Die neuere Zeiten seynd ungemein reich an Bündnissen; und gemeiniglich veranlasset ein jedes wichtiges Bündniß bald darauf ein Gegen- Bündniß zwischen anderen Souverainen.
§. 23.
Man hat aber mehrere Beyspile, daß ein Bundes-Verwandter von einem getroffenen Bündniß, aus verschidenen Ursachen, wieder- um abgetretten ist.
Verträge über Sachen, welche vorhin strei- tig waren, bekommen zuweilen ihre eigene Na- men von dem Innhalt derselbigen, z. E. Gränz- verträge.
Andere Vergleiche.
§. 25.
So auch öffters Vergleiche über nicht strei- tigen, sondern willkührlichen, Sachen, z. E. ein Barriere-Handlungs-Schifffahrts-Trac- tat, u. s. w.
§. 26.
Von Cartels und Handlungs-Tractaten etc. habe ich schon geredet, und die Subsidien-auch
Neu-
N 4
Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc.
§. 22.
Die neuere Zeiten ſeynd ungemein reich an Buͤndniſſen; und gemeiniglich veranlaſſet ein jedes wichtiges Buͤndniß bald darauf ein Gegen- Buͤndniß zwiſchen anderen Souverainen.
§. 23.
Man hat aber mehrere Beyſpile, daß ein Bundes-Verwandter von einem getroffenen Buͤndniß, aus verſchidenen Urſachen, wieder- um abgetretten iſt.
Vertraͤge uͤber Sachen, welche vorhin ſtrei- tig waren, bekommen zuweilen ihre eigene Na- men von dem Innhalt derſelbigen, z. E. Graͤnz- vertraͤge.
Andere Vergleiche.
§. 25.
So auch oͤffters Vergleiche uͤber nicht ſtrei- tigen, ſondern willkuͤhrlichen, Sachen, z. E. ein Barriere-Handlungs-Schifffahrts-Trac- tat, u. ſ. w.
§. 26.
Von Cartels und Handlungs-Tractaten ꝛc. habe ich ſchon geredet, und die Subſidien-auch
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[199/0211]
Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc.
§. 22.
Die neuere Zeiten ſeynd ungemein reich an
Buͤndniſſen; und gemeiniglich veranlaſſet ein
jedes wichtiges Buͤndniß bald darauf ein Gegen-
Buͤndniß zwiſchen anderen Souverainen.
§. 23.
Man hat aber mehrere Beyſpile, daß ein
Bundes-Verwandter von einem getroffenen
Buͤndniß, aus verſchidenen Urſachen, wieder-
um abgetretten iſt.
*⁾ Hanoveriſche Allianz; Oeſterreichiſche
Sanctio pragmatica.
Vertraͤge.
§. 24.
Vertraͤge uͤber Sachen, welche vorhin ſtrei-
tig waren, bekommen zuweilen ihre eigene Na-
men von dem Innhalt derſelbigen, z. E. Graͤnz-
vertraͤge.
Andere Vergleiche.
§. 25.
So auch oͤffters Vergleiche uͤber nicht ſtrei-
tigen, ſondern willkuͤhrlichen, Sachen, z. E.
ein Barriere-Handlungs-Schifffahrts-Trac-
tat, u. ſ. w.
§. 26.
Von Cartels und Handlungs-Tractaten ꝛc.
habe ich ſchon geredet, und die Subſidien-auch
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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/211>, abgerufen am 16.02.2025.
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