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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

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der sogenannten Hyen, Echten oder Hoden.
gern. Sie hatten nehmlich ihren Vortheil davon, an statt
daß der Landeigenthümer eben wie die Enregimentirten ih-
rem Obersten und Hauptleuten nichts entrichteten. Daher
ward in allen Capitularien so wie in den spätern Reichs-
und Landesgesetzen so sehr für die Armen, so hiessen diese
zwischen den Höfenern gesessene Schutzgenossen, gesorgt;
und denen die es bezahlen konnten, ein Passeport, eine
Salvaguardia, ein Privilegium über das andre ertheilet.

Es läßt sich nicht erweisen, daß die Landeigenthümer
ihren ersten Vorstehern und Anführern das beste Kleid oder
ein anders Stück ihrer Erbschaft haben hinterlassen müssen;
wiewohl sie nicht umgehen konnten, ihnen ihre persönliche
Anhänglichkeit, da der Boden noch nichts sagte a), auf die
eine oder andre Art zu beurkunden. Denn da man noch
keine schriftliche Rollen und Steuren hatte; so würde es
oft besonders nach einem langen Frieden, dem Vorsteher
schwer gefallen seyn zu erweisen, daß dieser oder jener zu
seiner Aufmahnung gehörte, falls dergleichen Beweißthü-
mer nicht eingeführet waren. Allein erweislich und begreif-
lich ist es, daß die Vorsteher so viel immer möglich trach-
teten, das Landeigenthum in die Hände einiger lieben Ge-
treuen
zu spielen, oder die Eigner sich allmählig zur beson-
dern Treue zu verbinden: und alles was lieb, getreu, hold
und gewärtig war, muste sich zu einer solchen Urkunde ver-
stehen. Man kann also dreist annehmen, daß die Urkunde
der Anhänglichkeit wo nicht in die ersten doch in die älte-
sten Zeiten reiche.

Wir wollen jetzt derjenigen, die in des Kaisers und der
Reichsfürsten unmittelbarem und besondern Schutze und
Dienste standen, nicht erwehnen. Der Kaiser zog diesen

Sterb-
a) Jetzt schreyt der Boden aus vollem Halse: Quicquid est [in]
territorio, est etiam de territorio.
Z 2

der ſogenannten Hyen, Echten oder Hoden.
gern. Sie hatten nehmlich ihren Vortheil davon, an ſtatt
daß der Landeigenthuͤmer eben wie die Enregimentirten ih-
rem Oberſten und Hauptleuten nichts entrichteten. Daher
ward in allen Capitularien ſo wie in den ſpaͤtern Reichs-
und Landesgeſetzen ſo ſehr fuͤr die Armen, ſo hieſſen dieſe
zwiſchen den Hoͤfenern geſeſſene Schutzgenoſſen, geſorgt;
und denen die es bezahlen konnten, ein Paſſeport, eine
Salvaguardia, ein Privilegium uͤber das andre ertheilet.

Es laͤßt ſich nicht erweiſen, daß die Landeigenthuͤmer
ihren erſten Vorſtehern und Anfuͤhrern das beſte Kleid oder
ein anders Stuͤck ihrer Erbſchaft haben hinterlaſſen muͤſſen;
wiewohl ſie nicht umgehen konnten, ihnen ihre perſoͤnliche
Anhaͤnglichkeit, da der Boden noch nichts ſagte a), auf die
eine oder andre Art zu beurkunden. Denn da man noch
keine ſchriftliche Rollen und Steuren hatte; ſo wuͤrde es
oft beſonders nach einem langen Frieden, dem Vorſteher
ſchwer gefallen ſeyn zu erweiſen, daß dieſer oder jener zu
ſeiner Aufmahnung gehoͤrte, falls dergleichen Beweißthuͤ-
mer nicht eingefuͤhret waren. Allein erweislich und begreif-
lich iſt es, daß die Vorſteher ſo viel immer moͤglich trach-
teten, das Landeigenthum in die Haͤnde einiger lieben Ge-
treuen
zu ſpielen, oder die Eigner ſich allmaͤhlig zur beſon-
dern Treue zu verbinden: und alles was lieb, getreu, hold
und gewaͤrtig war, muſte ſich zu einer ſolchen Urkunde ver-
ſtehen. Man kann alſo dreiſt annehmen, daß die Urkunde
der Anhaͤnglichkeit wo nicht in die erſten doch in die aͤlte-
ſten Zeiten reiche.

Wir wollen jetzt derjenigen, die in des Kaiſers und der
Reichsfuͤrſten unmittelbarem und beſondern Schutze und
Dienſte ſtanden, nicht erwehnen. Der Kaiſer zog dieſen

Sterb-
a) Jetzt ſchreyt der Boden aus vollem Halſe: Quicquid eſt [in]
territorio, eſt etiam de territorio.
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[355/0369] der ſogenannten Hyen, Echten oder Hoden. gern. Sie hatten nehmlich ihren Vortheil davon, an ſtatt daß der Landeigenthuͤmer eben wie die Enregimentirten ih- rem Oberſten und Hauptleuten nichts entrichteten. Daher ward in allen Capitularien ſo wie in den ſpaͤtern Reichs- und Landesgeſetzen ſo ſehr fuͤr die Armen, ſo hieſſen dieſe zwiſchen den Hoͤfenern geſeſſene Schutzgenoſſen, geſorgt; und denen die es bezahlen konnten, ein Paſſeport, eine Salvaguardia, ein Privilegium uͤber das andre ertheilet. Es laͤßt ſich nicht erweiſen, daß die Landeigenthuͤmer ihren erſten Vorſtehern und Anfuͤhrern das beſte Kleid oder ein anders Stuͤck ihrer Erbſchaft haben hinterlaſſen muͤſſen; wiewohl ſie nicht umgehen konnten, ihnen ihre perſoͤnliche Anhaͤnglichkeit, da der Boden noch nichts ſagte a), auf die eine oder andre Art zu beurkunden. Denn da man noch keine ſchriftliche Rollen und Steuren hatte; ſo wuͤrde es oft beſonders nach einem langen Frieden, dem Vorſteher ſchwer gefallen ſeyn zu erweiſen, daß dieſer oder jener zu ſeiner Aufmahnung gehoͤrte, falls dergleichen Beweißthuͤ- mer nicht eingefuͤhret waren. Allein erweislich und begreif- lich iſt es, daß die Vorſteher ſo viel immer moͤglich trach- teten, das Landeigenthum in die Haͤnde einiger lieben Ge- treuen zu ſpielen, oder die Eigner ſich allmaͤhlig zur beſon- dern Treue zu verbinden: und alles was lieb, getreu, hold und gewaͤrtig war, muſte ſich zu einer ſolchen Urkunde ver- ſtehen. Man kann alſo dreiſt annehmen, daß die Urkunde der Anhaͤnglichkeit wo nicht in die erſten doch in die aͤlte- ſten Zeiten reiche. Wir wollen jetzt derjenigen, die in des Kaiſers und der Reichsfuͤrſten unmittelbarem und beſondern Schutze und Dienſte ſtanden, nicht erwehnen. Der Kaiſer zog dieſen Sterb- a) Jetzt ſchreyt der Boden aus vollem Halſe: Quicquid eſt in territorio, eſt etiam de territorio. Z 2

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/369>, abgerufen am 26.04.2024.