Diese Gründe beweisen freylich nicht, daß es durchaus un- gerecht sey, die neuen Gründe mit Steuren zu belegen. Nein; dieses läßt sich gar nicht beweisen, indem die Noth des Staats zuletzt so weit gehen kan, daß ein jeder alles hergeben muß was er hat, um ihn zu retten. Sie zeigen aber doch allemal so viel, daß so lange eine Provinz mit Versteurung ihrer alten Gründe die Forderungen des Staats in ihrem bisherigen Verhältnisse befriedigen kan, es hart und unbillig auch nicht rathsam sey, ihre neuen Gründe, die in der That nur den Dünger für die alten hergeben, mit Steuren zu belegen. Man sage nicht, eine solche Provinz möge sich mit dem Vor- theile begnügen, den sie nun so lange Zeit gegen andre ge- habt, die ihren ganzen Boden versteuren müssen; denn die- jenigen Länder, wovon der ganze Boden seit undenklichen Jah- ren glücklich gebauet und versteuret ist, haben wahrlich erstau- nende Vorzüge vor solchen, wo um einen Morgen Landes gut zu machen, vier andre abgenarbet werden müssen. Ich habe die Heyde in Westphalen lange gebauet, und weiß was dazu gehört drey oder vier Zoll guter Erde auf todten Ohrsande zu erhalten und zu bewahren, ohne daß der Aufwand den Vor- theil überwiege. Zwölf Malter Saat altes Land, welche als Gut zum Kataster stehn, können diesen Titel nicht behaup- ten, und ihn noch weniger dem neuem Grunde mittheilen, so bald sie nicht mehr mit der Narbe von 36 andern gefuttert werden; ausserordentliche Fälle, als die Lage einer Heyde nahe an der Hauptstadt, oder an einem Flusse ausgenommen. Wer es anders sagt, hat den Bau der Heyde keine 12 Jahre im großen sondern nur im kleinen oder auf dem Papier ver- sucht.
Andre Gründe, womit sonst die Steuerfreyheit der Mar- ken oder Gemeinheiten behauptet werden will, scheinen mir übrigens nicht hinlänglich zu seyn. Insgemein sagt man hier,
die
Sind die Gemeinheiten nach geſcheh. Theilung
Dieſe Gruͤnde beweiſen freylich nicht, daß es durchaus un- gerecht ſey, die neuen Gruͤnde mit Steuren zu belegen. Nein; dieſes laͤßt ſich gar nicht beweiſen, indem die Noth des Staats zuletzt ſo weit gehen kan, daß ein jeder alles hergeben muß was er hat, um ihn zu retten. Sie zeigen aber doch allemal ſo viel, daß ſo lange eine Provinz mit Verſteurung ihrer alten Gruͤnde die Forderungen des Staats in ihrem bisherigen Verhaͤltniſſe befriedigen kan, es hart und unbillig auch nicht rathſam ſey, ihre neuen Gruͤnde, die in der That nur den Duͤnger fuͤr die alten hergeben, mit Steuren zu belegen. Man ſage nicht, eine ſolche Provinz moͤge ſich mit dem Vor- theile begnuͤgen, den ſie nun ſo lange Zeit gegen andre ge- habt, die ihren ganzen Boden verſteuren muͤſſen; denn die- jenigen Laͤnder, wovon der ganze Boden ſeit undenklichen Jah- ren gluͤcklich gebauet und verſteuret iſt, haben wahrlich erſtau- nende Vorzuͤge vor ſolchen, wo um einen Morgen Landes gut zu machen, vier andre abgenarbet werden muͤſſen. Ich habe die Heyde in Weſtphalen lange gebauet, und weiß was dazu gehoͤrt drey oder vier Zoll guter Erde auf todten Ohrſande zu erhalten und zu bewahren, ohne daß der Aufwand den Vor- theil uͤberwiege. Zwoͤlf Malter Saat altes Land, welche als Gut zum Kataſter ſtehn, koͤnnen dieſen Titel nicht behaup- ten, und ihn noch weniger dem neuem Grunde mittheilen, ſo bald ſie nicht mehr mit der Narbe von 36 andern gefuttert werden; auſſerordentliche Faͤlle, als die Lage einer Heyde nahe an der Hauptſtadt, oder an einem Fluſſe ausgenommen. Wer es anders ſagt, hat den Bau der Heyde keine 12 Jahre im großen ſondern nur im kleinen oder auf dem Papier ver- ſucht.
