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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.

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Despoten um so weniger versehen hätten, da
sie zugleich das stärkste und durchgreifendste
Correctif gegen allen Gebrauch und Missbrauch
willkührlicher Gewalt in Anwendung des Ver-
mögens und Credits eines Landes enthält. Ge-
wiss ist der Despotismus noch nie schärfer, als
mit diesen seinen eigenen Ruthen, gestäupt
worden. Andere Könige und Fürsten habens ih-
rem grossen Muster, Ludwig XIV. in Frankreich,
abgelernt, von ihrem Reich, Land oder Ländgen,
als von einem Staat zu sprechen. Dieser my-
stischen Person mussten dann auch Rechte, For-
derungen und Bedürfnisse beygelegt werden;
sie musste ihr eigenes Vermögen, und zu des-
sen Leitung, Verwahrung und Verwendung ih-
ren eigenen Verwalter haben, welches nach
dem natürlichen Gang der Dinge niemand an-
ders, als die erste Person in diesem Staat, der
sonst sogenannte Landesherr, seyn konnte. Die-
ser Staats-Verwalter betrug sich in dem sich
beygelegten neuen Amt so, dass er zwar sich
selbst im Wohlstand befand, dem Staat aber ei-
ne immer strengere Diät verordnet, ein immer
unbedingterer Gehorsam von ihm gefodert ward.
Da erwachte der Geist der Völker; sie nahmen
den Fürsten beym Wort: Dass er nur ihr Ver-

Despoten um so weniger versehen hätten, da
sie zugleich das stärkste und durchgreifendste
Correctif gegen allen Gebrauch und Miſsbrauch
willkührlicher Gewalt in Anwendung des Ver-
mögens und Credits eines Landes enthält. Ge-
wiſs ist der Despotismus noch nie schärfer, als
mit diesen seinen eigenen Ruthen, gestäupt
worden. Andere Könige und Fürsten habens ih-
rem groſsen Muster, Ludwig XIV. in Frankreich,
abgelernt, von ihrem Reich, Land oder Ländgen,
als von einem Staat zu sprechen. Dieser my-
stischen Person muſsten dann auch Rechte, For-
derungen und Bedürfnisse beygelegt werden;
sie muſste ihr eigenes Vermögen, und zu des-
sen Leitung, Verwahrung und Verwendung ih-
ren eigenen Verwalter haben, welches nach
dem natürlichen Gang der Dinge niemand an-
ders, als die erste Person in diesem Staat, der
sonst sogenannte Landesherr, seyn konnte. Die-
ser Staats-Verwalter betrug sich in dem sich
beygelegten neuen Amt so, daſs er zwar sich
selbst im Wohlstand befand, dem Staat aber ei-
ne immer strengere Diät verordnet, ein immer
unbedingterer Gehorsam von ihm gefodert ward.
Da erwachte der Geist der Völker; sie nahmen
den Fürsten beym Wort: Daſs er nur ihr Ver-

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[175/0181] Despoten um so weniger versehen hätten, da sie zugleich das stärkste und durchgreifendste Correctif gegen allen Gebrauch und Miſsbrauch willkührlicher Gewalt in Anwendung des Ver- mögens und Credits eines Landes enthält. Ge- wiſs ist der Despotismus noch nie schärfer, als mit diesen seinen eigenen Ruthen, gestäupt worden. Andere Könige und Fürsten habens ih- rem groſsen Muster, Ludwig XIV. in Frankreich, abgelernt, von ihrem Reich, Land oder Ländgen, als von einem Staat zu sprechen. Dieser my- stischen Person muſsten dann auch Rechte, For- derungen und Bedürfnisse beygelegt werden; sie muſste ihr eigenes Vermögen, und zu des- sen Leitung, Verwahrung und Verwendung ih- ren eigenen Verwalter haben, welches nach dem natürlichen Gang der Dinge niemand an- ders, als die erste Person in diesem Staat, der sonst sogenannte Landesherr, seyn konnte. Die- ser Staats-Verwalter betrug sich in dem sich beygelegten neuen Amt so, daſs er zwar sich selbst im Wohlstand befand, dem Staat aber ei- ne immer strengere Diät verordnet, ein immer unbedingterer Gehorsam von ihm gefodert ward. Da erwachte der Geist der Völker; sie nahmen den Fürsten beym Wort: Daſs er nur ihr Ver-

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/181>, abgerufen am 22.11.2024.