Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.Zufällige Gedanken Von dem Nedderschlage heißt es immer nur schlechthin Vor einen Doetschlag X Mark. Vor einen Nedderschlag selv fyfte tor Boetferdigung XX Mark. 1541. Wurden bald 7 Mk. bald 6 Mk. dafür berechnet. 1544. Bald 8, bald 9, bald 20 Thaler. 1560. Wegen eines Nedderschlages vor ein Wergeld 10 Thaler. 1561. Vor ein Wergeld tor Begnadigung sines Halses 85 Thaler. 1562. Vor einen Nedderschlag 32 Thaler. Vor eine verbrochene Halsstrafe 45 Thaler. 1566. Wegen eines Nedderschlages so billig höchnöthig zu bestrafen 100 Thl. 1568. Vor einen Nedderschlag selb dritte, jeder 6 Thl. 1570. Steht mehrmahlen anstatt Wergeld Fahrgeld. 1571. N. N. Dat he ut tornigen und hastigen Mode sy- ner Tochter mit der Exen dat Been terschlög davon se starf 71 Thl. 1575. Vor ein Wehrgeld und das Land wieder zu kaufen, bald 7, bald 35, bald 20, bald 18 Thl. 1579. Vor ein Wehrgeld 28 Thl. 1597. Vor Wehrgeld einmal 28 und einmal 23 Thl. und nach dieser Zeit verlieret sich das Wehrgeld ganz, entwe- Diebereyen oder nach damaliger Redensart, Duvetalle, 1532.
Zufaͤllige Gedanken Von dem Nedderſchlage heißt es immer nur ſchlechthin Vor einen Doetſchlag X Mark. Vor einen Nedderſchlag ſelv fyfte tor Boetferdigung XX Mark. 1541. Wurden bald 7 Mk. bald 6 Mk. dafuͤr berechnet. 1544. Bald 8, bald 9, bald 20 Thaler. 1560. Wegen eines Nedderſchlages vor ein Wergeld 10 Thaler. 1561. Vor ein Wergeld tor Begnadigung ſines Halſes 85 Thaler. 1562. Vor einen Nedderſchlag 32 Thaler. Vor eine verbrochene Halsſtrafe 45 Thaler. 1566. Wegen eines Nedderſchlages ſo billig hoͤchnoͤthig zu beſtrafen 100 Thl. 1568. Vor einen Nedderſchlag ſelb dritte, jeder 6 Thl. 1570. Steht mehrmahlen anſtatt Wergeld Fahrgeld. 1571. N. N. Dat he ut tornigen und haſtigen Mode ſy- ner Tochter mit der Exen dat Been terſchloͤg davon ſe ſtarf 71 Thl. 1575. Vor ein Wehrgeld und das Land wieder zu kaufen, bald 7, bald 35, bald 20, bald 18 Thl. 1579. Vor ein Wehrgeld 28 Thl. 1597. Vor Wehrgeld einmal 28 und einmal 23 Thl. und nach dieſer Zeit verlieret ſich das Wehrgeld ganz, entwe- Diebereyen oder nach damaliger Redensart, Duvetalle, 1532.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0462" n="444"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Zufaͤllige Gedanken</hi> </fw><lb/> <p>Von dem <hi rendition="#fr">Nedderſchlage</hi> heißt es immer nur ſchlechthin<lb/> 1532. Vor einem Nedderſchlag tor Boetferdigung <hi rendition="#aq">X</hi> Mk.</p><lb/> <list> <item>Vor einen Doetſchlag <space dim="horizontal"/> <hi rendition="#aq">X</hi> Mark.</item><lb/> <item>Vor einen Nedderſchlag ſelv fyfte tor Boetferdigung<lb/><space dim="horizontal"/> <hi rendition="#aq">XX</hi> Mark.</item><lb/> <item>1541. Wurden bald 7 Mk. bald 6 Mk. dafuͤr berechnet.</item><lb/> <item>1544. Bald 8, bald 9, bald 20 Thaler.</item><lb/> <item>1560. Wegen eines Nedderſchlages vor ein Wergeld<lb/><space dim="horizontal"/> 10 Thaler.</item><lb/> <item>1561. Vor ein Wergeld tor Begnadigung ſines Halſes<lb/><space dim="horizontal"/> 85 Thaler.