romanisirten Nießbraucher nichts mehr als ein Instrument weltlicher Autorität, und so hemm- ten die alten Majorats- und fideicommissari- schen Gesetze und der Lehns-Nexus das unbe- dingte Streben dieser Nießbraucher.
Auf solche Art erhielt die Römisch-Franzö- sische Revolution, die lange vor ihrem wirklichen Ausbruche die Europäischen Continental-Staa- ten schon innerlich zernagte, ihre gefährlichsten Partheigänger: der Europäische Adel selbst schlug sich größten Theils auf ihre Seite; und so konnte sie dem allgemeinen Ruin des bürgerlichen Lebens nichts mehr entgegensetzen.
Römisches strenges Privat-Eigenthum und Europäisches durch Lehnsrecht, persönliches und lebendiges, göttliches Gesetz gemäßigtes und ba- lancirtes Privat-Eigenthum, Römisches Bür- gerwesen und Europäischer tiers-etat sind zwei durchaus verschiedene, einander abstoßende und ausschließende Wesen. Römischer tiers-etat ist der, von dem der Abbe Sieyes in seiner Schrift: Qu'est ce que c'est le tiers-etat? spricht, und von dem er sagt, daß er alles sey, und dessen Geist auf dem Continent von Europa nur zu sehr um sich gegriffen hat: das ist der tiers-etat, der, anstatt aller Staatsvereinigung und anstatt alles Rechtes, nichts weiter verlangt, als eine große,
Müllers Elemente. II. [7]
romaniſirten Nießbraucher nichts mehr als ein Inſtrument weltlicher Autoritaͤt, und ſo hemm- ten die alten Majorats- und fideicommiſſari- ſchen Geſetze und der Lehns-Nexus das unbe- dingte Streben dieſer Nießbraucher.
Auf ſolche Art erhielt die Roͤmiſch-Franzoͤ- ſiſche Revolution, die lange vor ihrem wirklichen Ausbruche die Europaͤiſchen Continental-Staa- ten ſchon innerlich zernagte, ihre gefaͤhrlichſten Partheigaͤnger: der Europaͤiſche Adel ſelbſt ſchlug ſich groͤßten Theils auf ihre Seite; und ſo konnte ſie dem allgemeinen Ruin des buͤrgerlichen Lebens nichts mehr entgegenſetzen.
Roͤmiſches ſtrenges Privat-Eigenthum und Europaͤiſches durch Lehnsrecht, perſoͤnliches und lebendiges, goͤttliches Geſetz gemaͤßigtes und ba- lancirtes Privat-Eigenthum, Roͤmiſches Buͤr- gerweſen und Europaͤiſcher tiers-état ſind zwei durchaus verſchiedene, einander abſtoßende und ausſchließende Weſen. Roͤmiſcher tiers-état iſt der, von dem der Abbé Sieyes in ſeiner Schrift: Qu’est ce que c’est le tiers-état? ſpricht, und von dem er ſagt, daß er alles ſey, und deſſen Geiſt auf dem Continent von Europa nur zu ſehr um ſich gegriffen hat: das iſt der tiers-état, der, anſtatt aller Staatsvereinigung und anſtatt alles Rechtes, nichts weiter verlangt, als eine große,
Müllers Elemente. II. [7]
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romaniſirten Nießbraucher nichts mehr als ein
Inſtrument weltlicher Autoritaͤt, und ſo hemm-
ten die alten Majorats- und fideicommiſſari-
ſchen Geſetze und der Lehns-Nexus das unbe-
dingte Streben dieſer Nießbraucher.
Auf ſolche Art erhielt die Roͤmiſch-Franzoͤ-
ſiſche Revolution, die lange vor ihrem wirklichen
Ausbruche die Europaͤiſchen Continental-Staa-
ten ſchon innerlich zernagte, ihre gefaͤhrlichſten
Partheigaͤnger: der Europaͤiſche Adel ſelbſt ſchlug
ſich groͤßten Theils auf ihre Seite; und ſo
konnte ſie dem allgemeinen Ruin des buͤrgerlichen
Lebens nichts mehr entgegenſetzen.
Roͤmiſches ſtrenges Privat-Eigenthum und
Europaͤiſches durch Lehnsrecht, perſoͤnliches und
lebendiges, goͤttliches Geſetz gemaͤßigtes und ba-
lancirtes Privat-Eigenthum, Roͤmiſches Buͤr-
gerweſen und Europaͤiſcher tiers-état ſind zwei
durchaus verſchiedene, einander abſtoßende und
ausſchließende Weſen. Roͤmiſcher tiers-état iſt
der, von dem der Abbé Sieyes in ſeiner Schrift:
Qu’est ce que c’est le tiers-état? ſpricht, und
von dem er ſagt, daß er alles ſey, und deſſen Geiſt
auf dem Continent von Europa nur zu ſehr um
ſich gegriffen hat: das iſt der tiers-état, der,
anſtatt aller Staatsvereinigung und anſtatt alles
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Müllers Elemente. II. [7]
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/105>, abgerufen am 23.11.2024.
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