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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784.

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ten; er verlohr darüber, daß er sich fremden Angelegenheiten unterzog, folgends alle Vortheile seines bisherigen Handels und voriger Einrichtung, und durch mehr Umstände, die dazu kamen, wurde dieses der Schritt zu seinem Fall und Verderb.

Es entsponnen sich über dem Hausverkauf allerlei Entzweiungen zwischen ihm und seinem Schwager, die bis zu der tödlichen Verbitterung anwuchsen. Dieser bezahlte, wie mir von glaubwürdigen Personen versichert worden, von dem Hauskaufsgelde, womit sich doch Simmen zu helfen gedacht hatte, nicht nur ein darauf haftendes größeres Kapital, das mit Willen des leztern geschehen sein soll, sondern auch andere kleinere Posten wider dessen Willen. Simmen glaubte, daß derselbe dabei auch seine Gläubiger, die auf andere Art vortheilhafter für ihn hätten befriediget werden können und sollen, unredlicher Weise selbst aufgereizt habe, so daß ihm hierdurch nicht nur das Kaufgeld zersplittert und seine Hülfe benommen, sondern auch die Bezahlung des übrigen Geldes, zu seinem mehrern Ruin, und dem Contrakt zuwider, verzögert sey. Aus dem Wortwechsel hierüber, entstunden ferner auch wohl Thätlichkeiten und Jnjurienklagen, wodurch der Groll des, besonders durch die lezte Art Klagen, mehrmals empfindlichst gereizten Wachtmeisters, immer stärker aufloderte. Andere entschuldigen zwar Schmidten dieserwegen, und rühmen allerlei Gutes, daß er Simmen und dessen Kindern gethan


ten; er verlohr daruͤber, daß er sich fremden Angelegenheiten unterzog, folgends alle Vortheile seines bisherigen Handels und voriger Einrichtung, und durch mehr Umstaͤnde, die dazu kamen, wurde dieses der Schritt zu seinem Fall und Verderb.

Es entsponnen sich uͤber dem Hausverkauf allerlei Entzweiungen zwischen ihm und seinem Schwager, die bis zu der toͤdlichen Verbitterung anwuchsen. Dieser bezahlte, wie mir von glaubwuͤrdigen Personen versichert worden, von dem Hauskaufsgelde, womit sich doch Simmen zu helfen gedacht hatte, nicht nur ein darauf haftendes groͤßeres Kapital, das mit Willen des leztern geschehen sein soll, sondern auch andere kleinere Posten wider dessen Willen. Simmen glaubte, daß derselbe dabei auch seine Glaͤubiger, die auf andere Art vortheilhafter fuͤr ihn haͤtten befriediget werden koͤnnen und sollen, unredlicher Weise selbst aufgereizt habe, so daß ihm hierdurch nicht nur das Kaufgeld zersplittert und seine Huͤlfe benommen, sondern auch die Bezahlung des uͤbrigen Geldes, zu seinem mehrern Ruin, und dem Contrakt zuwider, verzoͤgert sey. Aus dem Wortwechsel hieruͤber, entstunden ferner auch wohl Thaͤtlichkeiten und Jnjurienklagen, wodurch der Groll des, besonders durch die lezte Art Klagen, mehrmals empfindlichst gereizten Wachtmeisters, immer staͤrker aufloderte. Andere entschuldigen zwar Schmidten dieserwegen, und ruͤhmen allerlei Gutes, daß er Simmen und dessen Kindern gethan

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[47/0049] ten; er verlohr daruͤber, daß er sich fremden Angelegenheiten unterzog, folgends alle Vortheile seines bisherigen Handels und voriger Einrichtung, und durch mehr Umstaͤnde, die dazu kamen, wurde dieses der Schritt zu seinem Fall und Verderb. Es entsponnen sich uͤber dem Hausverkauf allerlei Entzweiungen zwischen ihm und seinem Schwager, die bis zu der toͤdlichen Verbitterung anwuchsen. Dieser bezahlte, wie mir von glaubwuͤrdigen Personen versichert worden, von dem Hauskaufsgelde, womit sich doch Simmen zu helfen gedacht hatte, nicht nur ein darauf haftendes groͤßeres Kapital, das mit Willen des leztern geschehen sein soll, sondern auch andere kleinere Posten wider dessen Willen. Simmen glaubte, daß derselbe dabei auch seine Glaͤubiger, die auf andere Art vortheilhafter fuͤr ihn haͤtten befriediget werden koͤnnen und sollen, unredlicher Weise selbst aufgereizt habe, so daß ihm hierdurch nicht nur das Kaufgeld zersplittert und seine Huͤlfe benommen, sondern auch die Bezahlung des uͤbrigen Geldes, zu seinem mehrern Ruin, und dem Contrakt zuwider, verzoͤgert sey. Aus dem Wortwechsel hieruͤber, entstunden ferner auch wohl Thaͤtlichkeiten und Jnjurienklagen, wodurch der Groll des, besonders durch die lezte Art Klagen, mehrmals empfindlichst gereizten Wachtmeisters, immer staͤrker aufloderte. Andere entschuldigen zwar Schmidten dieserwegen, und ruͤhmen allerlei Gutes, daß er Simmen und dessen Kindern gethan

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0201_1784/49>, abgerufen am 30.04.2024.