Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von Tractaten und Bündnissen, etc. §. 54. Die vor Schliessung eines Tractats gepflo- §. 55. Manchmalen aber muß sich auch wohl der Der Tractaten Erstreckung etc. §. 56. Ob? wann? und wie? ewige Bündnisse §. 57. Eine Erneuerung oder Verlängerung kan Der Tractaten Verlezung. §. 58. Nicht eine jede Verlezung eines Tractats §. 59. Vil weniger ist eine jede solche Verlezung §. 60. Wohl aber alsdann, wann sie 1. wichtig ist,
Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc. §. 54. Die vor Schlieſſung eines Tractats gepflo- §. 55. Manchmalen aber muß ſich auch wohl der Der Tractaten Erſtreckung ꝛc. §. 56. Ob? wann? und wie? ewige Buͤndniſſe §. 57. Eine Erneuerung oder Verlaͤngerung kan Der Tractaten Verlezung. §. 58. Nicht eine jede Verlezung eines Tractats §. 59. Vil weniger iſt eine jede ſolche Verlezung §. 60. Wohl aber alsdann, wann ſie 1. wichtig iſt,
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0217" n="205"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc.</hi> </fw><lb/> <div n="3"> <head>§. 54.</head><lb/> <p>Die vor Schlieſſung eines Tractats gepflo-<lb/> gene Handlungen geben offt zu Erlaͤuterung der<lb/> dunckelen oder zweifelhafft gemachten Stellen<lb/> ein mehreres Licht.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 55.</head><lb/> <p>Manchmalen aber muß ſich auch wohl der<lb/> Schwaͤchere des Staͤrckeren Auslegung, wider<lb/> ſeinen guten Willen, gefallen laſſen.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#fr">Der Tractaten Erſtreckung ꝛc.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§. 56.</head><lb/> <p>Ob? wann? und wie? ewige Buͤndniſſe<lb/> erneuert- oder zeitliche verlaͤngeret zu werden<lb/> pflegen? laͤſſet ſich keine Regel geben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 57.</head><lb/> <p>Eine Erneuerung oder Verlaͤngerung kan<lb/> zwar auch ſtillſchweigend geſchehen: Es iſt aber<lb/> mißlich.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#fr">Der Tractaten Verlezung.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§. 58.</head><lb/> <p>Nicht eine jede Verlezung eines Tractats<lb/> hebt denſelbigen ganz auf.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 59.</head><lb/> <p>Vil weniger iſt eine jede ſolche Verlezung<lb/> eine gerechte Urſach zu einem Krieg:</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 60.</head><lb/> <p>Wohl aber alsdann, wann ſie 1. wichtig<lb/> <fw place="bottom" type="catch">iſt,</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [205/0217]
Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc.
§. 54.
Die vor Schlieſſung eines Tractats gepflo-
gene Handlungen geben offt zu Erlaͤuterung der
dunckelen oder zweifelhafft gemachten Stellen
ein mehreres Licht.
§. 55.
Manchmalen aber muß ſich auch wohl der
Schwaͤchere des Staͤrckeren Auslegung, wider
ſeinen guten Willen, gefallen laſſen.
Der Tractaten Erſtreckung ꝛc.
§. 56.
Ob? wann? und wie? ewige Buͤndniſſe
erneuert- oder zeitliche verlaͤngeret zu werden
pflegen? laͤſſet ſich keine Regel geben.
§. 57.
Eine Erneuerung oder Verlaͤngerung kan
zwar auch ſtillſchweigend geſchehen: Es iſt aber
mißlich.
Der Tractaten Verlezung.
§. 58.
Nicht eine jede Verlezung eines Tractats
hebt denſelbigen ganz auf.
§. 59.
Vil weniger iſt eine jede ſolche Verlezung
eine gerechte Urſach zu einem Krieg:
§. 60.
Wohl aber alsdann, wann ſie 1. wichtig
iſt,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |