Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.preise des edeln Metalles, einen mittleren Preis; aus Es ist dieses die Geschichte nicht bloß des Münzgesetzes, Da aber diese einzelnen Gebiete oder besonderen Sphären preiſe des edeln Metalles, einen mittleren Preis; aus Es iſt dieſes die Geſchichte nicht bloß des Muͤnzgeſetzes, Da aber dieſe einzelnen Gebiete oder beſonderen Sphaͤren <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0229" n="215"/> preiſe des edeln Metalles, einen <hi rendition="#g">mittleren Preis</hi>; aus<lb/> dem ehemahligen Verhaͤltniſſe der edeln Metalle unter einan-<lb/> der und zu den Waaren, und dem jetzigen Verhaͤltniſſe ein<lb/><hi rendition="#g">mittleres Verhaͤltniß</hi>: und dieſes iſt der Muͤnzpreis.</p><lb/> <p>Es iſt dieſes die Geſchichte nicht bloß des Muͤnzgeſetzes,<lb/> ſondern aller Staatsgeſetze uͤberhaupt, welche auf aͤhnliche<lb/> Weiſe fortſchreiten, um weiter befeſtigt zu werden, und deſto<lb/> ſichrer fortſchreiten zu koͤnnen. Aus den vergangenen Zeiten<lb/> bringt der Geſetzgeber fuͤr jedes Gebiet des politiſchen Le-<lb/> bens ein gewiſſes Normalverhaͤltniß oder Normalgeſetz her-<lb/> ab; dieß ſtellt er dem anderen Verhaͤltniß gegenuͤber, wel-<lb/> ches ſich aus dem dermahligen Zuſtande jenes Gebietes er-<lb/> gibt; aus beyden ergibt ſich ein mittleres Verhaͤltniß oder<lb/> Geſetz, welches weder aus der Vergangenheit noch aus der<lb/> Gegenwart allein herruͤhrt, ſondern nur die gerechte Modifi-<lb/> cation beyder iſt.</p><lb/> <p>Da aber dieſe einzelnen Gebiete oder beſonderen Sphaͤren<lb/> des politiſchen und oͤkonomiſchen Lebens ſich alle unter ein-<lb/> ander bedingen, und uͤberhaupt nur exiſtiren, in wie fern<lb/> ſie ſich durchgaͤngig auf einen gemeinſchaftlichen Mittelpunct<lb/> beziehn, ſo wird die Geſetzgebung bey jedem einzelnen,<lb/> neuerdings feſtzuſtellenden Verhaͤltniß, den ganzen vergange-<lb/> nen und gegenwaͤrtigen Zuſtand der Dinge vor Augen haben<lb/> muͤſſen: der Muͤnzpreis, oder das wichtige, geſetzliche Ver-<lb/> haͤltniß der edeln Metalle wird alſo nicht etwa aus dem<lb/> Durchſchnitt der vergangenen Marktpreiſe, und dem gegen-<lb/> waͤrtigen Marktpreiſe mechaniſch berechnet werden koͤnnen,<lb/> ſondern das große oͤkonomiſche Verhaͤltniß, welches ſich im<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [215/0229]
preiſe des edeln Metalles, einen mittleren Preis; aus
dem ehemahligen Verhaͤltniſſe der edeln Metalle unter einan-
der und zu den Waaren, und dem jetzigen Verhaͤltniſſe ein
mittleres Verhaͤltniß: und dieſes iſt der Muͤnzpreis.
Es iſt dieſes die Geſchichte nicht bloß des Muͤnzgeſetzes,
ſondern aller Staatsgeſetze uͤberhaupt, welche auf aͤhnliche
Weiſe fortſchreiten, um weiter befeſtigt zu werden, und deſto
ſichrer fortſchreiten zu koͤnnen. Aus den vergangenen Zeiten
bringt der Geſetzgeber fuͤr jedes Gebiet des politiſchen Le-
bens ein gewiſſes Normalverhaͤltniß oder Normalgeſetz her-
ab; dieß ſtellt er dem anderen Verhaͤltniß gegenuͤber, wel-
ches ſich aus dem dermahligen Zuſtande jenes Gebietes er-
gibt; aus beyden ergibt ſich ein mittleres Verhaͤltniß oder
Geſetz, welches weder aus der Vergangenheit noch aus der
Gegenwart allein herruͤhrt, ſondern nur die gerechte Modifi-
cation beyder iſt.
Da aber dieſe einzelnen Gebiete oder beſonderen Sphaͤren
des politiſchen und oͤkonomiſchen Lebens ſich alle unter ein-
ander bedingen, und uͤberhaupt nur exiſtiren, in wie fern
ſie ſich durchgaͤngig auf einen gemeinſchaftlichen Mittelpunct
beziehn, ſo wird die Geſetzgebung bey jedem einzelnen,
neuerdings feſtzuſtellenden Verhaͤltniß, den ganzen vergange-
nen und gegenwaͤrtigen Zuſtand der Dinge vor Augen haben
muͤſſen: der Muͤnzpreis, oder das wichtige, geſetzliche Ver-
haͤltniß der edeln Metalle wird alſo nicht etwa aus dem
Durchſchnitt der vergangenen Marktpreiſe, und dem gegen-
waͤrtigen Marktpreiſe mechaniſch berechnet werden koͤnnen,
ſondern das große oͤkonomiſche Verhaͤltniß, welches ſich im
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |