diniren, und eben so wird man sie auch nie für den Zweck einer gemeinschaftlichen Wirkung subordiniren können (worin ja das ganze Problem der Staatskunst liegt) ohne sie einan- der nach dem Gesetz einer innerlichen Gegenseitigkeit, deren einzig richtiges Schema die Ehe darbiethet, wieder zu coordiniren. Darin daß man, statt dieses reineren Schema, das der väterlichen Gewalt aus dem Römischen Rechte ent- nommen, mit andern Worten, darin, daß man die Subor- dination durch die Subordination hat erreichen wollen, wäh- rend sie nur durch die Coordination bewirkt und garantirt werden kann, darin liegen alle Irrthümer, alles Umher- schweifen der heutigen Staatskunst.
Die Wahrheit des Grundsatzes, den wir am Schlusse des ersten Kapitels aufstellten, daß es nähmlich der Staatswirth insbesondere mit Verhältnissen zu thun habe, und, daß eine unbefangene, gerechte Würdigung derselben die Bedingung aller weitern ökonomischen Einsicht und Thätigkeit sey, wird nunmehr heller einleuchten, nachdem gezeigt worden, daß jedes ökonomische Geschäft aus einem Verhältniß zweyer wech- selwirkenden Elemente bestehe, ferner, daß sämmtliche ökono- mische Geschäfte wieder in solchem Verhältnisse zu einander stehen, und, daß die Staatshaushaltung im Ganzen alle diese nach der Ordnung der Familien lebendig zusammengrei- fende Wechselwirkungen, die sich zuletzt in das große einfache Verhältniß der städtischen und ländlichen Wirthschaft auf- lösen, umfasse.
diniren, und eben ſo wird man ſie auch nie fuͤr den Zweck einer gemeinſchaftlichen Wirkung ſubordiniren koͤnnen (worin ja das ganze Problem der Staatskunſt liegt) ohne ſie einan- der nach dem Geſetz einer innerlichen Gegenſeitigkeit, deren einzig richtiges Schema die Ehe darbiethet, wieder zu coordiniren. Darin daß man, ſtatt dieſes reineren Schema, das der vaͤterlichen Gewalt aus dem Roͤmiſchen Rechte ent- nommen, mit andern Worten, darin, daß man die Subor- dination durch die Subordination hat erreichen wollen, waͤh- rend ſie nur durch die Coordination bewirkt und garantirt werden kann, darin liegen alle Irrthuͤmer, alles Umher- ſchweifen der heutigen Staatskunſt.
Die Wahrheit des Grundſatzes, den wir am Schluſſe des erſten Kapitels aufſtellten, daß es naͤhmlich der Staatswirth insbeſondere mit Verhaͤltniſſen zu thun habe, und, daß eine unbefangene, gerechte Wuͤrdigung derſelben die Bedingung aller weitern oͤkonomiſchen Einſicht und Thaͤtigkeit ſey, wird nunmehr heller einleuchten, nachdem gezeigt worden, daß jedes oͤkonomiſche Geſchaͤft aus einem Verhaͤltniß zweyer wech- ſelwirkenden Elemente beſtehe, ferner, daß ſaͤmmtliche oͤkono- miſche Geſchaͤfte wieder in ſolchem Verhaͤltniſſe zu einander ſtehen, und, daß die Staatshaushaltung im Ganzen alle dieſe nach der Ordnung der Familien lebendig zuſammengrei- fende Wechſelwirkungen, die ſich zuletzt in das große einfache Verhaͤltniß der ſtaͤdtiſchen und laͤndlichen Wirthſchaft auf- loͤſen, umfaſſe.
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diniren, und eben ſo wird man ſie auch nie fuͤr den Zweck
einer gemeinſchaftlichen Wirkung ſubordiniren koͤnnen (worin
ja das ganze Problem der Staatskunſt liegt) ohne ſie einan-
der nach dem Geſetz einer innerlichen Gegenſeitigkeit, deren
einzig richtiges Schema die Ehe darbiethet, wieder zu
coordiniren. Darin daß man, ſtatt dieſes reineren Schema,
das der vaͤterlichen Gewalt aus dem Roͤmiſchen Rechte ent-
nommen, mit andern Worten, darin, daß man die Subor-
dination durch die Subordination hat erreichen wollen, waͤh-
rend ſie nur durch die Coordination bewirkt und garantirt
werden kann, darin liegen alle Irrthuͤmer, alles Umher-
ſchweifen der heutigen Staatskunſt.
Die Wahrheit des Grundſatzes, den wir am Schluſſe des
erſten Kapitels aufſtellten, daß es naͤhmlich der Staatswirth
insbeſondere mit Verhaͤltniſſen zu thun habe, und, daß eine
unbefangene, gerechte Wuͤrdigung derſelben die Bedingung
aller weitern oͤkonomiſchen Einſicht und Thaͤtigkeit ſey, wird
nunmehr heller einleuchten, nachdem gezeigt worden, daß
jedes oͤkonomiſche Geſchaͤft aus einem Verhaͤltniß zweyer wech-
ſelwirkenden Elemente beſtehe, ferner, daß ſaͤmmtliche oͤkono-
miſche Geſchaͤfte wieder in ſolchem Verhaͤltniſſe zu einander
ſtehen, und, daß die Staatshaushaltung im Ganzen alle
dieſe nach der Ordnung der Familien lebendig zuſammengrei-
fende Wechſelwirkungen, die ſich zuletzt in das große einfache
Verhaͤltniß der ſtaͤdtiſchen und laͤndlichen Wirthſchaft auf-
loͤſen, umfaſſe.
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/58>, abgerufen am 28.11.2024.
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