Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.Also sollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten. nach am wohlfeilsten geben wird. Jener bringt sie aufein langwieriges Lager, und der rechtschaffene Arzt kann ihnen hernach weiter nichts sagen, als: sie hätten eher kommen sollen. Die juristischen Quacksalber sind nicht so beschrien wie die medicinischen; aber sie sind eben so dreist, und oft eben so gefährlich. Ein unglücklicher Pro- ces ist der Gesundheit oft nachtheiliger, als ein hitzi- ges Fieber. Groß und Nachahmungswürdig ist demnach der Ent- Es ist ein Hauptfehler vieler heutigen Verfassungen, Rück-
Alſo ſollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten. nach am wohlfeilſten geben wird. Jener bringt ſie aufein langwieriges Lager, und der rechtſchaffene Arzt kann ihnen hernach weiter nichts ſagen, als: ſie haͤtten eher kommen ſollen. Die juriſtiſchen Quackſalber ſind nicht ſo beſchrien wie die mediciniſchen; aber ſie ſind eben ſo dreiſt, und oft eben ſo gefaͤhrlich. Ein ungluͤcklicher Pro- ces iſt der Geſundheit oft nachtheiliger, als ein hitzi- ges Fieber. Groß und Nachahmungswuͤrdig iſt demnach der Ent- Es iſt ein Hauptfehler vieler heutigen Verfaſſungen, Ruͤck-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0362" n="350"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Alſo ſollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten.</hi></fw><lb/> nach am wohlfeilſten geben wird. Jener bringt ſie auf<lb/> ein langwieriges Lager, und der rechtſchaffene Arzt kann<lb/> ihnen hernach weiter nichts ſagen, als: ſie haͤtten eher<lb/> kommen ſollen. Die juriſtiſchen Quackſalber ſind nicht<lb/> ſo beſchrien wie die mediciniſchen; aber ſie ſind eben ſo<lb/> dreiſt, und oft eben ſo gefaͤhrlich. Ein ungluͤcklicher Pro-<lb/> ces iſt der Geſundheit oft nachtheiliger, als ein hitzi-<lb/> ges Fieber.</p><lb/> <p>Groß und Nachahmungswuͤrdig iſt demnach der Ent-<lb/> ſchluß, daß Ewr. Hochwohlgebohren ſich einen rechtſchaf-<lb/> fenen Advocaten erwaͤhlt, und alle ihre Eigenbehoͤrige<lb/> angewieſen haben, ſich einzig und alleine ſeiner Huͤlfe zu<lb/> bedienen. Die jaͤhrliche Beſoldung, welche Hochdieſel-<lb/> ben dem Manne dafuͤr reichen, wird Jhnen durch den<lb/> kuͤnftigen Wohlſtand der Eigenbehoͤrigen gewis reichlich<lb/> verguͤtet werden; und dieſer ihre Rechtsſachen, werden<lb/> unendlich beſſer eingeleitet werden, wenn der Gelehrte in<lb/> der Stadt von einem der Baurenſtreitigkeiten kundigen<lb/> Gutsherrn unterrichtet wird.</p><lb/> <p>Es iſt ein Hauptfehler vieler heutigen Verfaſſungen,<lb/> daß der arme und geringe Mann, wie der Bauer in dem<lb/> Style der Reichsgeſetze heiſet, keinen ihn vertretenden<lb/> Hauptmann hat; und ſich entweder durch koſtbare Mieth-<lb/> linge vertheidigen, oder einem uͤbelgeſinnten Beamten<lb/> blos ſtellen muͤſſe. Wenigſtens ſollten die geringern Klaſ-<lb/> ſen der Menſchen auf dem Lande, eben wie Buͤrger in<lb/> Staͤdten und Flecken, einem gemeinſchaftlichen Vorſprecher<lb/> haben, und in Ordnungen abgetheilet ſeyn. Dies war der<lb/> Geiſt der ehmaligen <hi rendition="#fr">Heiligenſchuͤtzungen</hi> anſtatt daß die<lb/> mehrſten von unſern Neubauern mit der dritten Genera-<lb/> tion wieder zu Grunde gehn; wenn ihre Nachkommen<lb/> durch Erbabſindungen, Ausſteuern von Kindern, und<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Ruͤck-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [350/0362]
Alſo ſollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten.
nach am wohlfeilſten geben wird. Jener bringt ſie auf
ein langwieriges Lager, und der rechtſchaffene Arzt kann
ihnen hernach weiter nichts ſagen, als: ſie haͤtten eher
kommen ſollen. Die juriſtiſchen Quackſalber ſind nicht
ſo beſchrien wie die mediciniſchen; aber ſie ſind eben ſo
dreiſt, und oft eben ſo gefaͤhrlich. Ein ungluͤcklicher Pro-
ces iſt der Geſundheit oft nachtheiliger, als ein hitzi-
ges Fieber.
Groß und Nachahmungswuͤrdig iſt demnach der Ent-
ſchluß, daß Ewr. Hochwohlgebohren ſich einen rechtſchaf-
fenen Advocaten erwaͤhlt, und alle ihre Eigenbehoͤrige
angewieſen haben, ſich einzig und alleine ſeiner Huͤlfe zu
bedienen. Die jaͤhrliche Beſoldung, welche Hochdieſel-
ben dem Manne dafuͤr reichen, wird Jhnen durch den
kuͤnftigen Wohlſtand der Eigenbehoͤrigen gewis reichlich
verguͤtet werden; und dieſer ihre Rechtsſachen, werden
unendlich beſſer eingeleitet werden, wenn der Gelehrte in
der Stadt von einem der Baurenſtreitigkeiten kundigen
Gutsherrn unterrichtet wird.
Es iſt ein Hauptfehler vieler heutigen Verfaſſungen,
daß der arme und geringe Mann, wie der Bauer in dem
Style der Reichsgeſetze heiſet, keinen ihn vertretenden
Hauptmann hat; und ſich entweder durch koſtbare Mieth-
linge vertheidigen, oder einem uͤbelgeſinnten Beamten
blos ſtellen muͤſſe. Wenigſtens ſollten die geringern Klaſ-
ſen der Menſchen auf dem Lande, eben wie Buͤrger in
Staͤdten und Flecken, einem gemeinſchaftlichen Vorſprecher
haben, und in Ordnungen abgetheilet ſeyn. Dies war der
Geiſt der ehmaligen Heiligenſchuͤtzungen anſtatt daß die
mehrſten von unſern Neubauern mit der dritten Genera-
tion wieder zu Grunde gehn; wenn ihre Nachkommen
durch Erbabſindungen, Ausſteuern von Kindern, und
Ruͤck-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |