Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824.dannung konnten, zweifeln wir 1. Die Ungenauigkeit 1 Plut. Erot. 5. p. 77., wo eine sehr fabelhafte Geschichte erzählt wird, die sich vor dem Erdbeben Ol. 78. ereignet haben soll. Bei Polyb. 5, 91, 2. rufen die Eph. Verwiesene zurück. 2 Xen. Staat 8, 4. vgl. Polyän 2, 26, 1. 3 Plut. Ages. 2. 5. vgl. de am. frat. 9. p. 46. 4 Theophr. bei Plut. Ages. 2. de edue. puer. 2. Anders Herakl. Lembos bei Athen. 13, 566 a. 5 Darum zwangen ja auch die Eph. Anaxandri- das zwei Frauen zu nehmen, Herod. 5, 39-41., und bewachten die Frauen der Könige, Plat. Alkib. I, 36. p. 121 b. oben. S. 101. 6 Plut. Lys. 19. 7 Wenigstens nach dem Schol. Thuk.
1, 84. dannung konnten, zweifeln wir 1. Die Ungenauigkeit 1 Plut. Erot. 5. p. 77., wo eine ſehr fabelhafte Geſchichte erzaͤhlt wird, die ſich vor dem Erdbeben Ol. 78. ereignet haben ſoll. Bei Polyb. 5, 91, 2. rufen die Eph. Verwieſene zuruͤck. 2 Xen. Staat 8, 4. vgl. Polyaͤn 2, 26, 1. 3 Plut. Ageſ. 2. 5. vgl. de am. frat. 9. p. 46. 4 Theophr. bei Plut. Ageſ. 2. de edue. puer. 2. Anders Herakl. Lembos bei Athen. 13, 566 a. 5 Darum zwangen ja auch die Eph. Anaxandri- das zwei Frauen zu nehmen, Herod. 5, 39-41., und bewachten die Frauen der Koͤnige, Plat. Alkib. I, 36. p. 121 b. oben. S. 101. 6 Plut. Lyſ. 19. 7 Wenigſtens nach dem Schol. Thuk.
1, 84. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0126" n="120"/> dannung konnten, zweifeln wir <note place="foot" n="1">Plut. Erot. 5. <hi rendition="#aq">p.</hi> 77., wo eine ſehr fabelhafte Geſchichte<lb/> erzaͤhlt wird, die ſich vor dem Erdbeben Ol. 78. ereignet haben<lb/> ſoll. Bei Polyb. 5, 91, 2. rufen die Eph. Verwieſene zuruͤck.</note>. Die Ungenauigkeit<lb/> Spaͤterer verwechſelte die Veranlaſſung des Urtheils<lb/> mit dem Urtheil: Recht uͤber Leben und Tod in der<lb/> Hand der Ephoren waͤre mehr als Tyrannei geweſen.<lb/> Die Ephoren durften, wenn ſie fuͤr ſich richteten, nur<lb/> Bußen auflegen, aber dieſe auch augenblicklich eintrei-<lb/> ben <note place="foot" n="2">Xen. Staat 8, 4. vgl. Polyaͤn 2, 26, 1.</note>. Ihr Recht, die Koͤnige auf ſolche Weiſe und<lb/> durch Verweiſe zu ſtrafen, war uͤbrigens ſehr ausge-<lb/> dehnt, und ſcheint keine beſtimmten Eraͤnzen gekannt<lb/> zu haben; dem Ageſilaos wurde eine Buße von ihnen<lb/> auferlegt fuͤr das Beſtreben, ſich beliebt zu machen <note place="foot" n="3">Plut. Ageſ.<lb/> 2. 5. vgl. <hi rendition="#aq">de am. frat. 9. p. 46.</hi></note>,<lb/> und Archidam getadelt, weil er eine zu kleine Frau<lb/> geheirathet <note place="foot" n="4">Theophr. bei Plut.<lb/> Ageſ. 2. <hi rendition="#aq">de edue. puer. 2.</hi> Anders Herakl. Lembos bei Athen.<lb/> 13, 566 <hi rendition="#aq">a.</hi></note>: wobei der Gedanke zum Grunde liegt,<lb/> daß die Gemeinde das Recht habe, von ihren Koͤnigen<lb/> die Erhaltung eines kraͤftigen Geſchlechts zu fordern <note place="foot" n="5">Darum zwangen ja auch die Eph. Anaxandri-<lb/> das zwei Frauen zu nehmen, Herod. 5, 39-41., und bewachten die<lb/> Frauen der Koͤnige, Plat. Alkib. <hi rendition="#aq">I, 36. p. 121 b.</hi> oben. S. 101.</note>.<lb/> Die Koͤnige aber mußten dies ertragen in einem Staate,<lb/> in dem jeder Magiſtrat das volle Gewicht ſeines Amtes<lb/> mit einer gewiſſen Haͤrte geltend machte. — Noch<lb/> finden wir aber die Ephoren richtend in Sachen, die<lb/> weder zu den συμβολαίοις noch zu den εὐϑύναις ge-<lb/> hoͤren, ſie ſtraften einen, weil er Geld in den Staat<lb/> gefuͤhrt <note place="foot" n="6">Plut. Lyſ. 19.</note>, einen Andern wegen Traͤgheit <note place="foot" n="7">Wenigſtens nach dem Schol. Thuk.<lb/> 1, 84.</note>, einen Drit-<lb/> ten aus dem ſeltſamen Grunde, weil er allgemein be-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [120/0126]
dannung konnten, zweifeln wir 1. Die Ungenauigkeit
Spaͤterer verwechſelte die Veranlaſſung des Urtheils
mit dem Urtheil: Recht uͤber Leben und Tod in der
Hand der Ephoren waͤre mehr als Tyrannei geweſen.
Die Ephoren durften, wenn ſie fuͤr ſich richteten, nur
Bußen auflegen, aber dieſe auch augenblicklich eintrei-
ben 2. Ihr Recht, die Koͤnige auf ſolche Weiſe und
durch Verweiſe zu ſtrafen, war uͤbrigens ſehr ausge-
dehnt, und ſcheint keine beſtimmten Eraͤnzen gekannt
zu haben; dem Ageſilaos wurde eine Buße von ihnen
auferlegt fuͤr das Beſtreben, ſich beliebt zu machen 3,
und Archidam getadelt, weil er eine zu kleine Frau
geheirathet 4: wobei der Gedanke zum Grunde liegt,
daß die Gemeinde das Recht habe, von ihren Koͤnigen
die Erhaltung eines kraͤftigen Geſchlechts zu fordern 5.
Die Koͤnige aber mußten dies ertragen in einem Staate,
in dem jeder Magiſtrat das volle Gewicht ſeines Amtes
mit einer gewiſſen Haͤrte geltend machte. — Noch
finden wir aber die Ephoren richtend in Sachen, die
weder zu den συμβολαίοις noch zu den εὐϑύναις ge-
hoͤren, ſie ſtraften einen, weil er Geld in den Staat
gefuͤhrt 6, einen Andern wegen Traͤgheit 7, einen Drit-
ten aus dem ſeltſamen Grunde, weil er allgemein be-
1 Plut. Erot. 5. p. 77., wo eine ſehr fabelhafte Geſchichte
erzaͤhlt wird, die ſich vor dem Erdbeben Ol. 78. ereignet haben
ſoll. Bei Polyb. 5, 91, 2. rufen die Eph. Verwieſene zuruͤck.
2 Xen. Staat 8, 4. vgl. Polyaͤn 2, 26, 1.
3 Plut. Ageſ.
2. 5. vgl. de am. frat. 9. p. 46.
4 Theophr. bei Plut.
Ageſ. 2. de edue. puer. 2. Anders Herakl. Lembos bei Athen.
13, 566 a.
5 Darum zwangen ja auch die Eph. Anaxandri-
das zwei Frauen zu nehmen, Herod. 5, 39-41., und bewachten die
Frauen der Koͤnige, Plat. Alkib. I, 36. p. 121 b. oben. S. 101.
6 Plut. Lyſ. 19.
7 Wenigſtens nach dem Schol. Thuk.
1, 84.
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