bestimmt werden wird, das Räthlichste und Beste zu thun. Wir können also die Willkühr der Einzelnen nicht proclami- ren, ohne zugleich die Willkühr der Regierung zu legalisiren, und demnach das Remedium, was wir verordnet, selbst wie- der von Grund aus aufzuheben.
Ich habe schon hinreichend erwiesen, daß der Mensch um Einem Herrn zu dienen, um einem Gesetze folgen zu können, in zwey, nicht von einander absolut getrennten, sondern in einer unendlichen Wechselverbindung stehenden Welten leben müsse. Er lebt in gewissen Doppelumständen auf einem ge- wissen Doppellokal: in seinem Hause und zugleich im Staate: mit einem besondern Interesse und zugleich mit einem allge- meinen Interesse. Er hat augenblickliche Bedürfnisse für sein Haus, aber zugleich das ewige Bedürfniß des Staats, weil nur der Staat ihm sein Haus verbürgen kann; der Regierende, oder wer den Staat repräsentirt, hat Bedürfnisse für die Dauer, die Erhaltung des Staates oder doch wenigstens sei- ner Stellung als Repräsentanten des Staates, er hat also auch zugleich das beständige Bedürfniß aller einzelnen Haus- wesen, die wieder den Staat verbürgen müssen.
Aber beyde stehen unter dem mächtigen Einfluß der Gegen- wart, der Irrthümer des Augenblicks, und können, sich selbst zerstörend, einander vergessen. Indem ich nun erkläre, jeder Einzelne möge nach Willkühr sein besonderes Lokal besorgen; indem ich ihm also auch die Befugniß ertheile, des allgemeinen Bedürfnisses zu vergessen, und in wie fern nicht die augenblick- liche Erscheinung dieses allgemeinen Bedürfnisses, oder der Markt ihn beschränkt, alle andere Schranken und Gesetze auf-
beſtimmt werden wird, das Raͤthlichſte und Beſte zu thun. Wir koͤnnen alſo die Willkuͤhr der Einzelnen nicht proclami- ren, ohne zugleich die Willkuͤhr der Regierung zu legaliſiren, und demnach das Remedium, was wir verordnet, ſelbſt wie- der von Grund aus aufzuheben.
Ich habe ſchon hinreichend erwieſen, daß der Menſch um Einem Herrn zu dienen, um einem Geſetze folgen zu koͤnnen, in zwey, nicht von einander abſolut getrennten, ſondern in einer unendlichen Wechſelverbindung ſtehenden Welten leben muͤſſe. Er lebt in gewiſſen Doppelumſtaͤnden auf einem ge- wiſſen Doppellokal: in ſeinem Hauſe und zugleich im Staate: mit einem beſondern Intereſſe und zugleich mit einem allge- meinen Intereſſe. Er hat augenblickliche Beduͤrfniſſe fuͤr ſein Haus, aber zugleich das ewige Beduͤrfniß des Staats, weil nur der Staat ihm ſein Haus verbuͤrgen kann; der Regierende, oder wer den Staat repraͤſentirt, hat Beduͤrfniſſe fuͤr die Dauer, die Erhaltung des Staates oder doch wenigſtens ſei- ner Stellung als Repraͤſentanten des Staates, er hat alſo auch zugleich das beſtaͤndige Beduͤrfniß aller einzelnen Haus- weſen, die wieder den Staat verbuͤrgen muͤſſen.
Aber beyde ſtehen unter dem maͤchtigen Einfluß der Gegen- wart, der Irrthuͤmer des Augenblicks, und koͤnnen, ſich ſelbſt zerſtoͤrend, einander vergeſſen. Indem ich nun erklaͤre, jeder Einzelne moͤge nach Willkuͤhr ſein beſonderes Lokal beſorgen; indem ich ihm alſo auch die Befugniß ertheile, des allgemeinen Beduͤrfniſſes zu vergeſſen, und in wie fern nicht die augenblick- liche Erſcheinung dieſes allgemeinen Beduͤrfniſſes, oder der Markt ihn beſchraͤnkt, alle andere Schranken und Geſetze auf-
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beſtimmt werden wird, das Raͤthlichſte und Beſte zu thun.
Wir koͤnnen alſo die Willkuͤhr der Einzelnen nicht proclami-
ren, ohne zugleich die Willkuͤhr der Regierung zu legaliſiren,
und demnach das Remedium, was wir verordnet, ſelbſt wie-
der von Grund aus aufzuheben.
Ich habe ſchon hinreichend erwieſen, daß der Menſch um
Einem Herrn zu dienen, um einem Geſetze folgen zu koͤnnen,
in zwey, nicht von einander abſolut getrennten, ſondern
in einer unendlichen Wechſelverbindung ſtehenden Welten leben
muͤſſe. Er lebt in gewiſſen Doppelumſtaͤnden auf einem ge-
wiſſen Doppellokal: in ſeinem Hauſe und zugleich im Staate:
mit einem beſondern Intereſſe und zugleich mit einem allge-
meinen Intereſſe. Er hat augenblickliche Beduͤrfniſſe fuͤr ſein
Haus, aber zugleich das ewige Beduͤrfniß des Staats, weil
nur der Staat ihm ſein Haus verbuͤrgen kann; der Regierende,
oder wer den Staat repraͤſentirt, hat Beduͤrfniſſe fuͤr die
Dauer, die Erhaltung des Staates oder doch wenigſtens ſei-
ner Stellung als Repraͤſentanten des Staates, er hat alſo
auch zugleich das beſtaͤndige Beduͤrfniß aller einzelnen Haus-
weſen, die wieder den Staat verbuͤrgen muͤſſen.
Aber beyde ſtehen unter dem maͤchtigen Einfluß der Gegen-
wart, der Irrthuͤmer des Augenblicks, und koͤnnen, ſich ſelbſt
zerſtoͤrend, einander vergeſſen. Indem ich nun erklaͤre, jeder
Einzelne moͤge nach Willkuͤhr ſein beſonderes Lokal beſorgen;
indem ich ihm alſo auch die Befugniß ertheile, des allgemeinen
Beduͤrfniſſes zu vergeſſen, und in wie fern nicht die augenblick-
liche Erſcheinung dieſes allgemeinen Beduͤrfniſſes, oder der
Markt ihn beſchraͤnkt, alle andere Schranken und Geſetze auf-
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/164>, abgerufen am 31.07.2024.
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