Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 7, St. 1. Berlin, 1789.
Jn vorher angeführten Act. Vratisl. 1722 Febr. Class. IV. Artic. II. wird folgender besondrer Vorfall von einem unverheiratheten Frauen-
Jn vorher angefuͤhrten Act. Vratisl. 1722 Febr. Class. IV. Artic. II. wird folgender besondrer Vorfall von einem unverheiratheten Frauen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><hi rendition="#b"><pb facs="#f0099" n="97"/><lb/> bemerkte Leere ihrer abgeschnittenen Thaͤtigkeit an, sich wieder zu orientiren, und — wacht denn endlich wieder auf. Aber mit dem nun auf einmal hereinbrechenden hellen Tageslicht wirklicher, origineller Vorstellungen, die nun nichts mehr mit jenen Traumbildern gemein haben, wird die Erinnerung an dem gehabten Traume, wie ein Lampenlicht durchs Sonnenfeuer gleichsam vertilgt. Der Nachtwandrer kann sich seiner verrichteten Handlungen nicht mehr besinnen, weil sie nur auf der Oberflaͤche der Erinnerungskraft und des Gedaͤchtnisses hinwegglitschten. Dahingegen die wirklichen herbeistroͤmenden Jdeen des Wachenden tiefere, lebhaftere, homogenere und viel umfassendere Eindruͤcke mit dem Bewußtseyn, daß man sie im Wachen empfaͤngt, veranlassen.</hi> Allenfalls bleibt in der Seele des Nachtwandrers ungefaͤhr ein solches Nachgefuͤhl jenes Zustandes zuruͤck, wie wir noch einen lebhaften Traum des Morgens zu behalten pflegen. Alle diese psychologischen Bemerkungen beweisen nachfolgende Beispiele eben so deutlich.</p> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Jn vorher angefuͤhrten <hi rendition="#b">Act. Vratisl. 1722 Febr. Class. <hi rendition="#aq">IV</hi>. Artic. <hi rendition="#aq">II</hi>.</hi> wird folgender besondrer Vorfall von einem unverheiratheten Frauen-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [97/0099]
bemerkte Leere ihrer abgeschnittenen Thaͤtigkeit an, sich wieder zu orientiren, und — wacht denn endlich wieder auf. Aber mit dem nun auf einmal hereinbrechenden hellen Tageslicht wirklicher, origineller Vorstellungen, die nun nichts mehr mit jenen Traumbildern gemein haben, wird die Erinnerung an dem gehabten Traume, wie ein Lampenlicht durchs Sonnenfeuer gleichsam vertilgt. Der Nachtwandrer kann sich seiner verrichteten Handlungen nicht mehr besinnen, weil sie nur auf der Oberflaͤche der Erinnerungskraft und des Gedaͤchtnisses hinwegglitschten. Dahingegen die wirklichen herbeistroͤmenden Jdeen des Wachenden tiefere, lebhaftere, homogenere und viel umfassendere Eindruͤcke mit dem Bewußtseyn, daß man sie im Wachen empfaͤngt, veranlassen. Allenfalls bleibt in der Seele des Nachtwandrers ungefaͤhr ein solches Nachgefuͤhl jenes Zustandes zuruͤck, wie wir noch einen lebhaften Traum des Morgens zu behalten pflegen. Alle diese psychologischen Bemerkungen beweisen nachfolgende Beispiele eben so deutlich.
Jn vorher angefuͤhrten Act. Vratisl. 1722 Febr. Class. IV. Artic. II. wird folgender besondrer Vorfall von einem unverheiratheten Frauen-
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