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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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Osnabrücksche Geschichte
minibus appellant secretum illud quod sola reverentia vident,
TAC. G.
9.
(c) Es würde zu weitläufig seyn dieses hier auszuführen.
Die Cathedrale beherrscht immer die übrigen Pfarr-
kirchen; und nothwendig musten verschiedene Nationen
sich zu einem Sprengel vereinigen; so bald sie sich zu
einer irgendwo fest-stehenden Gottheit halten wollten.
Vbi regnator omnium Deus; ibi caetera subjecta & paren-
tia. TAC. G.
39. Der Tempel im Stamm Juda ver-
sicherte diesem die Herrschaft; und ihn bauete der erste
ruhige Monarch aus diesem Stamm. Bey einigen Na-
tionen waren ein Haupt-Gott; und viele kleine Götter
um ihn. Letztere stelleten vermuthlich die kleinern Jn-
nungen vor, welche sich dem Haupt-Gott unterworfen
hatten. Die Cathedralen wurden so gar eine Zeitlang
bloß Heiligen vom ersten Range geweiht; und den dar-
unter stehenden Kirchen nur Heilige vom zweyten Rang
erlaubt.
(d) Das Bild der Jsis bey den Sueven saß auf einem Renn-
Schiff; und TACIT. G. 9. schließt daraus advectam esse
religionem.
Es könnte dieses aber auch eben so srüh,
und zumal bey einem ziehenden Volke, eine reisige
Gottheit anzeigen. Die Bundes-Lade bey den Juden
war beweglich; und wurde zuerst von einem Könige auf
eine beständige Stelle gebracht. Genug, daß eine
allgemeine National-Gottheit nicht Erd- und Nagel-fest
seyn konnte, ohne einer Provinz vor der andern einen
Vorzug zu geben.
§. 42.
Von besondern Gottheiten.

Deswegen aber konnte der besondere Gott einer
Haushaltung, einer Jnnung, oder einer Mark, gar
wohl sein Bild und seinen Tempel an einem verab-
redeten öffentlichen Orte haben. (a) Der Hausgott,
er mogte nun aus einer seltenen Wurzel oder aus

einem
Oſnabruͤckſche Geſchichte
minibus appellant ſecretum illud quod ſola reverentia vident,
TAC. G.
9.
(c) Es wuͤrde zu weitlaͤufig ſeyn dieſes hier auszufuͤhren.
Die Cathedrale beherrſcht immer die uͤbrigen Pfarr-
kirchen; und nothwendig muſten verſchiedene Nationen
ſich zu einem Sprengel vereinigen; ſo bald ſie ſich zu
einer irgendwo feſt-ſtehenden Gottheit halten wollten.
Vbi regnator omnium Deus; ibi cætera ſubjecta & paren-
tia. TAC. G.
39. Der Tempel im Stamm Juda ver-
ſicherte dieſem die Herrſchaft; und ihn bauete der erſte
ruhige Monarch aus dieſem Stamm. Bey einigen Na-
tionen waren ein Haupt-Gott; und viele kleine Goͤtter
um ihn. Letztere ſtelleten vermuthlich die kleinern Jn-
nungen vor, welche ſich dem Haupt-Gott unterworfen
hatten. Die Cathedralen wurden ſo gar eine Zeitlang
bloß Heiligen vom erſten Range geweiht; und den dar-
unter ſtehenden Kirchen nur Heilige vom zweyten Rang
erlaubt.
(d) Das Bild der Jſis bey den Sueven ſaß auf einem Renn-
Schiff; und TACIT. G. 9. ſchließt daraus advectam eſſe
religionem.
Es koͤnnte dieſes aber auch eben ſo ſruͤh,
und zumal bey einem ziehenden Volke, eine reiſige
Gottheit anzeigen. Die Bundes-Lade bey den Juden
war beweglich; und wurde zuerſt von einem Koͤnige auf
eine beſtaͤndige Stelle gebracht. Genug, daß eine
allgemeine National-Gottheit nicht Erd- und Nagel-feſt
ſeyn konnte, ohne einer Provinz vor der andern einen
Vorzug zu geben.
§. 42.
Von beſondern Gottheiten.

Deswegen aber konnte der beſondere Gott einer
Haushaltung, einer Jnnung, oder einer Mark, gar
wohl ſein Bild und ſeinen Tempel an einem verab-
redeten oͤffentlichen Orte haben. (a) Der Hausgott,
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[80/0110] Oſnabruͤckſche Geſchichte ⁽b⁾ minibus appellant ſecretum illud quod ſola reverentia vident, TAC. G. 9. ⁽c⁾ Es wuͤrde zu weitlaͤufig ſeyn dieſes hier auszufuͤhren. Die Cathedrale beherrſcht immer die uͤbrigen Pfarr- kirchen; und nothwendig muſten verſchiedene Nationen ſich zu einem Sprengel vereinigen; ſo bald ſie ſich zu einer irgendwo feſt-ſtehenden Gottheit halten wollten. Vbi regnator omnium Deus; ibi cætera ſubjecta & paren- tia. TAC. G. 39. Der Tempel im Stamm Juda ver- ſicherte dieſem die Herrſchaft; und ihn bauete der erſte ruhige Monarch aus dieſem Stamm. Bey einigen Na- tionen waren ein Haupt-Gott; und viele kleine Goͤtter um ihn. Letztere ſtelleten vermuthlich die kleinern Jn- nungen vor, welche ſich dem Haupt-Gott unterworfen hatten. Die Cathedralen wurden ſo gar eine Zeitlang bloß Heiligen vom erſten Range geweiht; und den dar- unter ſtehenden Kirchen nur Heilige vom zweyten Rang erlaubt. ⁽d⁾ Das Bild der Jſis bey den Sueven ſaß auf einem Renn- Schiff; und TACIT. G. 9. ſchließt daraus advectam eſſe religionem. Es koͤnnte dieſes aber auch eben ſo ſruͤh, und zumal bey einem ziehenden Volke, eine reiſige Gottheit anzeigen. Die Bundes-Lade bey den Juden war beweglich; und wurde zuerſt von einem Koͤnige auf eine beſtaͤndige Stelle gebracht. Genug, daß eine allgemeine National-Gottheit nicht Erd- und Nagel-feſt ſeyn konnte, ohne einer Provinz vor der andern einen Vorzug zu geben. §. 42. Von beſondern Gottheiten. Deswegen aber konnte der beſondere Gott einer Haushaltung, einer Jnnung, oder einer Mark, gar wohl ſein Bild und ſeinen Tempel an einem verab- redeten oͤffentlichen Orte haben. ⁽a⁾ Der Hausgott, er mogte nun aus einer ſeltenen Wurzel oder aus einem

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/110>, abgerufen am 23.11.2024.