KAPITEL V. Der Parteienkampf während Pompeius Abwesenheit.
Mit dem gabinischen Gesetze wechselten die hauptstädtischen Parteien die Rollen. So lange der erwählte Feldherr der Demo- kratie das Schwert in der Hand hielt, war seine Partei oder was dafür galt auch in der Hauptstadt übermächtig. Wohl stand die Nobilität noch geschlossen zusammen und gingen nach wie vor aus der Comitialmaschine nur Consuln hervor, die nach dem Ausdrucke der Demokraten schon in den Windeln zum Consulate designirt waren; die Wahlen zu beherrschen und hier den Ein- fluss der alten Familien zu brechen vermochten selbst die Macht- haber nicht. Aber leider fing das Consulat, eben da man es so weit gebracht hatte die ,neuen Menschen' so gut wie vollständig davon auszuschliessen, selber an vor dem neu aufgehenden Gestirn der exceptionellen Militärgewalt zu erbleichen. Die Aristokratie empfand es, wenn sie auch nicht gerade es sich gestand; sie gab sich selber verloren. Ausser Quintus Catulus, der mit achtbarer Festigkeit auf seinem wenig erfreulichen Posten als Vorfechter einer überwundenen Partei bis zu seinem Tode (694) ausharrte, ist aus den obersten Reihen der Nobilität kein Optimat zu nen- nen, der die Interessen der Aristokratie mit Muth und Stetig- keit vertreten hätte. Eben ihre talentvollsten und gefeiertsten Männer, wie Quintus Metellus Pius und Lucius Lucullus, abdicir- ten thatsächlich und zogen sich, so weit es irgend schicklicher Weise anging, auf ihre Villen zurück, um über Gärten und Biblio- theken, über Fischteichen und Vogelhäusern den Markt und das Rathhaus möglichst zu vergessen. Noch viel mehr gilt dies natür-
KAPITEL V. Der Parteienkampf während Pompeius Abwesenheit.
Mit dem gabinischen Gesetze wechselten die hauptstädtischen Parteien die Rollen. So lange der erwählte Feldherr der Demo- kratie das Schwert in der Hand hielt, war seine Partei oder was dafür galt auch in der Hauptstadt übermächtig. Wohl stand die Nobilität noch geschlossen zusammen und gingen nach wie vor aus der Comitialmaschine nur Consuln hervor, die nach dem Ausdrucke der Demokraten schon in den Windeln zum Consulate designirt waren; die Wahlen zu beherrschen und hier den Ein- fluſs der alten Familien zu brechen vermochten selbst die Macht- haber nicht. Aber leider fing das Consulat, eben da man es so weit gebracht hatte die ‚neuen Menschen‘ so gut wie vollständig davon auszuschlieſsen, selber an vor dem neu aufgehenden Gestirn der exceptionellen Militärgewalt zu erbleichen. Die Aristokratie empfand es, wenn sie auch nicht gerade es sich gestand; sie gab sich selber verloren. Auſser Quintus Catulus, der mit achtbarer Festigkeit auf seinem wenig erfreulichen Posten als Vorfechter einer überwundenen Partei bis zu seinem Tode (694) ausharrte, ist aus den obersten Reihen der Nobilität kein Optimat zu nen- nen, der die Interessen der Aristokratie mit Muth und Stetig- keit vertreten hätte. Eben ihre talentvollsten und gefeiertsten Männer, wie Quintus Metellus Pius und Lucius Lucullus, abdicir- ten thatsächlich und zogen sich, so weit es irgend schicklicher Weise anging, auf ihre Villen zurück, um über Gärten und Biblio- theken, über Fischteichen und Vogelhäusern den Markt und das Rathhaus möglichst zu vergessen. Noch viel mehr gilt dies natür-
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0159"n="[149]"/><divn="2"><head><hirendition="#g">KAPITEL</hi> V.<lb/><hirendition="#g">Der Parteienkampf während Pompeius Abwesenheit</hi>.</head><lb/><p><hirendition="#in">M</hi>it dem gabinischen Gesetze wechselten die hauptstädtischen<lb/>
