Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.teren Möglichkeit einer Untersuchung an Ort und Stelle. Die a. Einziehung von theils regelmäßigen, theils außerordent- lichen Berichten über alle Geschäftszweige; wobei sowohl auf gründliches Eingehen in die Gegenstände, als auf vollkommene Wahrhaftigkeit zu dringen ist. Natürlich muß der Inhalt auch gewissenhaft benützt und etwa vorge- brachten Klagen oder Vorschlägen schleunige und kräftige Aufmerksamkeit geschenkt werden; andern Falles artet die ganze Maßregel in hohle Form und Zeitverderb aus. Sowohl Tüchtigkeit der Mittheilungen als Berücksichtigung des Inhaltes ist aber nur dann zu erwarten und in der That auch nur dann möglich, wenn Berichterstattungen ausschließlich über wirklich bedeutende und kennenswerthe Verhältnisse, somit nicht in erdrückender Zahl verlangt werden 1). b. Unvermuthete und nicht allzu seltene persönliche Un- tersuchungen durch das Staatsoberhaupt selbst, also gelegentliche eigene Einsicht vom Zustande der Behörden und selbst Anwesenheit bei ihrer Geschäftsführung, Besuch der öffentlichen Anstalten und Arbeiten, Reisen in die verschiedenen Landestheile, aber ohne Prunk, mit Vermei- dung unnöthigen Aufwandes und mit ernstlichen örtlichen Untersuchungen. (In Staaten, an deren Spitze moralische Personen stehen, sind natürlich solche Untersuchungen durch Abordnungen vorzunehmen.) c. Unmittelbare Berührung mit dem einzelnen Bürger, sei es durch regelmäßige öffentliche Gehörstunden sei es bei gelegentlicher Begegnung 2). d. Errichtung eines statistischen Bureaus und Benützung der durch dasselbe gelieferten Nachrichten. Eine wohlge- ordnete und umfassende amtliche Statistik ist das einzige teren Möglichkeit einer Unterſuchung an Ort und Stelle. Die a. Einziehung von theils regelmäßigen, theils außerordent- lichen Berichten über alle Geſchäftszweige; wobei ſowohl auf gründliches Eingehen in die Gegenſtände, als auf vollkommene Wahrhaftigkeit zu dringen iſt. Natürlich muß der Inhalt auch gewiſſenhaft benützt und etwa vorge- brachten Klagen oder Vorſchlägen ſchleunige und kräftige Aufmerkſamkeit geſchenkt werden; andern Falles artet die ganze Maßregel in hohle Form und Zeitverderb aus. Sowohl Tüchtigkeit der Mittheilungen als Berückſichtigung des Inhaltes iſt aber nur dann zu erwarten und in der That auch nur dann möglich, wenn Berichterſtattungen ausſchließlich über wirklich bedeutende und kennenswerthe Verhältniſſe, ſomit nicht in erdrückender Zahl verlangt werden 1). b. Unvermuthete und nicht allzu ſeltene perſönliche Un- terſuchungen durch das Staatsoberhaupt ſelbſt, alſo gelegentliche eigene Einſicht vom Zuſtande der Behörden und ſelbſt Anweſenheit bei ihrer Geſchäftsführung, Beſuch der öffentlichen Anſtalten und Arbeiten, Reiſen in die verſchiedenen Landestheile, aber ohne Prunk, mit Vermei- dung unnöthigen Aufwandes und mit ernſtlichen örtlichen Unterſuchungen. (In Staaten, an deren Spitze moraliſche Perſonen ſtehen, ſind natürlich ſolche Unterſuchungen durch Abordnungen vorzunehmen.) c. Unmittelbare Berührung mit dem einzelnen Bürger, ſei es durch regelmäßige öffentliche Gehörſtunden ſei es bei gelegentlicher Begegnung 2). d. Errichtung eines ſtatiſtiſchen Bureaus und Benützung der durch daſſelbe gelieferten Nachrichten. 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teren Möglichkeit einer Unterſuchung an Ort und Stelle. Die
richtigen Mittel ſind übrigens:
a. Einziehung von theils regelmäßigen, theils außerordent-
lichen Berichten über alle Geſchäftszweige; wobei ſowohl
auf gründliches Eingehen in die Gegenſtände, als auf
vollkommene Wahrhaftigkeit zu dringen iſt. Natürlich muß
der Inhalt auch gewiſſenhaft benützt und etwa vorge-
brachten Klagen oder Vorſchlägen ſchleunige und kräftige
Aufmerkſamkeit geſchenkt werden; andern Falles artet die
ganze Maßregel in hohle Form und Zeitverderb aus.
Sowohl Tüchtigkeit der Mittheilungen als Berückſichtigung
des Inhaltes iſt aber nur dann zu erwarten und in der
That auch nur dann möglich, wenn Berichterſtattungen
ausſchließlich über wirklich bedeutende und kennenswerthe
Verhältniſſe, ſomit nicht in erdrückender Zahl verlangt
werden 1).
b. Unvermuthete und nicht allzu ſeltene perſönliche Un-
terſuchungen durch das Staatsoberhaupt ſelbſt, alſo
gelegentliche eigene Einſicht vom Zuſtande der Behörden
und ſelbſt Anweſenheit bei ihrer Geſchäftsführung, Beſuch
der öffentlichen Anſtalten und Arbeiten, Reiſen in die
verſchiedenen Landestheile, aber ohne Prunk, mit Vermei-
dung unnöthigen Aufwandes und mit ernſtlichen örtlichen
Unterſuchungen. (In Staaten, an deren Spitze moraliſche
Perſonen ſtehen, ſind natürlich ſolche Unterſuchungen durch
Abordnungen vorzunehmen.)
c. Unmittelbare Berührung mit dem einzelnen Bürger,
ſei es durch regelmäßige öffentliche Gehörſtunden ſei es
bei gelegentlicher Begegnung 2).
d. Errichtung eines ſtatiſtiſchen Bureaus und Benützung
der durch daſſelbe gelieferten Nachrichten. Eine wohlge-
ordnete und umfaſſende amtliche Statiſtik iſt das einzige
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