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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809.

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mein Hausrath und die Gauen und die Burg,
auf denen ich hause, sondern auch meine Thaten
mit ihren Wirkungen, und meine Worte, mein
Gesetz, das ich den Enkeln hinterlasse. So per-
sönlich wie ein freies Wort eines freien Mannes,
sollen die Gesetze, unter allen unendlichen, freien
Gesprächen der Gegenwärtigen, vernommen wer-
den. Der gleichmäßige Streit ihrer Freiheit mit
der Freiheit der gegenwärtigen Generation, soll
der Idee des Rechtes zu neuer Anfrischung und
Belebung gereichen; alle Jahrhunderte sollen
freie Repräsentanten herabsenden dürfen in die
Volksversammlung, die wir heutigen Menschen
bilden, und die Gesetze, alle Spuren der Vorzeit,
sollen von uns als solche lebendige Repräsentan-
ten Derer, die selbst nicht kommen können, weil
sie schon in ihren Gräbern ruhen, anerkannt
und respectirt werden. --

Demnach, sobald die Freiheit bloß als die
Eigenschaft einzelner Bestandtheile des Staates,
z. B. der kleinen Männer, die gerade jetzt auf
der Bühne stehen, anerkannt wird; sobald man
sie nicht eben so wohl allen andern nothwendigen
Elementen des Staates zuspricht; sobald man,
wie es in Frankreich geschah, ein, von aller der
Eigenheit, in deren Behauptung sich eben die
Freiheit äußert, entkleidetes Wesen, ein Abstrac-

mein Hausrath und die Gauen und die Burg,
auf denen ich hauſe, ſondern auch meine Thaten
mit ihren Wirkungen, und meine Worte, mein
Geſetz, das ich den Enkeln hinterlaſſe. So per-
ſoͤnlich wie ein freies Wort eines freien Mannes,
ſollen die Geſetze, unter allen unendlichen, freien
Geſpraͤchen der Gegenwaͤrtigen, vernommen wer-
den. Der gleichmaͤßige Streit ihrer Freiheit mit
der Freiheit der gegenwaͤrtigen Generation, ſoll
der Idee des Rechtes zu neuer Anfriſchung und
Belebung gereichen; alle Jahrhunderte ſollen
freie Repraͤſentanten herabſenden duͤrfen in die
Volksverſammlung, die wir heutigen Menſchen
bilden, und die Geſetze, alle Spuren der Vorzeit,
ſollen von uns als ſolche lebendige Repraͤſentan-
ten Derer, die ſelbſt nicht kommen koͤnnen, weil
ſie ſchon in ihren Graͤbern ruhen, anerkannt
und reſpectirt werden. —

Demnach, ſobald die Freiheit bloß als die
Eigenſchaft einzelner Beſtandtheile des Staates,
z. B. der kleinen Maͤnner, die gerade jetzt auf
der Buͤhne ſtehen, anerkannt wird; ſobald man
ſie nicht eben ſo wohl allen andern nothwendigen
Elementen des Staates zuſpricht; ſobald man,
wie es in Frankreich geſchah, ein, von aller der
Eigenheit, in deren Behauptung ſich eben die
Freiheit aͤußert, entkleidetes Weſen, ein Abſtrac-

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[211/0245] mein Hausrath und die Gauen und die Burg, auf denen ich hauſe, ſondern auch meine Thaten mit ihren Wirkungen, und meine Worte, mein Geſetz, das ich den Enkeln hinterlaſſe. So per- ſoͤnlich wie ein freies Wort eines freien Mannes, ſollen die Geſetze, unter allen unendlichen, freien Geſpraͤchen der Gegenwaͤrtigen, vernommen wer- den. Der gleichmaͤßige Streit ihrer Freiheit mit der Freiheit der gegenwaͤrtigen Generation, ſoll der Idee des Rechtes zu neuer Anfriſchung und Belebung gereichen; alle Jahrhunderte ſollen freie Repraͤſentanten herabſenden duͤrfen in die Volksverſammlung, die wir heutigen Menſchen bilden, und die Geſetze, alle Spuren der Vorzeit, ſollen von uns als ſolche lebendige Repraͤſentan- ten Derer, die ſelbſt nicht kommen koͤnnen, weil ſie ſchon in ihren Graͤbern ruhen, anerkannt und reſpectirt werden. — Demnach, ſobald die Freiheit bloß als die Eigenſchaft einzelner Beſtandtheile des Staates, z. B. der kleinen Maͤnner, die gerade jetzt auf der Buͤhne ſtehen, anerkannt wird; ſobald man ſie nicht eben ſo wohl allen andern nothwendigen Elementen des Staates zuſpricht; ſobald man, wie es in Frankreich geſchah, ein, von aller der Eigenheit, in deren Behauptung ſich eben die Freiheit aͤußert, entkleidetes Weſen, ein Abſtrac-

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Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/245>, abgerufen am 25.11.2024.