Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.Fabrikwesen nach gemeinschaftlichen Grundsätzen zu behan- deln, später noch zu sehr ausgedehnten und tief einschnei- denden Verträgen über diesen wichtigen Theil der Volks- wirthschaft. i. Endlich gibt der Handel zu jeder Zeit Veranlassung zu nützlichen Verabredungen mit fremden Staaten. So schon überhaupt über möglichste Freiheit der Ein- und Ausfuhr, gegenseitige gerechte Behandlung der Kaufleute, Schiffer u. dgl.; sodann aber noch über zweckmäßige Einrichtung und Aneinanderreihung der Verkehrswege, über gute und wohlfeile Postverbindung, über gemeinschaftliches Maß und Gewicht, vielleicht Münzwesen; über gleichförmige Grund- sätze in Betreff der Banken, der Creditpapiere u. s. f. 3. Selbst in Finanzsachen mögen Verträge mit dem 1) Es ist nicht gerade ein löbliches Zeichen unseres Gesittigungsstandes, daß die äußere Politik der Staaten zwar Gegenstand der vielfachsten Ver- handlungen und auch zahlreichster schriftlicher Darstellung ist, hierbei aber hauptsächlich nur die Erwerbung von Gebiet und Macht, somit die Befrie- digung von Ehrgeiz, Eitelkeit und Habsucht ins Auge gefaßt wird, nur selten aber die so reichliche Möglichkeit, durch verständiges und wohlwollendes Entgegenkommen den Unterthanen im Einzelnen und im Ganzen solche Vor- theile zu verschaffen, welche der vereinzelt bleibende Staat ihnen nicht gewähren kann. Sogar die für die Regierungen auf diesem Wege zu erwerbenden Vortheile bewegen zu keiner häufigeren und eingehenderen Beachtung dieser Fabrikweſen nach gemeinſchaftlichen Grundſätzen zu behan- deln, ſpäter noch zu ſehr ausgedehnten und tief einſchnei- denden Verträgen über dieſen wichtigen Theil der Volks- wirthſchaft. i. Endlich gibt der Handel zu jeder Zeit Veranlaſſung zu nützlichen Verabredungen mit fremden Staaten. So ſchon überhaupt über möglichſte Freiheit der Ein- und Ausfuhr, gegenſeitige gerechte Behandlung der Kaufleute, Schiffer u. dgl.; ſodann aber noch über zweckmäßige Einrichtung und Aneinanderreihung der Verkehrswege, über gute und wohlfeile Poſtverbindung, über gemeinſchaftliches Maß und Gewicht, vielleicht Münzweſen; über gleichförmige Grund- ſätze in Betreff der Banken, der Creditpapiere u. ſ. f. 3. Selbſt in Finanzſachen mögen Verträge mit dem 1) Es iſt nicht gerade ein löbliches Zeichen unſeres Geſittigungsſtandes, daß die äußere Politik der Staaten zwar Gegenſtand der vielfachſten Ver- handlungen und auch zahlreichſter ſchriftlicher Darſtellung iſt, hierbei aber hauptſächlich nur die Erwerbung von Gebiet und Macht, ſomit die Befrie- digung von Ehrgeiz, Eitelkeit und Habſucht ins Auge gefaßt wird, nur ſelten aber die ſo reichliche Möglichkeit, durch verſtändiges und wohlwollendes Entgegenkommen den Unterthanen im Einzelnen und im Ganzen ſolche Vor- theile zu verſchaffen, welche der vereinzelt bleibende Staat ihnen nicht gewähren kann. 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Fabrikweſen nach gemeinſchaftlichen Grundſätzen zu behan-
deln, ſpäter noch zu ſehr ausgedehnten und tief einſchnei-
denden Verträgen über dieſen wichtigen Theil der Volks-
wirthſchaft.
i. Endlich gibt der Handel zu jeder Zeit Veranlaſſung zu
nützlichen Verabredungen mit fremden Staaten. So ſchon
überhaupt über möglichſte Freiheit der Ein- und Ausfuhr,
gegenſeitige gerechte Behandlung der Kaufleute, Schiffer
u. dgl.; ſodann aber noch über zweckmäßige Einrichtung
und Aneinanderreihung der Verkehrswege, über gute und
wohlfeile Poſtverbindung, über gemeinſchaftliches Maß und
Gewicht, vielleicht Münzweſen; über gleichförmige Grund-
ſätze in Betreff der Banken, der Creditpapiere u. ſ. f.
3. Selbſt in Finanzſachen mögen Verträge mit dem
Auslande zu großem Vortheile gereichen. Abgeſehen von den
Verabredungen in Beziehung auf Zoll und Handel, welche
natürlich auch ihre wichtige finanzielle Seite haben, ſind z. B.
Verträge in Betreff übereinſtimmender Behandlung gewiſſer
Abgaben oder der Erträgniſſe aus Staatsmonopolien nützlich,
ſei es zur Vermeidung von Mißvergnügen in höher beſteuerten
Ländern, ſei es zur Abſchneidung von Schleichhandel 7). So-
dann haben ſchon häufig Verabredungen über Staatsſchulden
ſtattgefunden, entweder zu ihrer Uebernahme oder zur Sicher-
ſtellung derſelben.
¹⁾ Es iſt nicht gerade ein löbliches Zeichen unſeres Geſittigungsſtandes,
daß die äußere Politik der Staaten zwar Gegenſtand der vielfachſten Ver-
handlungen und auch zahlreichſter ſchriftlicher Darſtellung iſt, hierbei aber
hauptſächlich nur die Erwerbung von Gebiet und Macht, ſomit die Befrie-
digung von Ehrgeiz, Eitelkeit und Habſucht ins Auge gefaßt wird, nur
ſelten aber die ſo reichliche Möglichkeit, durch verſtändiges und wohlwollendes
Entgegenkommen den Unterthanen im Einzelnen und im Ganzen ſolche Vor-
theile zu verſchaffen, welche der vereinzelt bleibende Staat ihnen nicht gewähren
kann. Sogar die für die Regierungen auf dieſem Wege zu erwerbenden
Vortheile bewegen zu keiner häufigeren und eingehenderen Beachtung dieſer
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