an, und fragt: welche Wirkungen sie auf das Wohl der Völker hervorbringen. --
Ich habe bewiesen, daß in der Staatskunst alles darauf ankommt, die Geschichte des Ge- setzes selbst zu kennen, und einzusehen, wie aus einer ewigen Wechselwirkung zwischen den Erfahrungen der Vergangenheit, und den ge- genwärtigen Ereignissen die Gesetze allmählich im Laufe der Zeit entstehen, nie vollendet sind, sich immer weiter ausbilden, und auf solche Art die Macht und das Naturell der Völker gemeinschaftlich daran arbeiten; nur wenn der gesetzgebende Verstand allein das Wort führt, oder wenn die Begierden der Völker, da sie augenblicklich und auf das unmittelbare Wohlseyn gerichtet sind, allein entscheiden, werden die so entstehenden Gesetze nichts taugen. Warum? Weil der Quell der Gesetze ein unreiner ist, weil aus der augen- blicklichen Verstandes-Conception eben so wenig, als aus augenblicklichen Bedürfnissen, ewige Vorschriften für das Agiren eines Staates, oder Gesetze, hervorgehen können.
an, und fragt: welche Wirkungen ſie auf das Wohl der Voͤlker hervorbringen. —
Ich habe bewieſen, daß in der Staatskunſt alles darauf ankommt, die Geſchichte des Ge- ſetzes ſelbſt zu kennen, und einzuſehen, wie aus einer ewigen Wechſelwirkung zwiſchen den Erfahrungen der Vergangenheit, und den ge- genwaͤrtigen Ereigniſſen die Geſetze allmaͤhlich im Laufe der Zeit entſtehen, nie vollendet ſind, ſich immer weiter ausbilden, und auf ſolche Art die Macht und das Naturell der Voͤlker gemeinſchaftlich daran arbeiten; nur wenn der geſetzgebende Verſtand allein das Wort fuͤhrt, oder wenn die Begierden der Voͤlker, da ſie augenblicklich und auf das unmittelbare Wohlſeyn gerichtet ſind, allein entſcheiden, werden die ſo entſtehenden Geſetze nichts taugen. Warum? Weil der Quell der Geſetze ein unreiner iſt, weil aus der augen- blicklichen Verſtandes-Conception eben ſo wenig, als aus augenblicklichen Beduͤrfniſſen, ewige Vorſchriften fuͤr das Agiren eines Staates, oder Geſetze, hervorgehen koͤnnen.
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[XI/0017]
an, und fragt: welche Wirkungen ſie auf
das Wohl der Voͤlker hervorbringen. —
Ich habe bewieſen, daß in der Staatskunſt
alles darauf ankommt, die Geſchichte des Ge-
ſetzes ſelbſt zu kennen, und einzuſehen, wie
aus einer ewigen Wechſelwirkung zwiſchen den
Erfahrungen der Vergangenheit, und den ge-
genwaͤrtigen Ereigniſſen die Geſetze allmaͤhlich
im Laufe der Zeit entſtehen, nie vollendet
ſind, ſich immer weiter ausbilden, und auf
ſolche Art die Macht und das Naturell der
Voͤlker gemeinſchaftlich daran arbeiten; nur
wenn der geſetzgebende Verſtand allein das
Wort fuͤhrt, oder wenn die Begierden der
Voͤlker, da ſie augenblicklich und auf das
unmittelbare Wohlſeyn gerichtet ſind, allein
entſcheiden, werden die ſo entſtehenden Geſetze
nichts taugen. Warum? Weil der Quell der
Geſetze ein unreiner iſt, weil aus der augen-
blicklichen Verſtandes-Conception eben ſo
wenig, als aus augenblicklichen Beduͤrfniſſen,
ewige Vorſchriften fuͤr das Agiren eines
Staates, oder Geſetze, hervorgehen koͤnnen.
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. XI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/17>, abgerufen am 22.11.2024.
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