"brück wie auch übrigen Landstädten, Flecken und Wig- "bolden, gar hoch gestiegen, sondern auch vornehmlich "das liebe Getrayde dem geringen Mann ab der Leibes- "nahrung entzogen, und unnützlich zum Brantewein ver- "braucht wird, von dessen ohnmäßigen Saufen je mehr "Gelegenheiten sich durch die vielfältigen Distilliers und "Verkäufers hervorthun, je mehr Geldes dadurch con- "sumirt, Haus- und Ackerarbeit an Seiten gesetzt, und "endlich Witz und Gesundheit versoffen wird, die Oß- "nabr. Stände in Demuth und Unterthänigkeit gebe- "ten haben wollten, dem Branteweinsbrennen und Ver- "kaufen, zulänglich Ziel und Maaße zu setzen, und dar- "über die Einrichtung an den Landrath nechst Communi- "cation mit übrigen Stiftsständen zu verweisen,...... "worauf auch solches 1698 Sede vacante ganz verbo- "ten worden. und da der Blasenzins auf dem Lande gegen das Ende dieses Jahrhunderts in den mehrsten Ländern seinen Anfang nimmt, S. Cramer in obs. 959. T. III. p. 696. vorher aber das Branteweinsbrennen blos den Städten ge- hörte, und folglich nicht allein in weit geringer Maaße son- dern auch vielleicht anfänglich nur für die Apotheker getrieben wurde: so ist wohl nichts gewisser, als daß unsre Vorfahren sich eine geraume Zeit um dieses fremde Getränke beholfen haben, folglich, die allezeit fertige Einwendung, daß der Landmann und die Schiffsleute sich nicht wohl darum behel- fen können, eine gutherzige Wendung unsrer alten Brante- weinstrinker oder leine fromme List der Brennereyen Päch- ter sey.
Soll-
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zu verbieten.
„bruͤck wie auch uͤbrigen Landſtaͤdten, Flecken und Wig- „bolden, gar hoch geſtiegen, ſondern auch vornehmlich „das liebe Getrayde dem geringen Mann ab der Leibes- „nahrung entzogen, und unnuͤtzlich zum Brantewein ver- „braucht wird, von deſſen ohnmaͤßigen Saufen je mehr „Gelegenheiten ſich durch die vielfaͤltigen Diſtilliers und „Verkaͤufers hervorthun, je mehr Geldes dadurch con- „ſumirt, Haus- und Ackerarbeit an Seiten geſetzt, und „endlich Witz und Geſundheit verſoffen wird, die Oß- „nabr. Staͤnde in Demuth und Unterthaͤnigkeit gebe- „ten haben wollten, dem Branteweinsbrennen und Ver- „kaufen, zulaͤnglich Ziel und Maaße zu ſetzen, und dar- „uͤber die Einrichtung an den Landrath nechſt Communi- „cation mit uͤbrigen Stiftsſtaͤnden zu verweiſen,...... „worauf auch ſolches 1698 Sede vacante ganz verbo- „ten worden. und da der Blaſenzins auf dem Lande gegen das Ende dieſes Jahrhunderts in den mehrſten Laͤndern ſeinen Anfang nimmt, S. Cramer in obſ. 959. T. III. p. 696. vorher aber das Branteweinsbrennen blos den Staͤdten ge- hoͤrte, und folglich nicht allein in weit geringer Maaße ſon- dern auch vielleicht anfaͤnglich nur fuͤr die Apotheker getrieben wurde: ſo iſt wohl nichts gewiſſer, als daß unſre Vorfahren ſich eine geraume Zeit um dieſes fremde Getraͤnke beholfen haben, folglich, die allezeit fertige Einwendung, daß der Landmann und die Schiffsleute ſich nicht wohl darum behel- fen koͤnnen, eine gutherzige Wendung unſrer alten Brante- weinstrinker oder leine fromme Liſt der Brennereyen Paͤch- ter ſey.
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zu verbieten.
„bruͤck wie auch uͤbrigen Landſtaͤdten, Flecken und Wig-
„bolden, gar hoch geſtiegen, ſondern auch vornehmlich
„das liebe Getrayde dem geringen Mann ab der Leibes-
„nahrung entzogen, und unnuͤtzlich zum Brantewein ver-
„braucht wird, von deſſen ohnmaͤßigen Saufen je mehr
„Gelegenheiten ſich durch die vielfaͤltigen Diſtilliers und
„Verkaͤufers hervorthun, je mehr Geldes dadurch con-
„ſumirt, Haus- und Ackerarbeit an Seiten geſetzt, und
„endlich Witz und Geſundheit verſoffen wird, die Oß-
„nabr. Staͤnde in Demuth und Unterthaͤnigkeit gebe-
„ten haben wollten, dem Branteweinsbrennen und Ver-
„kaufen, zulaͤnglich Ziel und Maaße zu ſetzen, und dar-
„uͤber die Einrichtung an den Landrath nechſt Communi-
„cation mit uͤbrigen Stiftsſtaͤnden zu verweiſen,......
„worauf auch ſolches 1698 Sede vacante ganz verbo-
„ten worden.
und da der Blaſenzins auf dem Lande gegen das Ende
dieſes Jahrhunderts in den mehrſten Laͤndern ſeinen Anfang
nimmt,
S. Cramer in obſ. 959. T. III. p. 696.
vorher aber das Branteweinsbrennen blos den Staͤdten ge-
hoͤrte, und folglich nicht allein in weit geringer Maaße ſon-
dern auch vielleicht anfaͤnglich nur fuͤr die Apotheker getrieben
wurde: ſo iſt wohl nichts gewiſſer, als daß unſre Vorfahren
ſich eine geraume Zeit um dieſes fremde Getraͤnke beholfen
haben, folglich, die allezeit fertige Einwendung, daß der
Landmann und die Schiffsleute ſich nicht wohl darum behel-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/297>, abgerufen am 22.11.2024.
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