Parteien die Rollen. So lange der erwählte Feldherr der Demo-<lb/>
kratie das Schwert in der Hand hielt, war seine Partei oder<lb/>
was dafür galt auch in der Hauptstadt übermächtig. Wohl stand<lb/>
die Nobilität noch geschlossen zusammen und gingen nach wie<lb/>
vor aus der Comitialmaschine nur Consuln hervor, die nach dem<lb/>
Ausdrucke der Demokraten schon in den Windeln zum Consulate<lb/>
designirt waren; die Wahlen zu beherrschen und hier den Ein-<lb/>
fluſs der alten Familien zu brechen vermochten selbst die Macht-<lb/>
haber nicht. Aber leider fing das Consulat, eben da man es so<lb/>
weit gebracht hatte die ‚neuen Menschen‘ so gut wie vollständig<lb/>
davon auszuschlieſsen, selber an vor dem neu aufgehenden Gestirn<lb/>
der exceptionellen Militärgewalt zu erbleichen. Die Aristokratie<lb/>
empfand es, wenn sie auch nicht gerade es sich gestand; sie gab<lb/>
sich selber verloren. Auſser Quintus Catulus, der mit achtbarer<lb/>
Festigkeit auf seinem wenig erfreulichen Posten als Vorfechter<lb/>
einer überwundenen Partei bis zu seinem Tode (694) ausharrte,<lb/>
ist aus den obersten Reihen der Nobilität kein Optimat zu nen-<lb/>
nen, der die Interessen der Aristokratie mit Muth und Stetig-<lb/>
keit vertreten hätte. Eben ihre talentvollsten und gefeiertsten<lb/>
Männer, wie Quintus Metellus Pius und Lucius Lucullus, abdicir-<lb/>
ten thatsächlich und zogen sich, so weit es irgend schicklicher<lb/>
Weise anging, auf ihre Villen zurück, um über Gärten und Biblio-<lb/>
theken, über Fischteichen und Vogelhäusern den Markt und das<lb/>
Rathhaus möglichst zu vergessen. Noch viel mehr gilt dies natür-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[[149]/0159]
KAPITEL V.
Der Parteienkampf während Pompeius Abwesenheit.
Mit dem gabinischen Gesetze wechselten die hauptstädtischen
Parteien die Rollen. So lange der erwählte Feldherr der Demo-
kratie das Schwert in der Hand hielt, war seine Partei oder
was dafür galt auch in der Hauptstadt übermächtig. Wohl stand
die Nobilität noch geschlossen zusammen und gingen nach wie
vor aus der Comitialmaschine nur Consuln hervor, die nach dem
Ausdrucke der Demokraten schon in den Windeln zum Consulate
designirt waren; die Wahlen zu beherrschen und hier den Ein-
fluſs der alten Familien zu brechen vermochten selbst die Macht-
haber nicht. Aber leider fing das Consulat, eben da man es so
weit gebracht hatte die ‚neuen Menschen‘ so gut wie vollständig
davon auszuschlieſsen, selber an vor dem neu aufgehenden Gestirn
der exceptionellen Militärgewalt zu erbleichen. Die Aristokratie
empfand es, wenn sie auch nicht gerade es sich gestand; sie gab
sich selber verloren. Auſser Quintus Catulus, der mit achtbarer
Festigkeit auf seinem wenig erfreulichen Posten als Vorfechter
einer überwundenen Partei bis zu seinem Tode (694) ausharrte,
ist aus den obersten Reihen der Nobilität kein Optimat zu nen-
nen, der die Interessen der Aristokratie mit Muth und Stetig-
keit vertreten hätte. Eben ihre talentvollsten und gefeiertsten
Männer, wie Quintus Metellus Pius und Lucius Lucullus, abdicir-
ten thatsächlich und zogen sich, so weit es irgend schicklicher
Weise anging, auf ihre Villen zurück, um über Gärten und Biblio-
theken, über Fischteichen und Vogelhäusern den Markt und das
Rathhaus möglichst zu vergessen. Noch viel mehr gilt dies natür-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. [149]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/159>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.