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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.

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Ueber die Osnabrückischen Zehnten.
seitige Assecuranz unter Verbundenen mit sich, die einan-
der mit gleichem Gute, und Blute vertheidigen wollten.

Wie sehr hat sich aber nicht alles zum Nachtheil des
Landeigenthums verändert?

Zuerst brachten die Eigenthümer freywillig Korn
und Früchte, für diejenigen zusammen, welche beständige
Gefolge, (comitatus) die erste Art einer stehenden Militz,
unterhielten, und damit für sie auszogen. Dieses war
das erste Subsidium gratuitum, womit das Landeigenthum
belastet wurde.

Zu diesem kamen in der Folge die Zehnten, welche
mit der christlichen Religion eingeführet wurden. Dieses
war die zweyte Steuer. Wie die Bischöfe, oder diejeni-
gen, welche die Zehnten zu erheben und zu berechnen
hatten, eine neue Art von beständiger Militz, unter dem
Namen von Lehn- und Dienstmännern errichteten, mit-
hin diesen den Zehnten zur Löhnung verliehen, fieng man
an von den Landeigenthümern zur Beyhülfe Beeden zu
fordern, das war die dritte Steuer; und wie man end-
lich auch hiermit nicht auslangte: so wurden die Gründe
der Landeigenthümer gemessen und katastrirt, und man
besteurete dieselben zum Behuf einer neuen Militz, wel-
ches die heutigen Söldner, oder Soldati sind; und auch
hie und da zum Unterhalte der Landesherrn, welche die
ihnen anvertrauten Zehnten, und andere Kroneinkünfte
verschenket und verschwendet hatten, und nun ihre Hof-
haltungen guten Theils auf gemeine Kosten zu führen ge-
zwungen waren, dieses war die vierte und letzte Steuer,
worauf nunmehr aller Augen und Hände gerichtet sind,
währender Zeit die andern, theils unter ihren vorigen
Namen als die Zehnten, wie auch die Herbst- und May-
beeden
, theils unter dem Namen von Gutsherrlichen Ge-

fällen

Ueber die Oſnabruͤckiſchen Zehnten.
ſeitige Aſſecuranz unter Verbundenen mit ſich, die einan-
der mit gleichem Gute, und Blute vertheidigen wollten.

Wie ſehr hat ſich aber nicht alles zum Nachtheil des
Landeigenthums veraͤndert?

Zuerſt brachten die Eigenthuͤmer freywillig Korn
und Fruͤchte, fuͤr diejenigen zuſammen, welche beſtaͤndige
Gefolge, (comitatus) die erſte Art einer ſtehenden Militz,
unterhielten, und damit fuͤr ſie auszogen. Dieſes war
das erſte Subſidium gratuitum, womit das Landeigenthum
belaſtet wurde.

Zu dieſem kamen in der Folge die Zehnten, welche
mit der chriſtlichen Religion eingefuͤhret wurden. Dieſes
war die zweyte Steuer. Wie die Biſchoͤfe, oder diejeni-
gen, welche die Zehnten zu erheben und zu berechnen
hatten, eine neue Art von beſtaͤndiger Militz, unter dem
Namen von Lehn- und Dienſtmaͤnnern errichteten, mit-
hin dieſen den Zehnten zur Loͤhnung verliehen, fieng man
an von den Landeigenthuͤmern zur Beyhuͤlfe Beeden zu
fordern, das war die dritte Steuer; und wie man end-
lich auch hiermit nicht auslangte: ſo wurden die Gruͤnde
der Landeigenthuͤmer gemeſſen und kataſtrirt, und man
beſteurete dieſelben zum Behuf einer neuen Militz, wel-
ches die heutigen Soͤldner, oder Soldati ſind; und auch
hie und da zum Unterhalte der Landesherrn, welche die
ihnen anvertrauten Zehnten, und andere Kroneinkuͤnfte
verſchenket und verſchwendet hatten, und nun ihre Hof-
haltungen guten Theils auf gemeine Koſten zu fuͤhren ge-
zwungen waren, dieſes war die vierte und letzte Steuer,
worauf nunmehr aller Augen und Haͤnde gerichtet ſind,
waͤhrender Zeit die andern, theils unter ihren vorigen
Namen als die Zehnten, wie auch die Herbſt- und May-
beeden
, theils unter dem Namen von Gutsherrlichen Ge-

faͤllen
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[354/0366] Ueber die Oſnabruͤckiſchen Zehnten. ſeitige Aſſecuranz unter Verbundenen mit ſich, die einan- der mit gleichem Gute, und Blute vertheidigen wollten. Wie ſehr hat ſich aber nicht alles zum Nachtheil des Landeigenthums veraͤndert? Zuerſt brachten die Eigenthuͤmer freywillig Korn und Fruͤchte, fuͤr diejenigen zuſammen, welche beſtaͤndige Gefolge, (comitatus) die erſte Art einer ſtehenden Militz, unterhielten, und damit fuͤr ſie auszogen. Dieſes war das erſte Subſidium gratuitum, womit das Landeigenthum belaſtet wurde. Zu dieſem kamen in der Folge die Zehnten, welche mit der chriſtlichen Religion eingefuͤhret wurden. Dieſes war die zweyte Steuer. Wie die Biſchoͤfe, oder diejeni- gen, welche die Zehnten zu erheben und zu berechnen hatten, eine neue Art von beſtaͤndiger Militz, unter dem Namen von Lehn- und Dienſtmaͤnnern errichteten, mit- hin dieſen den Zehnten zur Loͤhnung verliehen, fieng man an von den Landeigenthuͤmern zur Beyhuͤlfe Beeden zu fordern, das war die dritte Steuer; und wie man end- lich auch hiermit nicht auslangte: ſo wurden die Gruͤnde der Landeigenthuͤmer gemeſſen und kataſtrirt, und man beſteurete dieſelben zum Behuf einer neuen Militz, wel- ches die heutigen Soͤldner, oder Soldati ſind; und auch hie und da zum Unterhalte der Landesherrn, welche die ihnen anvertrauten Zehnten, und andere Kroneinkuͤnfte verſchenket und verſchwendet hatten, und nun ihre Hof- haltungen guten Theils auf gemeine Koſten zu fuͤhren ge- zwungen waren, dieſes war die vierte und letzte Steuer, worauf nunmehr aller Augen und Haͤnde gerichtet ſind, waͤhrender Zeit die andern, theils unter ihren vorigen Namen als die Zehnten, wie auch die Herbſt- und May- beeden, theils unter dem Namen von Gutsherrlichen Ge- faͤllen

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/366>, abgerufen am 06.05.2024.