nach englischer Rechtsauffassung; R. Phillimore, (Commen- taries, 1854,) durch vortreffliche juristische Methode, ächt wissenschaftlichen Sinn und große Gelehrsamkeit. -- Amerika kann bereits zwei tüchtige systematische Arbeiten aufweisen. Kent hat seinem berühmten großen Werke über das amerika- nische Recht eine zwar gedrängte aber höchst stoffreiche und trefflich behandelte Uebersicht über das positive Völkerrecht ein- verleibt; und der bereits genannte Gesandte Wheaton hat in einem ausführlichen und im Ganzen sehr beachtenswerthen Systeme (Elements, zuerst englisch 1836, seitdem wiederholt in französischen und englischen neuen Auflagen,) den Stoff mit europäischer Gelehrsamkeit aber vom amerikanischen Stand- punkte dargestellt. -- Von Spaniern haben sich J. M. de Pando, (Elementos, 1843,) durch ein tüchtiges und aus- führliches System, E. de Ferrater, (Codigo, 1846), und A. Riquelme (Elementos, 1849,) wenigstens durch mannchfache tüchtige Einzelheiten ihrer Arbeiten ausgezeichnet. -- In Ruß- land, welches in jüngster Zeit die Pflege der Völkerrechtswissen- schaft sehr begünstigt, hat Kapustin eine von der gründ- lichsten Kenntniß des Gegenstandes zeugende Uebersicht begonnen. -- Selbst von dem Südamerikaner A. Bello, (Principios, 1840,) ist ein ganz brauchbares Handbuch vorhanden. -- Daß Frankreich gar keine nennenswerthe systematische Darstellung der positiven völkerrechtlichen Verhältnisse, welche es im Leben so vortrefflich zu handhaben weiß, geliefert hat, ist in der That schwer begreiflich.
Unter den Gegenständen des positiven Völkerrechtes, welche monographisch vorzugsweise bearbeitet sind, zeichnen sich namentlich nachstehende aus:
Die Rechtsverhältnisse der diplomatischen Agenten sind der Gegenstand vielfacher Erörterungen; namentlich werden die Consuln einer großen Menge von Schriften besprochen. Das Recht
nach engliſcher Rechtsauffaſſung; R. Phillimore, (Commen- taries, 1854,) durch vortreffliche juriſtiſche Methode, ächt wiſſenſchaftlichen Sinn und große Gelehrſamkeit. — Amerika kann bereits zwei tüchtige ſyſtematiſche Arbeiten aufweiſen. Kent hat ſeinem berühmten großen Werke über das amerika- niſche Recht eine zwar gedrängte aber höchſt ſtoffreiche und trefflich behandelte Ueberſicht über das poſitive Völkerrecht ein- verleibt; und der bereits genannte Geſandte Wheaton hat in einem ausführlichen und im Ganzen ſehr beachtenswerthen Syſteme (Elements, zuerſt engliſch 1836, ſeitdem wiederholt in franzöſiſchen und engliſchen neuen Auflagen,) den Stoff mit europäiſcher Gelehrſamkeit aber vom amerikaniſchen Stand- punkte dargeſtellt. — Von Spaniern haben ſich J. M. de Pando, (Elementos, 1843,) durch ein tüchtiges und aus- führliches Syſtem, E. de Ferrater, (Codigo, 1846), und A. Riquelme (Elementos, 1849,) wenigſtens durch mannchfache tüchtige Einzelheiten ihrer Arbeiten ausgezeichnet. — In Ruß- land, welches in jüngſter Zeit die Pflege der Völkerrechtswiſſen- ſchaft ſehr begünſtigt, hat Kapuſtin eine von der gründ- lichſten Kenntniß des Gegenſtandes zeugende Ueberſicht begonnen. — Selbſt von dem Südamerikaner A. Bello, (Principios, 1840,) iſt ein ganz brauchbares Handbuch vorhanden. — Daß Frankreich gar keine nennenswerthe ſyſtematiſche Darſtellung der poſitiven völkerrechtlichen Verhältniſſe, welche es im Leben ſo vortrefflich zu handhaben weiß, geliefert hat, iſt in der That ſchwer begreiflich.
Unter den Gegenſtänden des poſitiven Völkerrechtes, welche monographiſch vorzugsweiſe bearbeitet ſind, zeichnen ſich namentlich nachſtehende aus:
Die Rechtsverhältniſſe der diplomatiſchen Agenten ſind der Gegenſtand vielfacher Erörterungen; namentlich werden die Conſuln einer großen Menge von Schriften beſprochen. Das Recht
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nach engliſcher Rechtsauffaſſung; R. Phillimore, (Commen-
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wiſſenſchaftlichen Sinn und große Gelehrſamkeit. — Amerika
kann bereits zwei tüchtige ſyſtematiſche Arbeiten aufweiſen.
Kent hat ſeinem berühmten großen Werke über das amerika-
niſche Recht eine zwar gedrängte aber höchſt ſtoffreiche und
trefflich behandelte Ueberſicht über das poſitive Völkerrecht ein-
verleibt; und der bereits genannte Geſandte Wheaton
hat in einem ausführlichen und im Ganzen ſehr beachtenswerthen
Syſteme (Elements, zuerſt engliſch 1836, ſeitdem wiederholt
in franzöſiſchen und engliſchen neuen Auflagen,) den Stoff
mit europäiſcher Gelehrſamkeit aber vom amerikaniſchen Stand-
punkte dargeſtellt. — Von Spaniern haben ſich J. M. de
Pando, (Elementos, 1843,) durch ein tüchtiges und aus-
führliches Syſtem, E. de Ferrater, (Codigo, 1846), und A.
Riquelme (Elementos, 1849,) wenigſtens durch mannchfache
tüchtige Einzelheiten ihrer Arbeiten ausgezeichnet. — In Ruß-
land, welches in jüngſter Zeit die Pflege der Völkerrechtswiſſen-
ſchaft ſehr begünſtigt, hat Kapuſtin eine von der gründ-
lichſten Kenntniß des Gegenſtandes zeugende Ueberſicht begonnen.
— Selbſt von dem Südamerikaner A. Bello, (Principios,
1840,) iſt ein ganz brauchbares Handbuch vorhanden. — Daß
Frankreich gar keine nennenswerthe ſyſtematiſche Darſtellung
der poſitiven völkerrechtlichen Verhältniſſe, welche es im Leben
ſo vortrefflich zu handhaben weiß, geliefert hat, iſt in der That
ſchwer begreiflich.
Unter den Gegenſtänden des poſitiven Völkerrechtes, welche
monographiſch vorzugsweiſe bearbeitet ſind, zeichnen ſich
namentlich nachſtehende aus:
Die Rechtsverhältniſſe der diplomatiſchen Agenten ſind
der Gegenſtand vielfacher Erörterungen; namentlich werden die
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/482>, abgerufen am 24.11.2024.
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