Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Osnabrücksche Geschichte §. 107. Solcher ist dem Christenthum nicht günstig. Diese ihre ganze Anlage und Einrichtung stund der fassung
Oſnabruͤckſche Geſchichte §. 107. Solcher iſt dem Chriſtenthum nicht guͤnſtig. Dieſe ihre ganze Anlage und Einrichtung ſtund der faſſung
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Oſnabruͤckſche Geſchichte
§. 107.
Solcher iſt dem Chriſtenthum nicht
guͤnſtig.
Dieſe ihre ganze Anlage und Einrichtung ſtund der
fraͤnkiſchen Verfaſſung und der chriſtlichen Religion,
welche beyde zugleich eingefuͤhret werden ſollten,
ſchnurgerade entgegen. Laͤngſt hatte ſich letztere durch
die Laͤnder ausgebreitet, worin die Wehren ſich
mehr in Leute,
⁽a⁾
und Voͤlker-rechte in Hof-rechte
verwandelt hatten. Sie war gerade der Linie
⁽b⁾
gefolgt, welche ehedem die Cherusker von den Chat-
ten, oder die Reichsgenoſſen, von den unbeſchloſſenen
Saſſen geſchieden hatte. Ganz Germanien war ge-
wonnen; die Niederlaͤndiſche Seekuͤſte, ſo weit ſie
beherrſcht wurde, hatte ſie mit Freuden aufgenom-
men. Allein den Saſſen konnte
⁽c⁾
keine Religion
gefallen, nach welcher ein geſalbter Koͤnig das Recht
uͤber Leben und Tod, Gehorſam, Gedult und Zehn-
ten fordern konnte. Es kam ihnen unertraͤglich vor,
daß ein Mann einen Schimpf nicht ſelbſt raͤchen, und
ein Held nicht ſeinen beſondern Himmel haben ſollte.
Sie muſten erſt durch die Macht der Waffen um
ihre politiſche Verfaſſung gebracht werden, ehe das
Chriſtenthum auch nur einige Verhaͤltnis zu ihrem
Staat gewinnen konnte. Dies war die Urſache
ihrer hartnaͤckigen Widerſetzung, welche Carl der
Groſſe ganzer drey und dreyßig Jahr mit unermuͤde-
tem Eyfer bekaͤmpfte, oft unterdruͤckte aber nie er-
ſtickte. Jhr Aberglauben war der ſtaͤrkſte,
⁽d⁾
wel-
chen je ein Volk gehabt, und die politiſche Ver-
faſſung
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