haft für eine bestimmte Aufstellung der leitenden Sätze ist es dabei, daß die Verschiedenheit der Staaten, in der Hauptsache wenigstens, hier keine Berücksichtigung verlangt.
1. Zunächst kommt die Größe des Staatsgebietes in Betracht. Allerdings mag eine in Beziehung auf Fruchtbarkeit oder Verkehr besonders günstige oder ungünstige Lage, oder eine ausgezeichnete geistige Beschaffenheit der Bevölkerung, endlich ein Verhältniß zu den Nachbarn einen anomalen Einfluß aus- üben; allein im Allgemeinen sind nachstehende Sätze als maß- gebend zu betrachten:
a. Ein großes Gebiet gewährt dem Staate die Möglichkeit, auch eine zahlreiche Bevölkerung mit selbsterzeugten Lebens- mitteln zu nähren. Es kann also hier der Ackerbau zur Grundlage der Volkswirthschaft gemacht, Gewerbe und Handel aber einer naturgemäßen Entwickelung überlassen werden; was denn theils auf die Sicherheit des Wohlstan- des, theils auf die polizeiliche Thätigkeit des Staates und auf die Feststellung des Staatseinkommens von großem Einflusse ist.
b. Ein großes Gebiet bietet vielfache Vortheile zur Verthei- digung gegen einen einfallenden Feind, indem derselbe selbst nach einem Siege nicht leicht das Ganze überrennen und besetzen kann.
c. In einem großen Gebiete, namentlich wenn sich dasselbe durch verschiedene klimatische Zonen erstreckt, wirken schädliche Elementarerreignisse nicht leicht auf die Ge- sammtheit.
d. Der erforderliche Umfang des Gebietes ist nicht blos nach den unmittelbaren eigenen Bedürfnissen, sondern auch nach der Größe und Macht anderer Staaten, namentlich der benachbarten und derer, mit welchen Macht- und Vortheils-Beziehungen bestehen, zu bemessen. Wenn auch
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haft für eine beſtimmte Aufſtellung der leitenden Sätze iſt es dabei, daß die Verſchiedenheit der Staaten, in der Hauptſache wenigſtens, hier keine Berückſichtigung verlangt.
1. Zunächſt kommt die Größe des Staatsgebietes in Betracht. Allerdings mag eine in Beziehung auf Fruchtbarkeit oder Verkehr beſonders günſtige oder ungünſtige Lage, oder eine ausgezeichnete geiſtige Beſchaffenheit der Bevölkerung, endlich ein Verhältniß zu den Nachbarn einen anomalen Einfluß aus- üben; allein im Allgemeinen ſind nachſtehende Sätze als maß- gebend zu betrachten:
a. Ein großes Gebiet gewährt dem Staate die Möglichkeit, auch eine zahlreiche Bevölkerung mit ſelbſterzeugten Lebens- mitteln zu nähren. Es kann alſo hier der Ackerbau zur Grundlage der Volkswirthſchaft gemacht, Gewerbe und Handel aber einer naturgemäßen Entwickelung überlaſſen werden; was denn theils auf die Sicherheit des Wohlſtan- des, theils auf die polizeiliche Thätigkeit des Staates und auf die Feſtſtellung des Staatseinkommens von großem Einfluſſe iſt.
b. Ein großes Gebiet bietet vielfache Vortheile zur Verthei- digung gegen einen einfallenden Feind, indem derſelbe ſelbſt nach einem Siege nicht leicht das Ganze überrennen und beſetzen kann.
c. In einem großen Gebiete, namentlich wenn ſich daſſelbe durch verſchiedene klimatiſche Zonen erſtreckt, wirken ſchädliche Elementarerreigniſſe nicht leicht auf die Ge- ſammtheit.
d. Der erforderliche Umfang des Gebietes iſt nicht blos nach den unmittelbaren eigenen Bedürfniſſen, ſondern auch nach der Größe und Macht anderer Staaten, namentlich der benachbarten und derer, mit welchen Macht- und Vortheils-Beziehungen beſtehen, zu bemeſſen. Wenn auch
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haft für eine beſtimmte Aufſtellung der leitenden Sätze iſt es
dabei, daß die Verſchiedenheit der Staaten, in der Hauptſache
wenigſtens, hier keine Berückſichtigung verlangt.
1. Zunächſt kommt die Größe des Staatsgebietes in
Betracht. Allerdings mag eine in Beziehung auf Fruchtbarkeit
oder Verkehr beſonders günſtige oder ungünſtige Lage, oder eine
ausgezeichnete geiſtige Beſchaffenheit der Bevölkerung, endlich
ein Verhältniß zu den Nachbarn einen anomalen Einfluß aus-
üben; allein im Allgemeinen ſind nachſtehende Sätze als maß-
gebend zu betrachten:
a. Ein großes Gebiet gewährt dem Staate die Möglichkeit,
auch eine zahlreiche Bevölkerung mit ſelbſterzeugten Lebens-
mitteln zu nähren. Es kann alſo hier der Ackerbau zur
Grundlage der Volkswirthſchaft gemacht, Gewerbe und
Handel aber einer naturgemäßen Entwickelung überlaſſen
werden; was denn theils auf die Sicherheit des Wohlſtan-
des, theils auf die polizeiliche Thätigkeit des Staates und
auf die Feſtſtellung des Staatseinkommens von großem
Einfluſſe iſt.
b. Ein großes Gebiet bietet vielfache Vortheile zur Verthei-
digung gegen einen einfallenden Feind, indem derſelbe ſelbſt
nach einem Siege nicht leicht das Ganze überrennen und
beſetzen kann.
c. In einem großen Gebiete, namentlich wenn ſich daſſelbe
durch verſchiedene klimatiſche Zonen erſtreckt, wirken
ſchädliche Elementarerreigniſſe nicht leicht auf die Ge-
ſammtheit.
d. Der erforderliche Umfang des Gebietes iſt nicht blos nach
den unmittelbaren eigenen Bedürfniſſen, ſondern auch
nach der Größe und Macht anderer Staaten, namentlich
der benachbarten und derer, mit welchen Macht- und
Vortheils-Beziehungen beſtehen, zu bemeſſen. Wenn auch
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 563. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/577>, abgerufen am 23.11.2024.
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