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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809.

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ziemlich allgemeinen Widerwillen gegen alle Fa-
milien- und Corporations-Rechte die Richtung
aller Gemüther, oder vielmehr aller Köpfe, auf
die endliche, absolute Auflösung der Staatsver-
bindungen deutlich zeigt.

Das, was wir im gemeinen Leben Staats-
Theorie, Rechts- und Oekonomie-Lehre nennen,
ist nicht der Absicht seiner bornirten Urheber,
wohl aber seinem innerlichsten Wesen nach, wel-
ches ich nun über allen Zweifel erhoben zu ha-
ben glaube, Lehre von der allmählichen,
radicalen Zersetzung, Auflösung und
Dismembration des Staates und alles
öffentlichen Lebens, vermittelst dreier
ganz einfacher Begriffe
: 1) vermittelst des
Begriffes vom Römischen Privatrecht und Pri-
vateigenthum; 2) vermittelst des Begriffes vom
Privatnutzen, vom reinen Einkommen, von der
absoluten Theilung des reinen Einkommens, und
vom Privatisiren aller Beschäftigungen des Le-
bens, und der damit verbundenen Abgötterei des
todten und absoluten Friedens; endlich 3) ver-
mittelst des durch die Reformation und ihre wei-
tere Ausbildung, besonders in Deutschland, ver-
breiteten Begriffes von einer Privat-Religion,
und demnach von einer Privatisirung und Ent-
nationalisirung aller Empfindungen des Lebens.

ziemlich allgemeinen Widerwillen gegen alle Fa-
milien- und Corporations-Rechte die Richtung
aller Gemuͤther, oder vielmehr aller Koͤpfe, auf
die endliche, abſolute Aufloͤſung der Staatsver-
bindungen deutlich zeigt.

Das, was wir im gemeinen Leben Staats-
Theorie, Rechts- und Oekonomie-Lehre nennen,
iſt nicht der Abſicht ſeiner bornirten Urheber,
wohl aber ſeinem innerlichſten Weſen nach, wel-
ches ich nun uͤber allen Zweifel erhoben zu ha-
ben glaube, Lehre von der allmaͤhlichen,
radicalen Zerſetzung, Aufloͤſung und
Dismembration des Staates und alles
oͤffentlichen Lebens, vermittelſt dreier
ganz einfacher Begriffe
: 1) vermittelſt des
Begriffes vom Roͤmiſchen Privatrecht und Pri-
vateigenthum; 2) vermittelſt des Begriffes vom
Privatnutzen, vom reinen Einkommen, von der
abſoluten Theilung des reinen Einkommens, und
vom Privatiſiren aller Beſchaͤftigungen des Le-
bens, und der damit verbundenen Abgoͤtterei des
todten und abſoluten Friedens; endlich 3) ver-
mittelſt des durch die Reformation und ihre wei-
tere Ausbildung, beſonders in Deutſchland, ver-
breiteten Begriffes von einer Privat-Religion,
und demnach von einer Privatiſirung und Ent-
nationaliſirung aller Empfindungen des Lebens.

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[121/0129] ziemlich allgemeinen Widerwillen gegen alle Fa- milien- und Corporations-Rechte die Richtung aller Gemuͤther, oder vielmehr aller Koͤpfe, auf die endliche, abſolute Aufloͤſung der Staatsver- bindungen deutlich zeigt. Das, was wir im gemeinen Leben Staats- Theorie, Rechts- und Oekonomie-Lehre nennen, iſt nicht der Abſicht ſeiner bornirten Urheber, wohl aber ſeinem innerlichſten Weſen nach, wel- ches ich nun uͤber allen Zweifel erhoben zu ha- ben glaube, Lehre von der allmaͤhlichen, radicalen Zerſetzung, Aufloͤſung und Dismembration des Staates und alles oͤffentlichen Lebens, vermittelſt dreier ganz einfacher Begriffe: 1) vermittelſt des Begriffes vom Roͤmiſchen Privatrecht und Pri- vateigenthum; 2) vermittelſt des Begriffes vom Privatnutzen, vom reinen Einkommen, von der abſoluten Theilung des reinen Einkommens, und vom Privatiſiren aller Beſchaͤftigungen des Le- bens, und der damit verbundenen Abgoͤtterei des todten und abſoluten Friedens; endlich 3) ver- mittelſt des durch die Reformation und ihre wei- tere Ausbildung, beſonders in Deutſchland, ver- breiteten Begriffes von einer Privat-Religion, und demnach von einer Privatiſirung und Ent- nationaliſirung aller Empfindungen des Lebens.

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Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/129>, abgerufen am 23.11.2024.