Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.Also sollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten. genehmigten Contrakts zu thun und zu leisten schuldigsind. (L. S.) Ad Mandatum Regis & Electoris pro- prium. v. Ende. LXVI. Also sollte jeder Gutsherr seine Leibeignen vor Gerichte vertreten, und den Zwang- dienst mildern. Ewr. Hochwohlgebohren haben Recht zu sagen: die Mit Betrübnis sehe ich es an, wie die armen Leute, nach
Alſo ſollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten. genehmigten Contrakts zu thun und zu leiſten ſchuldigſind. (L. S.) Ad Mandatum Regis & Electoris pro- prium. v. Ende. LXVI. Alſo ſollte jeder Gutsherr ſeine Leibeignen vor Gerichte vertreten, und den Zwang- dienſt mildern. Ewr. Hochwohlgebohren haben Recht zu ſagen: die Mit Betruͤbnis ſehe ich es an, wie die armen Leute, nach
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Alſo ſollten Gutsh. ihre Leibeignen vertreten.
genehmigten Contrakts zu thun und zu leiſten ſchuldig
ſind.
Geben Oſnabruͤck den 15. Jul. 1779.
(L. S.) Ad Mandatum Regis & Electoris pro-
prium.
v. Ende.
LXVI.
Alſo ſollte jeder Gutsherr ſeine Leibeignen
vor Gerichte vertreten, und den Zwang-
dienſt mildern.
Ewr. Hochwohlgebohren haben Recht zu ſagen: die
erſte Pflicht der Gutsherrn ſey die Vertheidigung
ihrer Eigenbehoͤrigen vor Gerichte und zu Felde. Hat
gleich die letzte aufgehoͤrt, nachdem man eine neue Art
der Vertheidigung zu Felde eingefuͤhrer hat, und leidet
auch gleich die jetzige gerichtliche Verfaſſung nicht mehr,
daß der Gutsherr ſelbſt ins Gerichte gehe, um ſeinen
leibeignen Mann zu vertreten: ſo bleibt doch fuͤr ihn im-
mer eine gewiſſenhafte Verbindlichkeit zuruͤck, und jeder
ehrliche Mann muß fuͤr ſein Eigenthum ſtehen. Der
Herr der ſeine Unterthanen nicht mehr ſchuͤtzen kann, ver-
liert ſein Recht.
Mit Betruͤbnis ſehe ich es an, wie die armen Leute,
wenn ſie in einen Rechtshandel verwickelt werden, in
der Stadt herumirren, und einen guten Rath ſuchen.
Aus dem naͤmlichen Grundſatze, woraus ſie den Quack-
ſalber dem geſchickten Arzte vorziehen, nehmen ſie ihre
Zuflucht zuerſt zu demjenigen, der ihn ihrer Vermuthung
nach
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