wür- den; daß jedem Handel eine weitläuftige Taxe des zu zahlenden Geldes vorangehen müsse, und daß der Preis demnach von den Verkäufern, und nicht durch die Lage der Sachen, mit andern Worten, daß er nicht auf vermittelndem Wege zwischen den Handelnden bestimmt werde, son- dern daß der Inhaber des Geldes in absoluter Abhängigkeit von dem Inhaber der Waare sey; -- daß demnach die Preise aller Sachen, selbst der nothwendigsten Lebensbedürfnisse, beträchtlich ge- stiegen wären; die Einsammlung der öffentlichen Revenüen würde sehr erschwert und verzögert; es hätten nie so viele unhonorirte bonds auf dem Zollhause, noch so viele Rückstände bei der Accise, existirt; ähnliche Klagen gingen auch täg-
Nachtheil fuͤr den Verkehr, getragen werden konnte.
Es war unter der Regierung Koͤnig Wilhelm’s III, im Jahre 1695, als der damalige Sekretaͤr der Schatzkammer den Lords der Schatzkammer folgenden Bericht abſtattete: „daß, in Folge des mangelhaften Zuſtandes der Silbermuͤnzen, taͤg- lich auf Meſſen, Maͤrkten, in Kaufmannslaͤden, und allenthalben im Koͤnigreiche, große Strei- tigkeiten entſtaͤnden, ſo daß die oͤffentliche Ruhe auf das empfindlichſte darunter leide; daß viele Ankaͤufe und Handel gaͤnzlich unterbrochen wuͤr- den; daß jedem Handel eine weitlaͤuftige Taxe des zu zahlenden Geldes vorangehen muͤſſe, und daß der Preis demnach von den Verkaͤufern, und nicht durch die Lage der Sachen, mit andern Worten, daß er nicht auf vermittelndem Wege zwiſchen den Handelnden beſtimmt werde, ſon- dern daß der Inhaber des Geldes in abſoluter Abhaͤngigkeit von dem Inhaber der Waare ſey; — daß demnach die Preiſe aller Sachen, ſelbſt der nothwendigſten Lebensbeduͤrfniſſe, betraͤchtlich ge- ſtiegen waͤren; die Einſammlung der oͤffentlichen Revenuͤen wuͤrde ſehr erſchwert und verzoͤgert; es haͤtten nie ſo viele unhonorirte bonds auf dem Zollhauſe, noch ſo viele Ruͤckſtaͤnde bei der Acciſe, exiſtirt; aͤhnliche Klagen gingen auch taͤg-
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Nachtheil fuͤr den Verkehr, getragen werden
konnte.
Es war unter der Regierung Koͤnig Wilhelm’s
III, im Jahre 1695, als der damalige Sekretaͤr
der Schatzkammer den Lords der Schatzkammer
folgenden Bericht abſtattete: „daß, in Folge des
mangelhaften Zuſtandes der Silbermuͤnzen, taͤg-
lich auf Meſſen, Maͤrkten, in Kaufmannslaͤden,
und allenthalben im Koͤnigreiche, große Strei-
tigkeiten entſtaͤnden, ſo daß die oͤffentliche Ruhe
auf das empfindlichſte darunter leide; daß viele
Ankaͤufe und Handel gaͤnzlich unterbrochen wuͤr-
den; daß jedem Handel eine weitlaͤuftige Taxe
des zu zahlenden Geldes vorangehen muͤſſe, und
daß der Preis demnach von den Verkaͤufern,
und nicht durch die Lage der Sachen, mit andern
Worten, daß er nicht auf vermittelndem Wege
zwiſchen den Handelnden beſtimmt werde, ſon-
dern daß der Inhaber des Geldes in abſoluter
Abhaͤngigkeit von dem Inhaber der Waare ſey;
— daß demnach die Preiſe aller Sachen, ſelbſt der
nothwendigſten Lebensbeduͤrfniſſe, betraͤchtlich ge-
ſtiegen waͤren; die Einſammlung der oͤffentlichen
Revenuͤen wuͤrde ſehr erſchwert und verzoͤgert;
es haͤtten nie ſo viele unhonorirte bonds auf
dem Zollhauſe, noch ſo viele Ruͤckſtaͤnde bei der
Acciſe, exiſtirt; aͤhnliche Klagen gingen auch taͤg-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/339>, abgerufen am 23.11.2024.
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