</item><lb/> <item>1562. Vor einen Nedderſchlag <space dim="horizontal"/> 32 Thaler.<lb/><list><item>Vor eine verbrochene Halsſtrafe <space dim="horizontal"/> 45 Thaler.</item></list></item><lb/> <item>1566. Wegen eines Nedderſchlages ſo billig hoͤchnoͤthig zu<lb/> beſtrafen <space dim="horizontal"/> 100 Thl.</item><lb/> <item>1568. Vor einen Nedderſchlag ſelb dritte, jeder <space dim="horizontal"/> 6 Thl.</item><lb/> <item>1570. Steht mehrmahlen anſtatt <hi rendition="#fr">Wergeld Fahrgeld.</hi></item><lb/> <item>1571. N. N. Dat he ut tornigen und haſtigen Mode ſy-<lb/> ner Tochter mit der Exen dat Been terſchloͤg davon ſe<lb/> ſtarf <space dim="horizontal"/> 71 Thl.</item><lb/> <item>1575. Vor ein Wehrgeld und das Land wieder zu kaufen,<lb/> bald 7, bald 35, bald 20, bald <space dim="horizontal"/> 18 Thl.</item><lb/> <item>1579. Vor ein Wehrgeld <space dim="horizontal"/> 28 Thl.</item><lb/> <item>1597. Vor Wehrgeld einmal 28 und einmal <space dim="horizontal"/> 23 Thl.</item> </list><lb/> <p>und nach dieſer Zeit verlieret ſich das Wehrgeld ganz, entwe-<lb/> der weil die Todtſchlaͤge ſeltener geworden, oder doch die Strafe<lb/> dafuͤr am Amte nicht mehr berechnet worden.</p><lb/> <p>Diebereyen oder nach damaliger Redensart, <hi rendition="#fr">Duvetalle</hi>,<lb/> finden ſich wenig, vermuthlich weil noch wenig geringe Ne-<lb/> benwohner im Lande geduldet wurden, und wenn ſie ſich fin-<lb/> den, wurden ſie ſcharf beſtraft, als z. E.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">1532.</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [444/0462]
Zufaͤllige Gedanken
Von dem Nedderſchlage heißt es immer nur ſchlechthin
1532. Vor einem Nedderſchlag tor Boetferdigung X Mk.
Vor einen Doetſchlag X Mark.
Vor einen Nedderſchlag ſelv fyfte tor Boetferdigung
XX Mark.
1541. Wurden bald 7 Mk. bald 6 Mk. dafuͤr berechnet.
1544. Bald 8, bald 9, bald 20 Thaler.
1560. Wegen eines Nedderſchlages vor ein Wergeld
10 Thaler.
1561. Vor ein Wergeld tor Begnadigung ſines Halſes
85 Thaler.
1562. Vor einen Nedderſchlag 32 Thaler.
Vor eine verbrochene Halsſtrafe 45 Thaler.
1566. Wegen eines Nedderſchlages ſo billig hoͤchnoͤthig zu
beſtrafen 100 Thl.
1568. Vor einen Nedderſchlag ſelb dritte, jeder 6 Thl.
1570. Steht mehrmahlen anſtatt Wergeld Fahrgeld.
1571. N. N. Dat he ut tornigen und haſtigen Mode ſy-
ner Tochter mit der Exen dat Been terſchloͤg davon ſe
ſtarf 71 Thl.
1575. Vor ein Wehrgeld und das Land wieder zu kaufen,
bald 7, bald 35, bald 20, bald 18 Thl.
1579. Vor ein Wehrgeld 28 Thl.
1597. Vor Wehrgeld einmal 28 und einmal 23 Thl.
und nach dieſer Zeit verlieret ſich das Wehrgeld ganz, entwe-
der weil die Todtſchlaͤge ſeltener geworden, oder doch die Strafe
dafuͤr am Amte nicht mehr berechnet worden.
Diebereyen oder nach damaliger Redensart, Duvetalle,
finden ſich wenig, vermuthlich weil noch wenig geringe Ne-
benwohner im Lande geduldet wurden, und wenn ſie ſich fin-
den, wurden ſie ſcharf beſtraft, als z. E.
1532.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |