"doch sehen wir für nützer und besser an, daß sich unsre "Unterthanen mit dem Gewürze ihrer Garten zu spei- "sen begnügen lassen, S. 74. in der Ausgabe v. 1537. "imgleichem, der Hausmann solle sich mit den Tüchern "binnen Landes gemacht, begnügen lassen, S. 73. und des Branteweins gewiß gedacht seyn würde, findet man nichts davon. Es wird darinn den Amtleuten blos geboten dahin zu sehen, daß keine Weinkäufe (welche jetzt zu Register gebracht werden, damals aber vertrunken wurden) genom- men; die Wein- und Bierhäuser an Sonn- und heiligen Ta- gen nicht eher als Nach mittages geöfnet und des Abends mit Sonnenuntergang wieder geschlossen; die Zechen nicht über einen halben Gulden geborget, die Winkelschenken abgeschaf- fet, und von den Predigern gegen das Zutrinken als eine den Menschen an seiner Seel und Seligkeit, Ehren, Nahrung, Gunst, Vernunft und Mannheit schädliche Sache, fleißige und ernstliche Predigten gehalten werden sollten. Wäre der Brantewein damals so häufig wie jetzt getrunken worden; so würde man unfehlbar auch dawider geeifert haben.
Allein in dem vorigen Jahrhundert fiengen die Klagen ge- gen dasselbe desto häufiger an, und man begehrte "daß dem Ueberhandnehmenden Branteweinsbrennen "mit Zuschlagung der Kessel zu wehren, und besonders "in gravaminibus statuum vom 30. Nov. 1695. daß "nachdem das Branteweinsbrennen und Verkaufen so "gewaltig eingerissen, daß der Distillierhelme wohl 150 "mögten zu zählen seyn, wodurch nicht allein das Ge- "hölz verhauen und dessen Preis in der Stadt Oßna-
"brück
Alſo iſt das Branteweintrinken
„doch ſehen wir fuͤr nuͤtzer und beſſer an, daß ſich unſre „Unterthanen mit dem Gewuͤrze ihrer Garten zu ſpei- „ſen begnuͤgen laſſen, S. 74. in der Ausgabe v. 1537. „imgleichem, der Hausmann ſolle ſich mit den Tuͤchern „binnen Landes gemacht, begnuͤgen laſſen, S. 73. und des Branteweins gewiß gedacht ſeyn wuͤrde, findet man nichts davon. Es wird darinn den Amtleuten blos geboten dahin zu ſehen, daß keine Weinkaͤufe (welche jetzt zu Regiſter gebracht werden, damals aber vertrunken wurden) genom- men; die Wein- und Bierhaͤuſer an Sonn- und heiligen Ta- gen nicht eher als Nach mittages geoͤfnet und des Abends mit Sonnenuntergang wieder geſchloſſen; die Zechen nicht uͤber einen halben Gulden geborget, die Winkelſchenken abgeſchaf- fet, und von den Predigern gegen das Zutrinken als eine den Menſchen an ſeiner Seel und Seligkeit, Ehren, Nahrung, Gunſt, Vernunft und Mannheit ſchaͤdliche Sache, fleißige und ernſtliche Predigten gehalten werden ſollten. Waͤre der Brantewein damals ſo haͤufig wie jetzt getrunken worden; ſo wuͤrde man unfehlbar auch dawider geeifert haben.
Allein in dem vorigen Jahrhundert fiengen die Klagen ge- gen daſſelbe deſto haͤufiger an, und man begehrte „daß dem Ueberhandnehmenden Branteweinsbrennen „mit Zuſchlagung der Keſſel zu wehren, und beſonders „in gravaminibus ſtatuum vom 30. Nov. 1695. daß „nachdem das Branteweinsbrennen und Verkaufen ſo „gewaltig eingeriſſen, daß der Diſtillierhelme wohl 150 „moͤgten zu zaͤhlen ſeyn, wodurch nicht allein das Ge- „hoͤlz verhauen und deſſen Preis in der Stadt Oßna-
„bruͤck
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Alſo iſt das Branteweintrinken
„doch ſehen wir fuͤr nuͤtzer und beſſer an, daß ſich unſre
„Unterthanen mit dem Gewuͤrze ihrer Garten zu ſpei-
„ſen begnuͤgen laſſen,
S. 74. in der Ausgabe v. 1537.
„imgleichem, der Hausmann ſolle ſich mit den Tuͤchern
„binnen Landes gemacht, begnuͤgen laſſen,
S. 73.
und des Branteweins gewiß gedacht ſeyn wuͤrde, findet man
nichts davon. Es wird darinn den Amtleuten blos geboten
dahin zu ſehen, daß keine Weinkaͤufe (welche jetzt zu Regiſter
gebracht werden, damals aber vertrunken wurden) genom-
men; die Wein- und Bierhaͤuſer an Sonn- und heiligen Ta-
gen nicht eher als Nach mittages geoͤfnet und des Abends mit
Sonnenuntergang wieder geſchloſſen; die Zechen nicht uͤber
einen halben Gulden geborget, die Winkelſchenken abgeſchaf-
fet, und von den Predigern gegen das Zutrinken als eine den
Menſchen an ſeiner Seel und Seligkeit, Ehren, Nahrung,
Gunſt, Vernunft und Mannheit ſchaͤdliche Sache, fleißige
und ernſtliche Predigten gehalten werden ſollten. Waͤre der
Brantewein damals ſo haͤufig wie jetzt getrunken worden; ſo
wuͤrde man unfehlbar auch dawider geeifert haben.
Allein in dem vorigen Jahrhundert fiengen die Klagen ge-
gen daſſelbe deſto haͤufiger an, und man begehrte
„daß dem Ueberhandnehmenden Branteweinsbrennen
„mit Zuſchlagung der Keſſel zu wehren, und beſonders
„in gravaminibus ſtatuum vom 30. Nov. 1695. daß
„nachdem das Branteweinsbrennen und Verkaufen ſo
„gewaltig eingeriſſen, daß der Diſtillierhelme wohl 150
„moͤgten zu zaͤhlen ſeyn, wodurch nicht allein das Ge-
„hoͤlz verhauen und deſſen Preis in der Stadt Oßna-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/296>, abgerufen am 23.07.2024.
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