Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.Der Sitz des regierenden Willens und Macht. Nach der heutigen Verfassung grösserer und In grossen Verfassungen wird aber auch, im Der Sitz des regierenden Willens und Macht. Nach der heutigen Verfassung gröſserer und In groſsen Verfassungen wird aber auch, im <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0209" n="[203]"/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">D</hi>er Sitz des regierenden Willens und Macht.<lb/> Vollkommenheit heiſst, nach der Sprache des<lb/> Jahrhunderts, das <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Cabinet</hi>,</hi> dessen Ausflüsse<lb/> Cabinets-Orders, Cabinets-Befehle, Cabinets-<lb/> Resolutionen heissen, und durch Cabinets-Mi-<lb/> nisters, Cabinets-Räthe, geheime Referendarien<lb/> und Secretarien veranlaſst, besorgt und ausge-<lb/> fertigt werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Nach der heutigen Verfassung gröſserer und<lb/> mittlerer Staaten und Länder wird, aus denen<lb/> hiernächst weiter auszuführenden Ursachen,<lb/> die Behandlung der Geschäfte durch das Cabi-<lb/> net, es seye nun als Ausfluſs von diesem Mit-<lb/> telpunct zur Peripherie, oder als Zurückkehr<lb/> von dieser zu jenem betrachtet, immer gewöhn-<lb/> licher, unvermeidlicher und unentbehrlicher.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>In groſsen Verfassungen wird aber auch, im<lb/> Gegensatz von dem Staats-Rath, unter dem<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [[203]/0209]
Der Sitz des regierenden Willens und Macht.
Vollkommenheit heiſst, nach der Sprache des
Jahrhunderts, das Cabinet, dessen Ausflüsse
Cabinets-Orders, Cabinets-Befehle, Cabinets-
Resolutionen heissen, und durch Cabinets-Mi-
nisters, Cabinets-Räthe, geheime Referendarien
und Secretarien veranlaſst, besorgt und ausge-
fertigt werden.
Nach der heutigen Verfassung gröſserer und
mittlerer Staaten und Länder wird, aus denen
hiernächst weiter auszuführenden Ursachen,
die Behandlung der Geschäfte durch das Cabi-
net, es seye nun als Ausfluſs von diesem Mit-
telpunct zur Peripherie, oder als Zurückkehr
von dieser zu jenem betrachtet, immer gewöhn-
licher, unvermeidlicher und unentbehrlicher.
In groſsen Verfassungen wird aber auch, im
Gegensatz von dem Staats-Rath, unter dem
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