Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Die erste Landeskasse. sie einen auch in die allzeit offnen Zeiten des Faustrechtsverweisen. Aber schwerlich wird ihre Antwort so beschaf- fen seyn, daß sich eine Dame von ihrer Wißbegierde, Hoch- zuehrende Polyxena, damit befriedigen wird. Ich will also sehen, ob ich Ihnen die Sache ein wenig deutlicher machen kann. Die erste bekannte gemeine Kasse, wovon ich mit Ge- Ein Viertel des Zehntens erhielt der Bischof; ein Vier- Diese Kasse mag nun die Bischöfliche, oder die geist- die Mös. patr. Phant. III. Th. G
Die erſte Landeskaſſe. ſie einen auch in die allzeit offnen Zeiten des Fauſtrechtsverweiſen. Aber ſchwerlich wird ihre Antwort ſo beſchaf- fen ſeyn, daß ſich eine Dame von ihrer Wißbegierde, Hoch- zuehrende Polyxena, damit befriedigen wird. Ich will alſo ſehen, ob ich Ihnen die Sache ein wenig deutlicher machen kann. Die erſte bekannte gemeine Kaſſe, wovon ich mit Ge- Ein Viertel des Zehntens erhielt der Biſchof; ein Vier- Dieſe Kaſſe mag nun die Biſchoͤfliche, oder die geiſt- die Moͤſ. patr. Phant. III. Th. G
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Die erſte Landeskaſſe.
ſie einen auch in die allzeit offnen Zeiten des Fauſtrechts
verweiſen. Aber ſchwerlich wird ihre Antwort ſo beſchaf-
fen ſeyn, daß ſich eine Dame von ihrer Wißbegierde, Hoch-
zuehrende Polyxena, damit befriedigen wird. Ich will
alſo ſehen, ob ich Ihnen die Sache ein wenig deutlicher
machen kann.
Die erſte bekannte gemeine Kaſſe, wovon ich mit Ge-
wißheit reden kann, war die Zehntkaſſe, welche Carl der
Groſſe in ſeinem ganzen Reiche einfuͤhrte, und die gerade
ſo war, wie ſie der Ritter Vauban in den neuern Zeiten
vorgeſchlagen hat. Schlechter konnte man ſie auch von
einem ſo groſſen Geine, als Carl der Groſſe war, nicht
erwarten. Insgemein glaubt man, der Carolingiſche
Zehnte ſey keine gemeine Steuer, ſondern nur ein geiſtli-
ches Opfer geweſen. Wenn ich aber zeigen werde, daß
alle damaligen oͤffentlichen Ausgaben eines Staats daraus
beſtritten wurden: ſo muß dieſer Zweifel, ſo fruͤh ſich auch
die Wahrheit verdunkelt hat, von ſelbſt wegfallen.
Ein Viertel des Zehntens erhielt der Biſchof; ein Vier-
tel jedes Orts der Pfarrer; und die uͤbrigen beyden Vier-
theile die Kirche, zu allerhand Ausgaben, oder fuͤr Arme,
Reiſende, und andere Beduͤrfniſſe.
Dieſe Kaſſe mag nun die Biſchoͤfliche, oder die geiſt-
liche Kaſſe, oder auch die Gottes- und Kirchenkaſſe geheiſ-
ſen haben, daran liegt nichts; genug es war die wahre
Stifts- oder Sprengelskaſſe, ſo bald ich zeige, daß dieſe
eben dazu diente, wozu jetzt eine Landeskaſſe dienet. Es
liegt auch nichts daran, ob dieſe Kaſſe in jedem Kirchſpiele
oder in der Hauptſtadt war. Denn wir koͤnnten auch jetzt
eine Hauptſteuerkaſſe entbehren, wenn der Oberſteuerein-
nehmer jedem Empfaͤnger ſeine Hebung in Haͤnden lieſſe,
und ſich begnuͤgte Anweiſungen darauf zu ertheilen, und
die
Moͤſ. patr. Phant. III. Th. G
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