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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.

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nur eine bessere Form geben.
zweifelhaften Falle, seine Genugthuung mit dem Degen
suchen müßte. Der General gab beyden, so wie sie an-
kamen, Arrest, versammlete sämmtliche Officier vom Re-
gimente, und trug ihnen den Fall vor, so wie ihn dieje-
nigen, die bey dem Streite gegenwärtig gewesen waren,
bestätigten. Alle erkannten einmüthig, daß die Sache
durch eine Erklärung des Beleidigers gehoben werden
könnte, und wie dieser sich dazu auf das freymüthigste
erklärte, umarmeten sie sich beyde, und die sämmtlichen
Officiere vom General an bis auf den jüngsten Fähndrich,
umarmten jeden von ihnen, zum Beweisel, daß sie die-
selben für Männer von Ehre erkenneten.

So endigte sich diese Sache, und ich bin gewis, daß
die Hälfte von allen so geendigt werden könnte, wenn der
Zweykampf wieder erlaubt, nnd es nur unter der streng-
sten Strafe verboten würde, daß keiner dergleichen ein-
gehen sollte, ohne Vorerkenntnis des Regiments. Hie-
durch würden alle zweifelhafte Fälle, welche gewis die
Hälfte wo nicht zwey Drittel ausmachen, so fort weg-
fallen, und wie leicht können vernünftige Officiere, wenn
sie wollen, eine Sache so stellen, daß sie zweifelhaft
scheine.

Dagegen aber würde ich auch ein Gesetz fordern,
daß so bald das Regiment auf den Zweykampf erkennete,
beyde Theile so lange kämpfen sollten, bis einer auf dem
Platze bliebe; um der Leichtfertigkeit, womit manche zum
Degen greifen, und sich wieder ihre Absicht unglücklich
machen, einigen Einhalt zu thun.

Uebrigens glaube ich nicht, daß man jemals bey
den nordlichen Völkern, die von je her den Zweykampf
geliebet, und auch eben so lange den Meuchelmord ver-
abscheuet haben, auf andre Weise etwas ausrichten werde.

Mir
J 5

nur eine beſſere Form geben.
zweifelhaften Falle, ſeine Genugthuung mit dem Degen
ſuchen muͤßte. Der General gab beyden, ſo wie ſie an-
kamen, Arreſt, verſammlete ſaͤmmtliche Officier vom Re-
gimente, und trug ihnen den Fall vor, ſo wie ihn dieje-
nigen, die bey dem Streite gegenwaͤrtig geweſen waren,
beſtaͤtigten. Alle erkannten einmuͤthig, daß die Sache
durch eine Erklaͤrung des Beleidigers gehoben werden
koͤnnte, und wie dieſer ſich dazu auf das freymuͤthigſte
erklaͤrte, umarmeten ſie ſich beyde, und die ſaͤmmtlichen
Officiere vom General an bis auf den juͤngſten Faͤhndrich,
umarmten jeden von ihnen, zum Beweiſel, daß ſie die-
ſelben fuͤr Maͤnner von Ehre erkenneten.

So endigte ſich dieſe Sache, und ich bin gewis, daß
die Haͤlfte von allen ſo geendigt werden koͤnnte, wenn der
Zweykampf wieder erlaubt, nnd es nur unter der ſtreng-
ſten Strafe verboten wuͤrde, daß keiner dergleichen ein-
gehen ſollte, ohne Vorerkenntnis des Regiments. Hie-
durch wuͤrden alle zweifelhafte Faͤlle, welche gewis die
Haͤlfte wo nicht zwey Drittel ausmachen, ſo fort weg-
fallen, und wie leicht koͤnnen vernuͤnftige Officiere, wenn
ſie wollen, eine Sache ſo ſtellen, daß ſie zweifelhaft
ſcheine.

Dagegen aber wuͤrde ich auch ein Geſetz fordern,
daß ſo bald das Regiment auf den Zweykampf erkennete,
beyde Theile ſo lange kaͤmpfen ſollten, bis einer auf dem
Platze bliebe; um der Leichtfertigkeit, womit manche zum
Degen greifen, und ſich wieder ihre Abſicht ungluͤcklich
machen, einigen Einhalt zu thun.

Uebrigens glaube ich nicht, daß man jemals bey
den nordlichen Voͤlkern, die von je her den Zweykampf
geliebet, und auch eben ſo lange den Meuchelmord ver-
abſcheuet haben, auf andre Weiſe etwas ausrichten werde.

Mir
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[137/0149] nur eine beſſere Form geben. zweifelhaften Falle, ſeine Genugthuung mit dem Degen ſuchen muͤßte. Der General gab beyden, ſo wie ſie an- kamen, Arreſt, verſammlete ſaͤmmtliche Officier vom Re- gimente, und trug ihnen den Fall vor, ſo wie ihn dieje- nigen, die bey dem Streite gegenwaͤrtig geweſen waren, beſtaͤtigten. Alle erkannten einmuͤthig, daß die Sache durch eine Erklaͤrung des Beleidigers gehoben werden koͤnnte, und wie dieſer ſich dazu auf das freymuͤthigſte erklaͤrte, umarmeten ſie ſich beyde, und die ſaͤmmtlichen Officiere vom General an bis auf den juͤngſten Faͤhndrich, umarmten jeden von ihnen, zum Beweiſel, daß ſie die- ſelben fuͤr Maͤnner von Ehre erkenneten. So endigte ſich dieſe Sache, und ich bin gewis, daß die Haͤlfte von allen ſo geendigt werden koͤnnte, wenn der Zweykampf wieder erlaubt, nnd es nur unter der ſtreng- ſten Strafe verboten wuͤrde, daß keiner dergleichen ein- gehen ſollte, ohne Vorerkenntnis des Regiments. Hie- durch wuͤrden alle zweifelhafte Faͤlle, welche gewis die Haͤlfte wo nicht zwey Drittel ausmachen, ſo fort weg- fallen, und wie leicht koͤnnen vernuͤnftige Officiere, wenn ſie wollen, eine Sache ſo ſtellen, daß ſie zweifelhaft ſcheine. Dagegen aber wuͤrde ich auch ein Geſetz fordern, daß ſo bald das Regiment auf den Zweykampf erkennete, beyde Theile ſo lange kaͤmpfen ſollten, bis einer auf dem Platze bliebe; um der Leichtfertigkeit, womit manche zum Degen greifen, und ſich wieder ihre Abſicht ungluͤcklich machen, einigen Einhalt zu thun. Uebrigens glaube ich nicht, daß man jemals bey den nordlichen Voͤlkern, die von je her den Zweykampf geliebet, und auch eben ſo lange den Meuchelmord ver- abſcheuet haben, auf andre Weiſe etwas ausrichten werde. Mir J 5

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/149>, abgerufen am 24.11.2024.