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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

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Nachricht von den Streitigkeiten
bemerken. Eduard der Dritte hatte zu Anfang des 14 ten
Jahrhunderts zuerst die Wollenweberey aus dem untern
Theil von Deutschland und den Niederlanden, wo solche in
dem grösten Flor war, nach England gebracht, und um
solche zu befördern, den Sack englischer Wolle mit 50 ß.,
ein Stück englisches Tuch hingegen nur mit 14 Pence
(etwa 14 mgr.) belegt. Dieses würkte, wie wir oben
angeführet haben, eine so erstaunliche Revolution, daß
in kurzer Zeit alle andre Nationeu die Hände davon abzie-
hen mußten, weil sie ohne die englische Wolle nichts an-
fangen konnten. Die deutsche Hanse, welche viele Wol-
lenwaaren in England nahm, und solche nach dem Norden
führte, hatte also auch nicht mehr als 14 Pence für das
Stück bezahlt, und glaubte, weil sie solches einige hundert
Jahre gethan, auch in allen ihren Privilegien die Versiche-
rung erhalten hätte, daß sie mit keinen neuen Imposten
belegt werden sollte, sich allen Erhöhungen widersetzen zu
dürfen. Nun hatte der Zoll auf die Manufactur mit der
Zeit ungleich weniger eingebracht, als der alte ursprüngli-
che Zoll auf die ausgeführte rohe Wolle; und die Königin
Maria sahe sich genöthiget zu befehlen, daß die Einheimi-
schen von jedem Stücke Tuch, was sie ausführten, 6 ß.
8 P., die Fremden, und so auch die hansischen Kaufleute
hingegen 13 ß. 4 P. (*) bezahlen sollten. Dieser Neue-
rung widersetzten sie sich aber, und wollten, ohnerachtet
die Einheimischen den erhöheten Zoll entrichteten, sich kraft
ihrer Privilegien bey dem alten von 14 P. erhalten. Sechs
Jahr vorher hatte Eduard der Sechste, welcher vermuth-

lich
(*) Die Beschuldigung eines Monopoliums, welche der Verfasser
beständig unrecht aufnimmt, müssen die Hanseatischen auf diese
Verschiedenheit im Zolle gegründet haben. Denn dadurch er-
hielt die englische Compagnie den Alleinhandel, und schloß alle
Fremde aus.

Nachricht von den Streitigkeiten
bemerken. Eduard der Dritte hatte zu Anfang des 14 ten
Jahrhunderts zuerſt die Wollenweberey aus dem untern
Theil von Deutſchland und den Niederlanden, wo ſolche in
dem groͤſten Flor war, nach England gebracht, und um
ſolche zu befoͤrdern, den Sack engliſcher Wolle mit 50 ß.,
ein Stuͤck engliſches Tuch hingegen nur mit 14 Pence
(etwa 14 mgr.) belegt. Dieſes wuͤrkte, wie wir oben
angefuͤhret haben, eine ſo erſtaunliche Revolution, daß
in kurzer Zeit alle andre Nationeu die Haͤnde davon abzie-
hen mußten, weil ſie ohne die engliſche Wolle nichts an-
fangen konnten. Die deutſche Hanſe, welche viele Wol-
lenwaaren in England nahm, und ſolche nach dem Norden
fuͤhrte, hatte alſo auch nicht mehr als 14 Pence fuͤr das
Stuͤck bezahlt, und glaubte, weil ſie ſolches einige hundert
Jahre gethan, auch in allen ihren Privilegien die Verſiche-
rung erhalten haͤtte, daß ſie mit keinen neuen Impoſten
belegt werden ſollte, ſich allen Erhoͤhungen widerſetzen zu
duͤrfen. Nun hatte der Zoll auf die Manufactur mit der
Zeit ungleich weniger eingebracht, als der alte urſpruͤngli-
che Zoll auf die ausgefuͤhrte rohe Wolle; und die Koͤnigin
Maria ſahe ſich genoͤthiget zu befehlen, daß die Einheimi-
ſchen von jedem Stuͤcke Tuch, was ſie ausfuͤhrten, 6 ß.
8 P., die Fremden, und ſo auch die hanſiſchen Kaufleute
hingegen 13 ß. 4 P. (*) bezahlen ſollten. Dieſer Neue-
rung widerſetzten ſie ſich aber, und wollten, ohnerachtet
die Einheimiſchen den erhoͤheten Zoll entrichteten, ſich kraft
ihrer Privilegien bey dem alten von 14 P. erhalten. Sechs
Jahr vorher hatte Eduard der Sechſte, welcher vermuth-

lich
(*) Die Beſchuldigung eines Monopoliums, welche der Verfaſſer
beſtaͤndig unrecht aufnimmt, muͤſſen die Hanſeatiſchen auf dieſe
Verſchiedenheit im Zolle gegruͤndet haben. Denn dadurch er-
hielt die engliſche Compagnie den Alleinhandel, und ſchloß alle
Fremde aus.
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[180/0194] Nachricht von den Streitigkeiten bemerken. Eduard der Dritte hatte zu Anfang des 14 ten Jahrhunderts zuerſt die Wollenweberey aus dem untern Theil von Deutſchland und den Niederlanden, wo ſolche in dem groͤſten Flor war, nach England gebracht, und um ſolche zu befoͤrdern, den Sack engliſcher Wolle mit 50 ß., ein Stuͤck engliſches Tuch hingegen nur mit 14 Pence (etwa 14 mgr.) belegt. Dieſes wuͤrkte, wie wir oben angefuͤhret haben, eine ſo erſtaunliche Revolution, daß in kurzer Zeit alle andre Nationeu die Haͤnde davon abzie- hen mußten, weil ſie ohne die engliſche Wolle nichts an- fangen konnten. Die deutſche Hanſe, welche viele Wol- lenwaaren in England nahm, und ſolche nach dem Norden fuͤhrte, hatte alſo auch nicht mehr als 14 Pence fuͤr das Stuͤck bezahlt, und glaubte, weil ſie ſolches einige hundert Jahre gethan, auch in allen ihren Privilegien die Verſiche- rung erhalten haͤtte, daß ſie mit keinen neuen Impoſten belegt werden ſollte, ſich allen Erhoͤhungen widerſetzen zu duͤrfen. Nun hatte der Zoll auf die Manufactur mit der Zeit ungleich weniger eingebracht, als der alte urſpruͤngli- che Zoll auf die ausgefuͤhrte rohe Wolle; und die Koͤnigin Maria ſahe ſich genoͤthiget zu befehlen, daß die Einheimi- ſchen von jedem Stuͤcke Tuch, was ſie ausfuͤhrten, 6 ß. 8 P., die Fremden, und ſo auch die hanſiſchen Kaufleute hingegen 13 ß. 4 P. (*) bezahlen ſollten. Dieſer Neue- rung widerſetzten ſie ſich aber, und wollten, ohnerachtet die Einheimiſchen den erhoͤheten Zoll entrichteten, ſich kraft ihrer Privilegien bey dem alten von 14 P. erhalten. Sechs Jahr vorher hatte Eduard der Sechſte, welcher vermuth- lich (*) Die Beſchuldigung eines Monopoliums, welche der Verfaſſer beſtaͤndig unrecht aufnimmt, muͤſſen die Hanſeatiſchen auf dieſe Verſchiedenheit im Zolle gegruͤndet haben. Denn dadurch er- hielt die engliſche Compagnie den Alleinhandel, und ſchloß alle Fremde aus.

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/194>, abgerufen am 22.11.2024.