Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Die Kosten eines Concursprocesses dem Verbrennen unterworfene Güter erregt wird, sind alleGläubiger in gleicher Gefahr, und jeder muß der Billig- keit nach, zu den Concurskosten beytragen. Aber das ist hier der Fall nicht; die Rede ist von unbeweglichen Gü- tern, und nicht von Kosten, so zu deren Erhaltung ge- gen Einbrüche der See oder gegen Ansprüche einiger Lehn- und Fideicommisfolger angewandt sind. Die ältern Gläubiger sind wider ihren Willen aufgeboten worden, ihre Urkunden und Rechte vorzulegen, und den jüngern Nachrichten zu geben, die diese aus dem Hypothekenbuche vorher hätten aufsuchen lassen sollen, ehe sie unvorsichtig borgten. Die jüngern Gläubiger sind es, welche die äl- tern in ihrer gesetzmäßigen Ruhe stören, und ihnen kost- bare Händel machen; und um diese dafür zu belohnen, sollen jene Schaden leiden? Um diese zu retten, sollen jene einen Theil ihres Capitals aufopfern? Ja wenn es noch jüngere Söhne wären, welche mit zu der ältern Erb- schaft kämen; allein es sind wildfremde, die bey offnen Hypothekenbüchern muthwillig geborgt, und wie gesagt, die Assecuranz dafür mit ein oder zwey pro Cent bezo- gen haben. Und wie sehr hangen endlich diese Kosten, welche die sind
Die Koſten eines Concursproceſſes dem Verbrennen unterworfene Guͤter erregt wird, ſind alleGlaͤubiger in gleicher Gefahr, und jeder muß der Billig- keit nach, zu den Concurskoſten beytragen. Aber das iſt hier der Fall nicht; die Rede iſt von unbeweglichen Guͤ- tern, und nicht von Koſten, ſo zu deren Erhaltung ge- gen Einbruͤche der See oder gegen Anſpruͤche einiger Lehn- und Fideicommisfolger angewandt ſind. Die aͤltern Glaͤubiger ſind wider ihren Willen aufgeboten worden, ihre Urkunden und Rechte vorzulegen, und den juͤngern Nachrichten zu geben, die dieſe aus dem Hypothekenbuche vorher haͤtten aufſuchen laſſen ſollen, ehe ſie unvorſichtig borgten. Die juͤngern Glaͤubiger ſind es, welche die aͤl- tern in ihrer geſetzmaͤßigen Ruhe ſtoͤren, und ihnen koſt- bare Haͤndel machen; und um dieſe dafuͤr zu belohnen, ſollen jene Schaden leiden? Um dieſe zu retten, ſollen jene einen Theil ihres Capitals aufopfern? Ja wenn es noch juͤngere Soͤhne waͤren, welche mit zu der aͤltern Erb- ſchaft kaͤmen; allein es ſind wildfremde, die bey offnen Hypothekenbuͤchern muthwillig geborgt, und wie geſagt, die Aſſecuranz dafuͤr mit ein oder zwey pro Cent bezo- gen haben. Und wie ſehr hangen endlich dieſe Koſten, welche die ſind
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Die Koſten eines Concursproceſſes
dem Verbrennen unterworfene Guͤter erregt wird, ſind alle
Glaͤubiger in gleicher Gefahr, und jeder muß der Billig-
keit nach, zu den Concurskoſten beytragen. Aber das iſt
hier der Fall nicht; die Rede iſt von unbeweglichen Guͤ-
tern, und nicht von Koſten, ſo zu deren Erhaltung ge-
gen Einbruͤche der See oder gegen Anſpruͤche einiger Lehn-
und Fideicommisfolger angewandt ſind. Die aͤltern
Glaͤubiger ſind wider ihren Willen aufgeboten worden,
ihre Urkunden und Rechte vorzulegen, und den juͤngern
Nachrichten zu geben, die dieſe aus dem Hypothekenbuche
vorher haͤtten aufſuchen laſſen ſollen, ehe ſie unvorſichtig
borgten. Die juͤngern Glaͤubiger ſind es, welche die aͤl-
tern in ihrer geſetzmaͤßigen Ruhe ſtoͤren, und ihnen koſt-
bare Haͤndel machen; und um dieſe dafuͤr zu belohnen,
ſollen jene Schaden leiden? Um dieſe zu retten, ſollen
jene einen Theil ihres Capitals aufopfern? Ja wenn es
noch juͤngere Soͤhne waͤren, welche mit zu der aͤltern Erb-
ſchaft kaͤmen; allein es ſind wildfremde, die bey offnen
Hypothekenbuͤchern muthwillig geborgt, und wie geſagt,
die Aſſecuranz dafuͤr mit ein oder zwey pro Cent bezo-
gen haben.
Und wie ſehr hangen endlich dieſe Koſten, welche die
alten Glaͤubiger mit tragen muͤſſen, von dem Muthwillen
der juͤngern, und von dem Willkuͤhr der Richter ab?
Dieſe ſtiegen in dem Concursproceſſe, worinn ich 160
Thaler von tauſend zuruͤck bezahlen muſte, und worinn
ein ganz unbetraͤchtliches Lehnſtuͤck, das den juͤngern
Glaͤubigern zur Speculation gelaſſen werden konnte, auf
gemeinſame Koſten herbey gezogen werden ſollte, gewiß
uͤber dreytauſend Thaler, und ſchwerlich haben die Geſetze,
welche mir dreyjaͤhrige Zinſen gewiß verſichern wollten,
einen ſolchen Verluſt fuͤr moͤglich gehalten. Die zehn pro
Cent, ſo man mir in dem andern zum voraus abzieht,
ſind
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