walter, folglich ihnen, wie jeder anderer Ver- walter, Rechnung von seiner Haushaltung schul- dig sey: Rechnung von der Verwendung des in Empfang genommenen Staats-Vermögens. Es wurde zwischen wahren und eingebildeten Staats-Bedürfnissen ein Unterschied ge- macht; man rechnete dem Staats-Verwalter nach, wie viel er zum Nutzen verwendet und zu eigenen Gelüsten verschwendet habe; man sprach von Geld, Schweiss und Blut der Unter- thanen, von der Bilance zwischen Herrn und Volk, und das Ende war: Dass man den Köni- gen ihren Cammer-Etat machte, mit welchen sie nicht nur auskommen könnten, sondern auch müssten.
Engelland, durch den Druck seiner verschwen- derischen Stuarte gepresst, ist mit seiner Civil- Liste, welche dem König seine Besoldung und seiner Familie ihren Unterhalt bestimmt, längst vorangegangen; Frankreich folgte ihm nun un- ter seinem gutmüthigen und unglücklichen Kö- nig nach, der seinem Volk selbst die laute und umständliche Beichte abgelegt hat, wie wenig er bedürfe und wie viel er entbehren könne.
Der
walter, folglich ihnen, wie jeder anderer Ver- walter, Rechnung von seiner Haushaltung schul- dig sey: Rechnung von der Verwendung des in Empfang genommenen Staats-Vermögens. Es wurde zwischen wahren und eingebildeten Staats-Bedürfniſsen ein Unterschied ge- macht; man rechnete dem Staats-Verwalter nach, wie viel er zum Nutzen verwendet und zu eigenen Gelüsten verschwendet habe; man sprach von Geld, Schweiſs und Blut der Unter- thanen, von der Bilance zwischen Herrn und Volk, und das Ende war: Daſs man den Köni- gen ihren Cammer-Etat machte, mit welchen sie nicht nur auskommen könnten, sondern auch müſsten.
Engelland, durch den Druck seiner verschwen- derischen Stuarte gepreſst, ist mit seiner Civil- Liste, welche dem König seine Besoldung und seiner Familie ihren Unterhalt bestimmt, längst vorangegangen; Frankreich folgte ihm nun un- ter seinem gutmüthigen und unglücklichen Kö- nig nach, der seinem Volk selbst die laute und umständliche Beichte abgelegt hat, wie wenig er bedürfe und wie viel er entbehren könne.
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walter, folglich ihnen, wie jeder anderer Ver-
walter, Rechnung von seiner Haushaltung schul-
dig sey: Rechnung von der Verwendung des
in Empfang genommenen Staats-Vermögens.
Es wurde zwischen wahren und eingebildeten
Staats-Bedürfniſsen ein Unterschied ge-
macht; man rechnete dem Staats-Verwalter
nach, wie viel er zum Nutzen verwendet und
zu eigenen Gelüsten verschwendet habe; man
sprach von Geld, Schweiſs und Blut der Unter-
thanen, von der Bilance zwischen Herrn und
Volk, und das Ende war: Daſs man den Köni-
gen ihren Cammer-Etat machte, mit welchen
sie nicht nur auskommen könnten, sondern
auch müſsten.
Engelland, durch den Druck seiner verschwen-
derischen Stuarte gepreſst, ist mit seiner Civil-
Liste, welche dem König seine Besoldung und
seiner Familie ihren Unterhalt bestimmt, längst
vorangegangen; Frankreich folgte ihm nun un-
ter seinem gutmüthigen und unglücklichen Kö-
nig nach, der seinem Volk selbst die laute und
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/182>, abgerufen am 16.02.2025.
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