Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Osnabrücksche Geschichte "ihnen nicht ihren eignen Land-boten und erwählten"Stimmvertreter in der allgemeinen Reichs-versam- "lung verstatten wolle. Diese werde solchergestalt "nicht lange unter einem freyen Himmel bestehen, (b) "sondern bald zu Hofe unter Dach gehen. Der "Gesandte werde ihnen allezeit mit seinem Unter- "halte, und leicht mit Neben-forderungen zur Last "fallen, (c) denen man um so weniger ausweichen "dürfe je nöthiger man seine Gunst haben werde. (a) Unstreitig hat ehedem jeder einzelner Wiederspruch, nicht wie in Pohlen den Schluß der Versammlung auf- gehalten, sondern dem Wiedersprechenden zu seiner Entschuldigung gedienet. Er muste aber auch so dann seine Gefahr stehen, indem der stärkere Theil sich selbst helfen konnte. S. LUDEWIG ad A. B. XXX. §. 3. (b) Wie bald sich die placita generalia in curias Imperiales verwandelt, ist unnöthig anzuführen. Es konnte auch fast nicht anders seyn, so bald die Repräsentation in der National-versammlung nicht durch erwählte Landboten, sondern durch Kayferliche Bediente, welche nach Hof folgen musten, geschahe. Die Versammlungen unter freyen Himmel hörten also auch bald auf, und es war leicht regnigt Wetter. S. CAPIT. Caroli Calvi XXXIX. 12. Jn unserm Stifte mag es aber noch so viel regnen: so lassen verschiedene Marken das Holzgericht in freyer Luft und nicht unterm Dache eröfnen. Nach der Er- öfnung aber folgen sie gern zu Hofe. (c) Es ist bekannt daß in Frankreich denjenigen welche Nah- mens des Königs die Etats eröfnen, ein sichers von den Ständen bewilliget werde. On a demande trois mil- lions. Nous avons oftert sans chicaner deux millions cinq cens mille livres; & voila qui est fait. Du resto Mr. le Gouverneur aura 50.000 ecus, M. de Lavardin 80.000 francs, le reste des Officiers a proportion le tout pour deux ans. Die Frau von Sevigne schreibt dies T. I. 74. Oſnabruͤckſche Geſchichte „ihnen nicht ihren eignen Land-boten und erwaͤhlten„Stimmvertreter in der allgemeinen Reichs-verſam- „lung verſtatten wolle. Dieſe werde ſolchergeſtalt „nicht lange unter einem freyen Himmel beſtehen, (b) „ſondern bald zu Hofe unter Dach gehen. Der „Geſandte werde ihnen allezeit mit ſeinem Unter- „halte, und leicht mit Neben-forderungen zur Laſt „fallen, (c) denen man um ſo weniger ausweichen „duͤrfe je noͤthiger man ſeine Gunſt haben werde. (a) Unſtreitig hat ehedem jeder einzelner Wiederſpruch, nicht wie in Pohlen den Schluß der Verſammlung auf- gehalten, ſondern dem Wiederſprechenden zu ſeiner Entſchuldigung gedienet. Er muſte aber auch ſo dann ſeine Gefahr ſtehen, indem der ſtaͤrkere Theil ſich ſelbſt helfen konnte. S. LUDEWIG ad A. B. XXX. §. 3. (b) Wie bald ſich die placita generalia in curias Imperiales verwandelt, iſt unnoͤthig anzufuͤhren. Es konnte auch faſt nicht anders ſeyn, ſo bald die Repraͤſentation in der National-verſammlung nicht durch erwaͤhlte Landboten, ſondern durch Kayferliche Bediente, welche nach Hof folgen muſten, geſchahe. Die Verſammlungen unter freyen Himmel hoͤrten alſo auch bald auf, und es war leicht regnigt Wetter. S. CAPIT. Caroli Calvi XXXIX. 12. Jn unſerm Stifte mag es aber noch ſo viel regnen: ſo laſſen verſchiedene Marken das Holzgericht in freyer Luft und nicht unterm Dache eroͤfnen. Nach der Er- oͤfnung aber folgen ſie gern zu Hofe. (c) Es iſt bekannt daß in Frankreich denjenigen welche Nah- mens des Koͤnigs die Etats eroͤfnen, ein ſichers von den Staͤnden bewilliget werde. On a demande trois mil- lions. Nous avons oftert ſans chicaner deux millions cinq cens mille livres; & voila qui eſt fait. Du reſto Mr. le Gouverneur aura 50.000 ecus, M. de Lavardin 80.000 francs, le reſte des Officiers à proportion le tout pour deux ans. Die Frau von Sevigne ſchreibt dies T. 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Oſnabruͤckſche Geſchichte
„ihnen nicht ihren eignen Land-boten und erwaͤhlten
„Stimmvertreter in der allgemeinen Reichs-verſam-
„lung verſtatten wolle. Dieſe werde ſolchergeſtalt
„nicht lange unter einem freyen Himmel beſtehen,
⁽b⁾
„ſondern bald zu Hofe unter Dach gehen. Der
„Geſandte werde ihnen allezeit mit ſeinem Unter-
„halte, und leicht mit Neben-forderungen zur Laſt
„fallen,
⁽c⁾
denen man um ſo weniger ausweichen
„duͤrfe je noͤthiger man ſeine Gunſt haben werde.
⁽a⁾ Unſtreitig hat ehedem jeder einzelner Wiederſpruch,
nicht wie in Pohlen den Schluß der Verſammlung auf-
gehalten, ſondern dem Wiederſprechenden zu ſeiner
Entſchuldigung gedienet. Er muſte aber auch ſo dann
ſeine Gefahr ſtehen, indem der ſtaͤrkere Theil ſich ſelbſt
helfen konnte. S. LUDEWIG ad A. B. XXX. §. 3.
⁽b⁾ Wie bald ſich die placita generalia in curias Imperiales
verwandelt, iſt unnoͤthig anzufuͤhren. Es konnte auch
faſt nicht anders ſeyn, ſo bald die Repraͤſentation in der
National-verſammlung nicht durch erwaͤhlte Landboten,
ſondern durch Kayferliche Bediente, welche nach Hof
folgen muſten, geſchahe. Die Verſammlungen unter
freyen Himmel hoͤrten alſo auch bald auf, und es war
leicht regnigt Wetter. S. CAPIT. Caroli Calvi XXXIX.
12. Jn unſerm Stifte mag es aber noch ſo viel regnen:
ſo laſſen verſchiedene Marken das Holzgericht in freyer
Luft und nicht unterm Dache eroͤfnen. Nach der Er-
oͤfnung aber folgen ſie gern zu Hofe.
⁽c⁾ Es iſt bekannt daß in Frankreich denjenigen welche Nah-
mens des Koͤnigs die Etats eroͤfnen, ein ſichers von den
Staͤnden bewilliget werde. On a demande trois mil-
lions. Nous avons oftert ſans chicaner deux millions cinq
cens mille livres; & voila qui eſt fait. Du reſto Mr. le
Gouverneur aura 50.000 ecus, M. de Lavardin 80.000
francs, le reſte des Officiers à proportion le tout pour
deux ans. Die Frau von Sevigne ſchreibt dies T. I. 74.
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