Andre Gruͤnde, womit ſonſt die Steuerfreyheit der Mar- ken oder Gemeinheiten behauptet werden will, ſcheinen mir uͤbrigens nicht hinlaͤnglich zu ſeyn. Insgemein ſagt man hier,
die
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0342"n="324"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Sind die Gemeinheiten nach geſcheh. Theilung</hi></fw><lb/><p>Dieſe Gruͤnde beweiſen freylich nicht, daß es durchaus un-<lb/>
gerecht ſey, die neuen Gruͤnde mit Steuren zu belegen. Nein;<lb/>
dieſes laͤßt ſich gar nicht beweiſen, indem die Noth des Staats<lb/>
zuletzt ſo weit gehen kan, daß ein jeder alles hergeben muß was<lb/>
er hat, um ihn zu retten. Sie zeigen aber doch allemal ſo<lb/>
viel, daß ſo lange eine Provinz mit Verſteurung ihrer alten<lb/>
Gruͤnde die Forderungen des Staats in ihrem bisherigen<lb/>
Verhaͤltniſſe befriedigen kan, es hart und unbillig auch nicht<lb/>
rathſam ſey, ihre neuen Gruͤnde, die in der That nur den<lb/>
Duͤnger fuͤr die alten hergeben, mit Steuren zu belegen.<lb/>
Man ſage nicht, eine ſolche Provinz moͤge ſich mit dem Vor-<lb/>
theile begnuͤgen, den ſie nun ſo lange Zeit gegen andre ge-<lb/>
habt, die ihren ganzen Boden verſteuren muͤſſen; denn die-<lb/>
jenigen Laͤnder, wovon der ganze Boden ſeit undenklichen Jah-<lb/>
ren gluͤcklich gebauet und verſteuret iſt, haben wahrlich erſtau-<lb/>
nende Vorzuͤge vor ſolchen, wo um einen Morgen Landes gut<lb/>
zu machen, vier andre abgenarbet werden muͤſſen. Ich habe<lb/>
die Heyde in Weſtphalen lange gebauet, und weiß was dazu<lb/>
gehoͤrt drey oder vier Zoll guter Erde auf todten Ohrſande zu<lb/>
erhalten und zu bewahren, ohne daß der Aufwand den Vor-<lb/>
theil uͤberwiege. Zwoͤlf Malter Saat altes Land, welche als<lb/><hirendition="#fr">Gut</hi> zum Kataſter ſtehn, koͤnnen dieſen Titel nicht behaup-<lb/>
ten, und ihn noch weniger dem neuem Grunde mittheilen, ſo<lb/>
bald ſie nicht mehr mit der Narbe von 36 andern gefuttert<lb/>
werden; auſſerordentliche Faͤlle, als die Lage einer Heyde nahe<lb/>
an der Hauptſtadt, oder an einem Fluſſe ausgenommen.<lb/>
Wer es anders ſagt, hat den Bau der Heyde keine 12 Jahre<lb/>
im großen ſondern nur im kleinen oder auf dem Papier ver-<lb/>ſucht.</p><lb/><p>Andre Gruͤnde, womit ſonſt die Steuerfreyheit der Mar-<lb/>
ken oder Gemeinheiten behauptet werden will, ſcheinen mir<lb/>
uͤbrigens nicht hinlaͤnglich zu ſeyn. Insgemein ſagt man hier,<lb/><fwplace="bottom"type="catch">die</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[324/0342]
Sind die Gemeinheiten nach geſcheh. Theilung
Dieſe Gruͤnde beweiſen freylich nicht, daß es durchaus un-
gerecht ſey, die neuen Gruͤnde mit Steuren zu belegen. Nein;
dieſes laͤßt ſich gar nicht beweiſen, indem die Noth des Staats
zuletzt ſo weit gehen kan, daß ein jeder alles hergeben muß was
er hat, um ihn zu retten. Sie zeigen aber doch allemal ſo
viel, daß ſo lange eine Provinz mit Verſteurung ihrer alten
Gruͤnde die Forderungen des Staats in ihrem bisherigen
Verhaͤltniſſe befriedigen kan, es hart und unbillig auch nicht
rathſam ſey, ihre neuen Gruͤnde, die in der That nur den
Duͤnger fuͤr die alten hergeben, mit Steuren zu belegen.
Man ſage nicht, eine ſolche Provinz moͤge ſich mit dem Vor-
theile begnuͤgen, den ſie nun ſo lange Zeit gegen andre ge-
habt, die ihren ganzen Boden verſteuren muͤſſen; denn die-
jenigen Laͤnder, wovon der ganze Boden ſeit undenklichen Jah-
ren gluͤcklich gebauet und verſteuret iſt, haben wahrlich erſtau-
nende Vorzuͤge vor ſolchen, wo um einen Morgen Landes gut
zu machen, vier andre abgenarbet werden muͤſſen. Ich habe
die Heyde in Weſtphalen lange gebauet, und weiß was dazu
gehoͤrt drey oder vier Zoll guter Erde auf todten Ohrſande zu
erhalten und zu bewahren, ohne daß der Aufwand den Vor-
theil uͤberwiege. Zwoͤlf Malter Saat altes Land, welche als
Gut zum Kataſter ſtehn, koͤnnen dieſen Titel nicht behaup-
ten, und ihn noch weniger dem neuem Grunde mittheilen, ſo
bald ſie nicht mehr mit der Narbe von 36 andern gefuttert
werden; auſſerordentliche Faͤlle, als die Lage einer Heyde nahe
an der Hauptſtadt, oder an einem Fluſſe ausgenommen.
Wer es anders ſagt, hat den Bau der Heyde keine 12 Jahre
im großen ſondern nur im kleinen oder auf dem Papier ver-
ſucht.
Andre Gruͤnde, womit ſonſt die Steuerfreyheit der Mar-
ken oder Gemeinheiten behauptet werden will, ſcheinen mir
uͤbrigens nicht hinlaͤnglich zu ſeyn. Insgemein ſagt man hier,
die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/342>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.