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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809.

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ren, sich vielmehr unter einander befördern und
bedingen; daß 2) die Freiheit jedes einzelnen
Gliedes vom Staate, und jeder Kraft, sich an
ihren Platz zu stellen und von dort aus zu wirken,
eine unerläßliche Bedingung alles politischen Lebens
ausmache; endlich 3), daß das ganze politische
Leben ein nothwendiges, unendliches, und auch
die Ausbildung der Gesetze und die Vermehrung
der Bedürfnisse unendlich sey. --

Indeß, als Begriffe stoßen Oekonomie und
Recht in diesen Werken einander unaufhörlich
noch ab. Ich versuche es, das Bindungsglied
zwischen diesen beiden streitenden Welten, des
Rechtes und des Nutzens, anzugeben, wie es
die großen Bewegungen der Zeit mich lehrten;
und so haben sich in der Idee des Staates Krieg
und Friede, Bedürfniß und Gesetz, mit einan-
der vereinigt.

Die ewige Allianz der Menschen unter ein-
ander, welche wir Gesellschaft oder Staat
nennen, ist also eben so rechtmäßig als nützlich;
sie hat demnach einen doppelten Zweck. Aber
sie ist auch -- und hier thue ich den bedeutendsten
Schritt in meiner ganzen Untersuchung -- von
doppelter Art:

1) Eine Allianz der dieselbe Zeit genießenden
Menschen auf der Erde. Alle Zeitgenossen

ren, ſich vielmehr unter einander befoͤrdern und
bedingen; daß 2) die Freiheit jedes einzelnen
Gliedes vom Staate, und jeder Kraft, ſich an
ihren Platz zu ſtellen und von dort aus zu wirken,
eine unerlaͤßliche Bedingung alles politiſchen Lebens
ausmache; endlich 3), daß das ganze politiſche
Leben ein nothwendiges, unendliches, und auch
die Ausbildung der Geſetze und die Vermehrung
der Beduͤrfniſſe unendlich ſey. —

Indeß, als Begriffe ſtoßen Oekonomie und
Recht in dieſen Werken einander unaufhoͤrlich
noch ab. Ich verſuche es, das Bindungsglied
zwiſchen dieſen beiden ſtreitenden Welten, des
Rechtes und des Nutzens, anzugeben, wie es
die großen Bewegungen der Zeit mich lehrten;
und ſo haben ſich in der Idee des Staates Krieg
und Friede, Beduͤrfniß und Geſetz, mit einan-
der vereinigt.

Die ewige Allianz der Menſchen unter ein-
ander, welche wir Geſellſchaft oder Staat
nennen, iſt alſo eben ſo rechtmaͤßig als nuͤtzlich;
ſie hat demnach einen doppelten Zweck. Aber
ſie iſt auch — und hier thue ich den bedeutendſten
Schritt in meiner ganzen Unterſuchung — von
doppelter Art:

1) Eine Allianz der dieſelbe Zeit genießenden
Menſchen auf der Erde. Alle Zeitgenoſſen

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[83/0117] ren, ſich vielmehr unter einander befoͤrdern und bedingen; daß 2) die Freiheit jedes einzelnen Gliedes vom Staate, und jeder Kraft, ſich an ihren Platz zu ſtellen und von dort aus zu wirken, eine unerlaͤßliche Bedingung alles politiſchen Lebens ausmache; endlich 3), daß das ganze politiſche Leben ein nothwendiges, unendliches, und auch die Ausbildung der Geſetze und die Vermehrung der Beduͤrfniſſe unendlich ſey. — Indeß, als Begriffe ſtoßen Oekonomie und Recht in dieſen Werken einander unaufhoͤrlich noch ab. Ich verſuche es, das Bindungsglied zwiſchen dieſen beiden ſtreitenden Welten, des Rechtes und des Nutzens, anzugeben, wie es die großen Bewegungen der Zeit mich lehrten; und ſo haben ſich in der Idee des Staates Krieg und Friede, Beduͤrfniß und Geſetz, mit einan- der vereinigt. Die ewige Allianz der Menſchen unter ein- ander, welche wir Geſellſchaft oder Staat nennen, iſt alſo eben ſo rechtmaͤßig als nuͤtzlich; ſie hat demnach einen doppelten Zweck. Aber ſie iſt auch — und hier thue ich den bedeutendſten Schritt in meiner ganzen Unterſuchung — von doppelter Art: 1) Eine Allianz der dieſelbe Zeit genießenden Menſchen auf der Erde. Alle Zeitgenoſſen

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Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/117>, abgerufen am 22.11.2024.