Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Vom Hüten der Schweine. der Eigner desselben solchen leichter bewahren, als eineganze Gemeinheit ihre Schweine davor hüten lassen kann. Das Grössere überwiegt hier das Kleinere. Eine Stadt und ein Marktflecken aber kann sich So können auch auf gleiche Weise die Genossen eines Wo aber nun weder eine beschlossene Zeit noch ein dem Mös. patr. Phant. III. Th. O
Vom Huͤten der Schweine. der Eigner deſſelben ſolchen leichter bewahren, als eineganze Gemeinheit ihre Schweine davor huͤten laſſen kann. Das Groͤſſere uͤberwiegt hier das Kleinere. Eine Stadt und ein Marktflecken aber kann ſich So koͤnnen auch auf gleiche Weiſe die Genoſſen eines Wo aber nun weder eine beſchloſſene Zeit noch ein dem Moͤſ. patr. Phant. III. Th. O
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Vom Huͤten der Schweine.
der Eigner deſſelben ſolchen leichter bewahren, als eine
ganze Gemeinheit ihre Schweine davor huͤten laſſen kann.
Das Groͤſſere uͤberwiegt hier das Kleinere.
Eine Stadt und ein Marktflecken aber kann ſich
durch eigne Willkuͤhr zu einem beſchloſſenen Ort machen:
und wenn es dieſes auf Gutbefinden ſeiner Obrigkeit, und
mit Bewilligung der Menge thut: ſo duͤrfen an einem
ſolchen Orte die Schweine auch zur unbeſchloſſenen Zeit
die Gaſſen nicht belaufen. In einem Staͤdtgen oder Fle-
cken hat die buͤrgerliche Nahrung den erſten Rang; und
man kann dieſer die Schweinezucht daſelbſt um ſo viel eher
aufopfern, weil der Buͤrger ſein Schwein insgemein erſt
auf Maytag kaͤuft, ſelbſt keine anzieht, und der Brauer
oder Branteweinsbrenner, der eine Menge haͤlt, ſolche
ſelten herumlaufen laͤßt.
So koͤnnen auch auf gleiche Weiſe die Genoſſen eines
gemeinſchaftlichen Feldes, in ſo weit es ohne Nachtheil
eines Dritten geſchehen kann, ſolches nach Ablauf der
gewoͤhnlich beſchloſſenen Zeit, weiter ſchlieſſen, mithin
zum Vortheil des Klafers, der Ruͤben, der Kartoffeln
und andrer in der Flur nach der Erndte gebaueten Gar-
tenfruͤchte, einen beſchloſſenen Ort daraus machen; doch
glaube ich, daß ſolches nicht nach der Mehrheit der Zahl
der Genoſſen, ſondern nach der Mehrheit der darinn be-
legenen Felder, und der dafuͤr beſtimmenden Eigner, ge-
ſchehen muͤſſe.
Wo aber nun weder eine beſchloſſene Zeit noch ein
beſchloſſener Ort iſt, da haben die Einwohner nicht noͤ-
thig mit vieler Beſchwerde und geringem Vortheil ihre
Schweine vor einem beſondern Hirten zu halten. Ein
Schwein bezahlt ſeine Sommerfuͤtterung und Wartung
insgemein gut; aber ſo wenig eine Winterfuͤtterung auf
dem
Moͤſ. patr. Phant. III. Th. O
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