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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 9, St. 3. Berlin, 1792.

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Diese Erklärung weicht gleichfalls vom Sprachgebrauch ab; diesem zu Folge ist Vorstellung dasjenige, das sich, als Theil eines Ganzen oder einer Synthesis (in der apperception) als Merkmal auf dasselbe bezieht. Z.B. ein Gemälde, ein theatralisches Stück ist eine Vorstellung, indem jenes einige Merkmale des abgemalten Gegenstandes (sichtbare Figur und Farbe); diese Merkmale einer Handlung oder Begebenheit, die sich als Merkmale auf den Gegenstand oder die Handlung beziehn, darstellt. Hingegen ist dasjenige, das sich im Bewußtseyn aufs Subjekt und Objekt (im Reinholdschen Sinne) bezieht keine (partial) Darstellung des Subjekts und des Objekts; es bezieht sich nicht auf dieselbe als Merkmal, sondern als Bedingung der Koexistenz im Bewußtseyn; es kann also zu Folge des Sprachgebrauchs nicht Vorstellung heißen.

Ferner, so sind das Objekt und das Subjekt, transzendental a priori gedacht, bloße Jdeen, die durch kein inneres absolutes Merkmal, als bloß durchs Bezogenwerden der Vorstellung auf beide gedacht werden; dahingegen die Vorstellung schon a priori als etwas durch innere absolute Merkmale Bestimmbares gedacht werden muß.

Diesem zufolge sind also Subjekt und Objekt nicht einmal Bedingungen der Koexistenz zur Vor-


Diese Erklaͤrung weicht gleichfalls vom Sprachgebrauch ab; diesem zu Folge ist Vorstellung dasjenige, das sich, als Theil eines Ganzen oder einer Synthesis (in der apperception) als Merkmal auf dasselbe bezieht. Z.B. ein Gemaͤlde, ein theatralisches Stuͤck ist eine Vorstellung, indem jenes einige Merkmale des abgemalten Gegenstandes (sichtbare Figur und Farbe); diese Merkmale einer Handlung oder Begebenheit, die sich als Merkmale auf den Gegenstand oder die Handlung beziehn, darstellt. Hingegen ist dasjenige, das sich im Bewußtseyn aufs Subjekt und Objekt (im Reinholdschen Sinne) bezieht keine (partial) Darstellung des Subjekts und des Objekts; es bezieht sich nicht auf dieselbe als Merkmal, sondern als Bedingung der Koexistenz im Bewußtseyn; es kann also zu Folge des Sprachgebrauchs nicht Vorstellung heißen.

Ferner, so sind das Objekt und das Subjekt, transzendental a priori gedacht, bloße Jdeen, die durch kein inneres absolutes Merkmal, als bloß durchs Bezogenwerden der Vorstellung auf beide gedacht werden; dahingegen die Vorstellung schon a priori als etwas durch innere absolute Merkmale Bestimmbares gedacht werden muß.

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[10/0010] Diese Erklaͤrung weicht gleichfalls vom Sprachgebrauch ab; diesem zu Folge ist Vorstellung dasjenige, das sich, als Theil eines Ganzen oder einer Synthesis (in der apperception) als Merkmal auf dasselbe bezieht. Z.B. ein Gemaͤlde, ein theatralisches Stuͤck ist eine Vorstellung, indem jenes einige Merkmale des abgemalten Gegenstandes (sichtbare Figur und Farbe); diese Merkmale einer Handlung oder Begebenheit, die sich als Merkmale auf den Gegenstand oder die Handlung beziehn, darstellt. Hingegen ist dasjenige, das sich im Bewußtseyn aufs Subjekt und Objekt (im Reinholdschen Sinne) bezieht keine (partial) Darstellung des Subjekts und des Objekts; es bezieht sich nicht auf dieselbe als Merkmal, sondern als Bedingung der Koexistenz im Bewußtseyn; es kann also zu Folge des Sprachgebrauchs nicht Vorstellung heißen. Ferner, so sind das Objekt und das Subjekt, transzendental a priori gedacht, bloße Jdeen, die durch kein inneres absolutes Merkmal, als bloß durchs Bezogenwerden der Vorstellung auf beide gedacht werden; dahingegen die Vorstellung schon a priori als etwas durch innere absolute Merkmale Bestimmbares gedacht werden muß. Diesem zufolge sind also Subjekt und Objekt nicht einmal Bedingungen der Koexistenz zur Vor-

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 9, St. 3. Berlin, 1792, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0903_1792/10>, abgerufen am 24.11.2024.