Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 1, St. 2. Berlin, 1783.1. Jnsonders hochgeehrte Frau Schwester, Der unvermuthete Todes-Fall des Herrn Bruders vor ganz kurtzer Zeit durch den auch allzufrühen Abgang von dieser Welt abgefordert: Dero einzigen herzlich geliebten Jungfer Muhme sind heimgesucht worden, hat mich desto mehr bestürzet und erschrecket, je näher so wohl das Geblüt, als die Freundschaft und Zuneigung mit meinen hochgeehrten Herrn Bruder mich verhauen*) Mache demnach meiner Schuldigkeit zu Folge meine betrübte Kondolenz hiedurch ab, dabey gestehe gern, daß mein hochgeehrter Herr Vetter ziemliche Ursache hat, der Traurigkeit bey so schmerzlichen Verlust nachzuhängen, da gewiß nach dem Zeugniß aller, welche die Selige und in Gottruhende gekennet, dieselbe eine recht fromme und tugendhafte Jungfer Muhme sowohl als auch eingebüßet und verlohren haben. Hiernächst fasset ein jeder zu dero Christlichen Gelassenheit das gute Vertrauen, es werden mein Hochgeehrter Herr in solchem Leidwesen sich gebührend zu auch einen zu wissen, und zuförderst erwegen, daß es Gott der Allerhöchste sey, so die selige Herr zu sich genommen, und dessen allein weiser Schluß es mit den Seinigen niemahls auch ein solcher meinet. Und da auch desselben Güte meinen hochgeehrten *) verbinden war ausgestrichen.
1. Jnsonders hochgeehrte Frau Schwester, Der unvermuthete Todes-Fall des Herrn Bruders vor ganz kurtzer Zeit durch den auch allzufruͤhen Abgang von dieser Welt abgefordert: Dero einzigen herzlich geliebten Jungfer Muhme sind heimgesucht worden, hat mich desto mehr bestuͤrzet und erschrecket, je naͤher so wohl das Gebluͤt, als die Freundschaft und Zuneigung mit meinen hochgeehrten Herrn Bruder mich verhauen*) Mache demnach meiner Schuldigkeit zu Folge meine betruͤbte Kondolenz hiedurch ab, dabey gestehe gern, daß mein hochgeehrter Herr Vetter ziemliche Ursache hat, der Traurigkeit bey so schmerzlichen Verlust nachzuhaͤngen, da gewiß nach dem Zeugniß aller, welche die Selige und in Gottruhende gekennet, dieselbe eine recht fromme und tugendhafte Jungfer Muhme sowohl als auch eingebuͤßet und verlohren haben. Hiernaͤchst fasset ein jeder zu dero Christlichen Gelassenheit das gute Vertrauen, es werden mein Hochgeehrter Herr in solchem Leidwesen sich gebuͤhrend zu auch einen zu wissen, und zufoͤrderst erwegen, daß es Gott der Allerhoͤchste sey, so die selige Herr zu sich genommen, und dessen allein weiser Schluß es mit den Seinigen niemahls auch ein solcher meinet. Und da auch desselben Guͤte meinen hochgeehrten *) verbinden war ausgestrichen.
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1.
Jnsonders hochgeehrte Frau Schwester,
Der unvermuthete Todes-Fall des Herrn Bruders vor ganz kurtzer Zeit durch den auch allzufruͤhen Abgang von dieser Welt abgefordert: Dero einzigen herzlich geliebten Jungfer Muhme sind heimgesucht worden, hat mich desto mehr bestuͤrzet und erschrecket, je naͤher so wohl das Gebluͤt, als die Freundschaft und Zuneigung mit meinen hochgeehrten Herrn Bruder mich verhauen*) Mache demnach meiner Schuldigkeit zu Folge meine betruͤbte Kondolenz hiedurch ab, dabey gestehe gern, daß mein hochgeehrter Herr Vetter ziemliche Ursache hat, der Traurigkeit bey so schmerzlichen Verlust nachzuhaͤngen, da gewiß nach dem Zeugniß aller, welche die Selige und in Gottruhende gekennet, dieselbe eine recht fromme und tugendhafte Jungfer Muhme sowohl als auch eingebuͤßet und verlohren haben. Hiernaͤchst fasset ein jeder zu dero Christlichen Gelassenheit das gute Vertrauen, es werden mein Hochgeehrter Herr in solchem Leidwesen sich gebuͤhrend zu auch einen zu wissen, und zufoͤrderst erwegen, daß es Gott der Allerhoͤchste sey, so die selige Herr zu sich genommen, und dessen allein weiser Schluß es mit den Seinigen niemahls auch ein solcher meinet. Und da auch desselben Guͤte meinen hochgeehrten
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Zitationshilfe: | Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 1, St. 2. Berlin, 1783, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0102_1783/101>, abgerufen am 16.02.2025. |